Änderungen der Teilnahmebedingungen Musterklauseln

Änderungen der Teilnahmebedingungen. Im Falle einer Änderung der Teilnahmebedingungen werden Sie von uns per Email benachrichtigt. Jeder Teilnehmer kann, sofern er mit der Änderung der Teilnahmebedingungen nicht einverstanden ist, den Vertrag mit XXXXXX mit sofortiger Wirkung kündigen.
Änderungen der Teilnahmebedingungen. Drillisch ist berechtigt, diese Teilnahmebedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche, technische oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen notwendig ist. Änderungen der Teilnahmebedingungen werden dem Partner per E-Mail mitgeteilt. Sofern der Partner den Änderungen nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Bekanntgabe mit E-Mail oder schriftlich widerspricht, gelten die Änderungen als genehmigt.
Änderungen der Teilnahmebedingungen. Motorworld behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen zu ändern, soweit dies zur Beseiti- gung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte ge- setzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über Änderungen wird Motor- world den Teilnehmer unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse des Teilnehmers informieren und ihm die Fortführung des Vertrags zu den geänderten Teilnahmebedingungen anbieten (nachfolgend „Änderungsmitteilung“). Die Annahme der geänderten Teilnahmebedingungen des Teilnehmers gilt als erteilt, wenn er nicht binnen sechs (6) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis Motorworld gegenüber in Textform widerspricht. Auf diese Genehmigungs- wirkung wird Motorworld den Teilnehmer in der Änderungsmitteilung hinweisen. Widerspricht der Teilnehmer der Änderung rechtzeitig, so endet mit Eingang des Widerspruchs bei Motor- world das Vertragsverhältnis mit dem Teilnehmer.
Änderungen der Teilnahmebedingungen. Wir behalten uns vor, diese Bedingungen durch Streichungen, Ersetzungen oder Ergänzungen in angemessenem Rahmen zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden für diesen zumutbar ist. In einem solchen Fall werden wir unsere Teilnehmer auf die Änderung unserer Bedingungen per E-Mail hinweisen. Bei Änderungen zulasten des Kunden steht diesem zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung ein Sonderkündigungsrecht zu. Jeder Teilnehmer hat das Recht, sich binnen einer Frist von 14 Tagen ab Zugang des Hinweises darüber zu äußern, ob er den geänderten Bedingungen zustimmt. Sofern uns innerhalb der Frist keine Erklärung zugeht, gilt die Zustimmung zu den geänderten Bedingungen als erteilt. Wir werden den Kunden in der Änderungsmittelung auf sein Sonderkündigungsrecht sowie darauf hinweisen, dass die Änderung wirksam wird, wenn der Kunde nicht binnen vorgenannter Frist von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht.

Related to Änderungen der Teilnahmebedingungen

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.