Angebote und Verträge. 3.1 Sämtliche von IGO überreichten Preislisten, Broschüren und sonstigen Daten jeglicher Form sind für IGO vollkommen unverbindlich. Alle von IGO abgegebenen Angebote sind stets frei bleibend.
3.2 Im Falle der Annahme eines unverbindlichen Angebots durch den Auftraggeber hat IGO das Recht, das Angebot innerhalb von zwei Tagen nach Eingang der Annahme zurückzuziehen.
3.3 Bilder, Kataloge, Zeichnungen, Preislisten, Broschüren und weitere Informationen, die IGO zur Verfügung stellt oder von IGO zur Verfügung gestellt werden, können ohne vorherige Ankündigung geändert werden und binden IGO nicht.
3.4 IGO behält sich das Recht vor, an den in den Katalogen, Broschüren, auf der Website etc. abgebildeten Produkten Änderungen vorzunehmen.
3.5 Ein Vertrag zwischen IGO und dem Auftraggeber kommt nach einem Angebot von IGO und dessen Annahme seitens des Auftraggebers zustande, soweit das Angebot von IGO nicht als frei bleibend gekennzeichnet ist. In einem solchen Fall kommt ein Vertrag erst mit der Auftragsbestätigung zustande.
3.6 (Mündliche) Vereinbarungen zwischen den Parteien, die nach dem Zustandekommen des Vertrags gemacht werden, treten erst mit schriftlicher Bestätigung durch beide Parteien in Kraft.
3.7 IGO ist im Rahmen der Vertragserfüllung befugt, Vermittler oder Dritte einzuschalten.
3.8 Vereinbarungen, die mit Untergebenen von IGO oder mit von IGO eingeschalteten Vermittlern und/oder Dritten gemacht wurden, binden IGO nur, sofern diese Vereinbarungen bzw. Zusagen dem Auftraggeber schriftlich von IGO bestätigt wurden.
Angebote und Verträge. 3.1 Alle Angebote von Fenner Dunlop B.V. sind unverbindlich. Der Vertrag gilt als an dem Tag abgeschlossen, an dem der schriftliche Vertrag von beiden Parteien unterzeichnet wird, oder an dem Tag, an dem die schriftliche Auftragsbestätigung von Fenner Dunlop B.V. abgesendet wird.
3.2 Von Dunlop B.V. übergebene Darstellungen und Zeichnungen, die im Angebot oder im Vertrag nicht ausdrücklich genannt sind, sind nicht verbindlich. Solche Darstellungen und Zeichnungen bleiben immer Eigentum von Fenner Dunlop B.V. Der Kunde haftet dafür, dass diese Darstellungen und Zeichnungen nicht kopiert werden und/oder Dritten nicht verfügbar oder einsehbar gemacht werden.
3.3 Der Kunde muss selbst entscheiden, ob die Produkte für den von ihm gewünschten Zweck geeignet sind. Im Rahmen der Lieferung der Produkte erfolgte Beratungen von Fenner Dunlop B.V. können keinerlei Haftung von Xxxxxx Xxxxxx B.V. begründen; ausgenommen gemäß den Bestimmungen in Artikel 12.2.
3.4 Fenner Dunlop B.V. behält sich das Recht der Änderung der Zusammensetzung und der Ausführung der eigenen Produkte vor, solange dies nach dem billigen Ermessen von Fenner Dunlop B.V. die Qualität nicht beeinträchtigt.
Angebote und Verträge. 1. Jedes vom Verkäufer unterbreitete Preisangebot ist freibleibend.
2. Ein vom Käufer erteilter Auftrag stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages mit dem Verkäufer unter Bezugnahme auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den Bedingungen des jeweiligen Preisangebotes des Verkäufers dar.
3. Ein solches Angebot kann vom Verkäufer schriftlich oder mündlich angenommenen werden oder dadurch, dass der Verkäufer mit der Ausübung seiner Pflichten im Sinne eines zustande gekommenen Vertrags beginnt.
Angebote und Verträge. 1. Sofern im Angebot nicht anders angegeben, sind alle Angebote von DT-69 freibleibend und 1 Monat lang gültig. Wenn der Kunde das Angebot annimmt, hat DT- 69 das Recht, das Angebot innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Eingang der Annahme zu widerrufen.
2. Ein Angebot verfällt, wenn die Ware(n), auf die sich das Angebot bezieht, in der Zwischenzeit nicht mehr verfügbar ist/sind.
3. Wenn das Angebot von DT-69 fehlerhaft ist, kann der Kunde DT-69 für diesen Fehler nicht verantwortlich machen, wenn der Kunde wusste oder hätte wissen können, dass es sich um einen Irrtum oder Schreibfehler handelt.
4. Der Inhalt aller Angebotsunterlagen - wie Zeichnungen, Entwürfe, Bilder, Beschreibungen oder Spezifikationen - bleibt Eigentum von DT-69. Zudem sind die Angebotsunterlagen - z.B. in Bezug auf Maße, Eigenschaften und Kapazitäten - möglichst exakt, aber nicht verbindlich.
5. Wenn die Annahme, auch in unwesentlichen Punkten, von dem im Angebot enthaltenen Entwurf abweicht, ist DT-69 nicht hieran gebunden. Der Vertrag wird dann nicht nach Maßgabe dieser abweichenden Annahme geschlossen, es sei denn, DT-69 erklärt schriftlich etwas anderes.
6. Wenn ein Angebot aus einer zusammengesetzten Preisangabe besteht, kann DT-69 nicht verpflichtet werden, nur einen Teil des Angebots zu dem im Angebot genannten Preis auszuführen. Der Vertrag tritt in Kraft, wenn DT-69 und der Kunde das Angebot/den Vertrag unterzeichnet haben oder der Kunde dem Angebot von DT-69 zugestimmt hat. Der Vertrag gilt auch als geschlossen, wenn DT-69 mit der Ausführung des Vertrages beginnt, ohne dass der Kunde widerspricht.
7. Wenn ein Auftrag von zwei oder mehreren Personen erteilt wird, haften diese gesamtschuldnerisch und DT-69 hat gegenüber jedem von ihnen Anspruch auf Bezahlung des gesamten Betrags.
8. DT-69 kann im gesetzlichen Rahmen prüfen, ob der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann, sowie alle Tatsachen und Faktoren, die für einen verantwortungsvollen Vertragsabschluss wichtig sind. Wenn DT-69 auf der Grundlage dieser Untersuchung berechtigte Gründe hat, den Vertrag nicht abzuschließen, ist DT-69 berechtigt, einen Antrag zu verweigern oder besondere Bedingungen, wie z.B. eine Anzahlung, an die Erfüllung zu knüpfen.
Angebote und Verträge. 3.1 Sämtliche von Plato Group überreichten Preislisten, Broschüren und sonstigen Daten jeglicher Form sind für Plato Group vollkommen unverbindlich. Alle von Plato Group abgegebenen Angebote sind stets frei bleibend.
3.2 Im Falle der Annahme eines ausdrücklich als unverbindlich oder frei bleibend gekennzeichneten Angebots durch den Auftraggeber hat Plato Group das Recht, das Angebot innerhalb von zwei Tagen nach Eingang der
3.3 Abbildungen, Kataloge, Zeichnungen, Preislisten, Broschüren und weitere an oder von Plato Group erteilten Daten unterliegen unangekündigten Änderungen und sind für Plato Group bis zum Abschluss eines Kaufvertrages nicht verbindlich.
3.4 Plato Group behält sich das Recht vor, an den in den Katalogen, Broschüren, auf der Website etc. abgebildeten Produkten Änderungen vorzunehmen.
3.5 Ein Vertrag zwischen Plato Group und dem Auftraggeber kommt nach einem Angebot von Xxxxx Group und dessen Annahme seitens des Auftraggebers zustande, soweit das Angebot von Plato Group nicht als frei bleibend gekennzeichnet ist. In einem solchen Fall kommt ein Vertrag erst mit der Auftragsbestätigung zustande.
3.6 (Mündliche) Vereinbarungen zwischen den Parteien, die nach dem Zustandekommen des Vertrags gemacht werden, treten erst mit schriftlicher Bestätigung durch beide Parteien in Kraft.
3.7 Plato Group ist im Rahmen der Vertragserfüllung befugt, Vermittler oder Dritte einzuschalten.
Angebote und Verträge. Alle unsere Angebote sind freibleibend und ohne Bindewirkung, sofern sich aus den Angebo- ten nichts anderes ergibt. Bestellungen, Angebote, Aufträge, Auftragsänderungen oder Stornos sowie sämtliche sonstige Vereinbarungen werden erst dann verbindlich, wenn diese von uns schriftlich bestätigt wurden; Stillschweigen gilt nicht als Zustimmung. Die Erstellung von Angeboten für uns ist stets unverbindlich und kostenlos.
Angebote und Verträge. 2.1 Unsere Angebote werden schriftlich erteilt. Die Annahme des Angebots erfolgt schriftlich innerhalb der im Angebot angegebenen Frist.
2.2 Wir sind berechtigt, Subunternehmer nach Absprache mit dem Kunden zu beauftragen.
2.3 Alle Angebote, Verträge, Vereinbarungen sowie Nebenabreden bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Angebote und Verträge. 1. Die Angebote der Gesellschaft MODERNA sind unverbindlich, falls in dem Angebot, der Rechnung oder einseitiger Erklärung nicht ausdrücklich etwas anderes verankert wird.
2. Bestätigung der Bestellung, der Nebenvereinbarungen, Änderungen, sowie auch mündliche und telefonische Vereinbarungen sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich bzw. per Email bestätigt werden. Die Notwendigkeit der schriftlichen Form kann nicht durch mündliche Vereinbarung geändert / aufgehoben werden.
3. Fehler im Schreiben oder andere greifbare Unrichtigkeiten in den Drucksachen, Preisangeboten, Rechnungen oder anderen Dokumenten, die von der Gesellschaft MODERNA erlassen werden, werden ohne jede Verantwortlichkeit der Gesellschaft MODERNA remediert.
Angebote und Verträge. 1. Sämtliche Angebote von Xxxx Xxxxxx sowie die in diesem Zusammenhang angegebenen Preise und sonstigen Angaben von Xxxx Xxxxxx, in welcher Form auch immer, sind völlig unverbindlich und verpflichten Xxxx Xxxxxx in keiner Weise.
2. Der Vertrag zwischen Xxxx Xxxxxx und dem Käufer kommt erst zustande, nachdem Xxxx Xxxxxx die erhaltene Bestellung schriftlich akzeptiert bzw. bestätigt hat. Im Hinblick auf die Bestätigung von Xxxx Xxxxxx wird vorausgesetzt, dass sie den Vertrag richtig und vollständig wiedergibt, sofern Xxxx Xxxxxx dem Käufer nicht innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Bestätigung ausdrücklich schriftlich etwas anderes mitteilt. Auf jeden Fall wird im Hinblick auf den Vertrag auch vorausgesetzt, dass er zustande gekommen ist, wenn Xxxx Xxxxxx aufgrund der Dringlichkeit der Bestellung dazu übergeht, den Vertrag auszuführen. In diesem Fall gilt die Rechnung, die Xxxx Xxxxxx an den Käufer schickt, als Bestätigung. Anschließend hat der Käufer keine Möglichkeit mehr, gegen die Bestätigung Einspruch zu erheben.
3. Xxxx Xxxxxx ist auf keinerlei Weise haftbar und zu nichts verpflichtet, wenn die Lieferung auf irgendeine Weise von den Abbildungen auf der Website von Xxxx Xxxxxx oder von den dort befindlichen Farb-, Größen-, Gewichts- und sonstigen Angaben und Eigenschaften abweicht.
4. Xxxx Xxxxxx behält sich das Recht vor, Änderungen an den in ihrem Katalog, ihren Prospekten und anderen Drucksachen oder den auf ihrer Webseite abgebildeten Artikeln vorzunehmen und die darin bzw. darauf abgebildeten Artikel aus dem Sortiment zu nehmen.
5. Der Käufer erteilt Xxxx Xxxxxx bereits jetzt die Zustimmung, den Vertrag in Teilen zu erfüllen und dem Käufer jede der Teillieferungen gesondert in Rechnung zu stellen. Jede Teillieferung gilt als gesonderte Lieferung im Sinne dieser Geschäftsbedingungen.
Angebote und Verträge. 1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung für alle Angebote, Rechtsbeziehungen und Verträge, bei denen Belakos Waren und/oder Dienstleistungen an den Kunden liefert. Abweichungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.
1.2 Alle Angebote und anderen Äußerungen von Belakos sind unverbindlich, es sei denn, dass von Belakos ausdrücklich schriftlich etwas anderes angegeben wurde. Der Kunde ist verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm oder in seinem Namen an Belakos mitgeteilten Maße, Anforderungen, Leistungsspezifikationen und anderen Daten, auf denen Belakos ihr Angebot basiert. Die von Belakos angegebenen Maße, Gewichte, Farben, Muster und Fertigbearbeitungen sowie Abbildungen und/oder Zeichnungen und ähnliche Spezifikationen sind als ungefähre Angaben zu verstehen.
1.3 Die Anwendbarkeit von Einkaufs- oder anderen Bedingungen des Kunden wird ausdrücklich abgelehnt.
1.4 Wenn eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig ist oder für ungültig erklärt wird, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig in Kraft.
1.5 Belakos kann stets (nähere) Anforderungen an die Kommunikation zwischen den Parteien oder die Durchführung von Rechtsgeschäften per E-Mail stellen.