Common use of Änderung der Verhältnisse und der ANB Clause in Contracts

Änderung der Verhältnisse und der ANB. 1. Die unmittelbar durch Gesetz, Verordnung, Bescheid und/oder sonstige behördliche Verfügung festgesetzten Preise für den Netzanschluss und/oder die Netznutzung (Netzkooperation) und/oder andere hoheitliche Preisregelungen haben für die zwischen der APG und den Partnern abgeschlossenen Rechtsverhältnisse unmittelbare Geltung. Davon unbeschadet bleibt die rechtlich zulässige Möglichkeit der Verrechnung der in diesen ANB und/oder in den auf deren Basis abgeschlossenen Verträgen niedergelegten – nicht behördlich geregelten – Preisansätze und Entgelte. Sollten infolge von Gesetzen, Verordnungen und/oder behördlicher Verfügungen die Preise unmittelbar oder mittelbar erhöht oder ermäßigt werden, so erhöhen oder ermäßigen sich die in den unter Zugrundelegung der ANB abgeschlossenen Verträge vereinbarten Entgeltsbestandteile unmittelbar ab dem Zeitpunkt, in dem die Erhöhung oder Ermäßigung wirksam wird. Sollte für einen Zeitraum aus welchem Grund auch immer keine Preisregelung bestehen, obwohl dies durch Gesetze, Verordnungen und/oder andere behördliche Verfügungen vorgesehen wäre oder eine bestehende Preisregelung aufgehoben bzw. für gesetz- und/oder ver- fassungswidrig erkannt werden, findet auf die betroffene Rechtsbeziehung bis zum Zeitpunkt der Neuregelung das auf der Homepage der APG (xxx.xxx.xx) veröffentlichte Preisblatt idgF Anwendung. Unbeschadet davon bleiben die Partner verpflichtet, APG die Entgelte nach einschlägigen einzelvertraglichen Regelungen zu bezahlen. Sollte im Preisblatt kein Preis für eine bestimmte Leistung/Aufgabe festgelegt sein oder Preise aus welchem Grund auch immer nicht anwendbar sein, schulden die Partner hierfür jedenfalls ein angemessenes Entgelt.

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Samples: pb1-medien.apg.at, pb1-medien.apg.at, www.e-control.at