Änderung des Verschlüsselungssystems während der Vertragslaufzeit. 1.5.1 Sky kann während der Vertragslaufzeit das Verschlüsselungssystem jederzeit ändern. Sky wird solche Änderungen nur durchführen, wenn dies unter Berücksichtigung der Interessen von Sky (insbesondere zum verbesserten Schutz vor Angriffen auf das Verschlüsselungs- system oder zur Einführung technischer Maßnahmen aufgrund rechtlicher Vorgaben, z. B. Jugendschutz, für den Kunden zumutbar ist. Die Änderung des Verschlüsselungssystems darf nicht zu einer Einschränkung der geschuldeten Programmleistungen führen. 1.5.2 Falls eine Änderung des Verschlüsselungssystems gemäß Ziffer 1.5.1 erfolgt, ist Sky ins- besondere berechtigt, die dem Kunden überlassene Smartcard und/oder die geliehenen Empfangsgeräte auszutauschen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Änderung des Verschlüsselungssystems während der Vertragslaufzeit. 1.5.1 Sky kann während der Vertragslaufzeit das Verschlüsselungssystem jederzeit ändern. Sky wird solche Änderungen nur durchführen, wenn dies unter Berücksichtigung der Interessen von Sky (insbesondere zum verbesserten Schutz vor Angriffen auf das Verschlüsselungs- system Verschlüsselungssystem oder zur Einführung technischer Maßnahmen aufgrund rechtlicher Vorgaben, z. z.B. Jugendschutz, für den Kunden zumutbar ist. Die Änderung des Verschlüsselungssystems darf nicht zu einer Einschränkung Ein- schränkung der geschuldeten Programmleistungen führen.
1.5.2 Falls eine Änderung des Verschlüsselungssystems gemäß Ziffer 1.5.1 erfolgt, ist Sky ins- besondere insbe- sondere berechtigt, die dem Kunden überlassene Smartcard und/oder die geliehenen Empfangsgeräte Empfangs- geräte auszutauschen.
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Samples: Service Agreement
Änderung des Verschlüsselungssystems während der Vertragslaufzeit. 1.5.1 Sky kann während der Vertragslaufzeit das Verschlüsselungssystem jederzeit ändern. Sky wird solche Änderungen nur durchführen, wenn dies unter Berücksichtigung der Interessen von Sky (insbesondere zum verbesserten Schutz vor Angriffen auf das Verschlüsselungs- system Verschlüsselungssystem oder zur Einführung technischer Maßnahmen aufgrund rechtlicher Vorgaben, z. z.B. Jugendschutz, für den Kunden zumutbar ist. Die Änderung des Verschlüsselungssystems darf nicht zu einer Einschränkung der geschuldeten Programmleistungen führen.
1.5.2 Falls eine Änderung des Verschlüsselungssystems gemäß Ziffer 1.5.1 erfolgt, ist Sky ins- besondere insbesondere berechtigt, die dem Kunden überlassene Smartcard und/oder die geliehenen Empfangsgeräte auszutauschen.
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Samples: Subscription Agreement
Änderung des Verschlüsselungssystems während der Vertragslaufzeit. 1.5.1 Sky kann während der Vertragslaufzeit das Verschlüsselungssystem jederzeit ändern. Sky wird solche Änderungen nur durchführen, wenn dies unter Berücksichtigung der Interessen von Sky (insbesondere zum verbesserten Schutz vor Angriffen auf das Verschlüsselungs- system oder zur Einführung technischer Maßnahmen aufgrund rechtlicher Vorgaben, z. z.B. Jugendschutz, für den Kunden zumutbar ist. Die Änderung des Verschlüsselungssystems darf nicht zu einer Einschränkung der geschuldeten Programmleistungen führen.
1.5.2 Falls eine Änderung des Verschlüsselungssystems gemäß Ziffer 1.5.1 erfolgt, ist Sky ins- besondere insbe- sondere berechtigt, die dem Kunden überlassene Smartcard und/oder die geliehenen Empfangsgeräte Emp- fangsgeräte auszutauschen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Änderung des Verschlüsselungssystems während der Vertragslaufzeit. 1.5.1 Sky kann während der Vertragslaufzeit das Verschlüsselungssystem jederzeit ändern. Sky wird solche Änderungen nur durchführen, wenn dies unter Berücksichtigung der Interessen von Sky (insbesondere zum verbesserten Schutz vor Angriffen auf das Verschlüsselungs- system oder zur Einführung technischer Maßnahmen aufgrund rechtlicher Vorgaben, z. z.B. Jugendschutz, für den Kunden zumutbar ist. Die Änderung des Verschlüsselungssystems darf nicht zu einer Einschränkung der geschuldeten Programmleistungen führen.
1.5.2 Falls eine Änderung des Verschlüsselungssystems gemäß Ziffer 1.5.1 erfolgt, ist Sky ins- besondere berechtigt, die dem Kunden überlassene Smartcard und/oder die geliehenen Empfangsgeräte auszutauschen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Änderung des Verschlüsselungssystems während der Vertragslaufzeit. 1.5.1 1.2.3.1 Sky kann während der Vertragslaufzeit das Verschlüsselungssystem jederzeit ändernän- dern. Sky wird solche Änderungen nur durchführen, wenn dies unter Berücksichtigung der Interessen von Sky (insbesondere zum verbesserten Schutz vor Angriffen auf das Verschlüsselungs- system Ver- schlüsselungssystem oder zur Einführung technischer Maßnahmen aufgrund rechtlicher Vorgaben, z. z.B. Jugendschutz, für den Kunden zumutbar ist. Die Änderung des Verschlüsselungssystems Verschlüs- selungssystems darf nicht zu einer Einschränkung der geschuldeten Programmleistungen führen.
1.5.2 1.2.3.2 Falls eine Änderung des Verschlüsselungssystems gemäß Ziffer 1.5.1 erfolgt, ist Sky ins- besondere insbesondere berechtigt, die dem Kunden überlassene Smartcard und/oder die geliehenen Empfangsgeräte auszutauschen.
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Samples: Zusatzbedingungen
Änderung des Verschlüsselungssystems während der Vertragslaufzeit. 1.5.1 Sky kann während der Vertragslaufzeit das Verschlüsselungssystem jederzeit ändern. Sky wird solche Änderungen nur durchführen, wenn dies unter Berücksichtigung der Interessen von Sky (insbesondere zum verbesserten Schutz vor Angriffen auf das Verschlüsselungs- system oder zur Einführung technischer Maßnahmen aufgrund rechtlicher Vorgaben, z. B. Jugendschutz, für den Kunden zumutbar ist. Die Änderung des Verschlüsselungssystems darf nicht zu einer Einschränkung der geschuldeten Programmleistungen führen.
1.5.2 Falls eine Änderung des Verschlüsselungssystems gemäß Ziffer 1.5.1 erfolgt, ist Sky ins- besondere insbe- sondere berechtigt, die dem Kunden überlassene Smartcard und/oder die geliehenen Empfangsgeräte Emp- fangsgeräte auszutauschen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen