Änderung dieser Bedingungen Musterklauseln

Änderung dieser Bedingungen. Wir behalten uns das Recht vor, angemessene Änderungen an den vorliegenden BEDINGUNGEN vorzunehmen, um Änderungen von
Änderung dieser Bedingungen. Die mit der Vorteilskarte verbundenen Leistungen und die “Allgemeine Bedingungen zur Vorteilskarte der Waschbär AG” können jederzeit erweitert oder verändert werden. Die jeweils gültigen “Allgemeine Bedingungen zur Vorteilskarte der Waschbär AG” sowie der aktuelle Leistungsumfang können unter xxx.xxxxxxxxx00.xx eingesehen werden.
Änderung dieser Bedingungen. Die mit der Vorteilskarte verbundenen Leistungen und die “Allgemeine Bedingungen zur Vorteilskarte der Die H o f m e i s t e r D a c h - u n d A s p h a l t G m b H ” können jederzeit erweitert oder verändert werden. Die jeweils gültigen “Allgemeine Bedingungen zur Vorteilskarte der Die H o f m e i s t e r D a c h - u n d A s p h a l t G m b H ” sowie der aktuelle Leistungsumfang können unter xxx.xxxxxxxxxxx.xx eingesehen werden.
Änderung dieser Bedingungen. Wenn durch die Änderung von Gesetzen, Verordnungen, höchstrichterlicher Rechtsprechung oder sonstiger Umstände außerhalb des Einflussbereichs der FairEnergie Änderungen an den rechtlichen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für diesen Vertrag eintreten, durch die sich das Gleichgewicht von Leistung und Gegenleistung ändert, ist FairEnergie berechtigt, diese Vertragsbedingungen so zu ändern, dass das Gleichgewicht von Leistung und Gegenleistung wieder hergestellt wird.
Änderung dieser Bedingungen. 1. Die Verkäuferin kann diese Bedingungen ändern. Die geänderten Bedin- gungen gelten für alle Angebote und Verträge zwischen der Verkäuferin und dem Vertragspartner, die an dem Tag abgegeben bzw. geschlossen werden, der auf den Tag der Hinterlegung der geänderten Bedingungen durch die Verkäuferin bei der Handelskammer folgt.
Änderung dieser Bedingungen. 10.1 Der Kirchenbote behält sich vor, Bestimmungen dieser AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen unter Beachtung der folgenden dargestellten Vorausset- zungen zu ändern: Der Kirchenbote wird Änderungen dem Kunden in Schrift- form oder Textform an die vom Nutzer angegebene E-Mail- oder postalische Adresse spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zusenden. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Mitteilung und setzt dieser die Inanspruchnahme der Nutzung der Leistungen, insbesondere Dienste des Kirchenboten auch nach Ablauf der Wider- spruchsfrist fort, gelten die geänderten AGB als angenommen. Der Kirchenbote verpflichtet sich, den Nutzer in der Mitteilung, die die geänderten Bestimmungen enthält, gesondert auf die Bedeutung der Zwei-Wochen-Frist hinzuweisen.
Änderung dieser Bedingungen. 19.1. ehorses behält sich vor, Bestimmungen diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen unter Beachtung der folgenden dargestellten Voraussetzungen zu ändern: ehorses wird Änderungen dem Kunden in Schriftform oder Textform an die vom Nutzer angegebene E-Mail- oder postalische Adresse spätestens 2 Wochen vor ihrem Inkrafttreten zusenden. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Mitteilung und setzt dieser die Inanspruchnahme der Nutzung der Leistungen, insbesondere Dienste von ehorses auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist fort, gelten die geänderten AGB als angenommen. ehorses verpflichtet sich, den Nutzer in der Mitteilung, die die geänderten Bestimmungen enthält, gesondert auf die Bedeutung der 2 Wochen-Frist hinzuweisen.
Änderung dieser Bedingungen. 10.1 Die Neue Kirchenzeitung behält sich vor, Bestimmungen dieser AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen unter Beachtung der folgenden dargestellten Voraussetzungen zu ändern: Die Neue Kirchenzeitung wird Änderungen dem Kunden in Schriftform oder Textform an die vom Nutzer angegebene E-Mail- oder pos- talische Adresse spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zusenden. Widerspricht der Nutzer der Gel- tung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Mitteilung und setzt dieser die Inan- spruchnahme der Nutzung der Leistungen, insbesondere Dienste der Neuen Kirchenzeitung auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist fort, gelten die geänderten AGB als angenommen. Die Neue Kirchenzeitung verpflichtet sich, den Nutzer in der Mitteilung, die die geänderten Bestimmungen enthält, gesondert auf die Bedeutung der Zwei-Wochen-Frist hinzuweisen.
Änderung dieser Bedingungen. Wir können diese Bedingungen jederzeit ändern. Mit Aufgabe einer Bestellung bei uns erklären Sie sich mit der zum Zeitpunkt der Bestellaufgabe auf dieser Website verfügbaren Fassung dieser Bedingungen einverstanden.
Änderung dieser Bedingungen. Wir behalten uns das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit und mit einer Frist von 30 Tagen für die Zukunft zu ändern. Bitte überprüfen Sie diese Bedingungen regelmäßig auf Änderungen. Wenn eine Änderung dieser Bedingungen Ihre Rechte oder Pflichten wesentlich ändert, müssen Sie die geänderten Bedingungen akzeptieren, um die Dienstleistung weiterhin nutzen zu können. Wesentliche Änderungen treten in Kraft, sobald Sie die geänderten Bedingungen akzeptieren. Unwesentliche Änderungen werden mit der Veröffentlichung wirksam. Sofern in diesem Abschnitt 11 nicht ausdrücklich gestattet, können diese Bedingungen nur durch eine schriftliche Vereinbarung geändert werden, die von autorisierten Vertretern der Parteien dieser Bedingungen unterzeichnet wird. Streitigkeiten, die sich aus diesen Bedingungen ergeben, werden in Übereinstimmung mit der Version dieser Bedingungen gelöst, die zum Zeitpunkt der Entstehung der Streitigkeit gültig war.