Änderungen an der Software. 33.1 Vorbehaltlich der vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen ist der Kunde nicht berechtigt, die Software ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten ganz oder teilweise zu ändern. Der Lieferant ist berechtigt, die Genehmigung zu verweigern oder an Bedingungen zu knüpfen. Der Kunde trägt das volle Risiko für alle durch oder im Namen des Kunden durch Dritte - egal, ob er mit oder ohne Zustimmung des Lieferanten- vorgenommene Änderungen.
Änderungen an der Software. (1) Ändert der Lieferant Software, die Videojet nutzt, hat der Lieferant Videojet diese Änderungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Änderungen an der Software. (1) Ändert der Lieferant Software, die Laetus nutzt, hat der Lieferant Laetus diese Änderungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Änderungen an der Software. Die WIPO behält sich das Recht vor, die Software jederzeit und nach eigenem Ermessen zu ändern oder zu aktualisieren. Die zuletzt aktualisierte Version der Software wird dem Begünstigten zur Verfügung gestellt. Es liegt in der Verantwortung des Begünstigten, sicherzustellen, dass er die zuletzt aktualisierte Version der Software nutzt.
Änderungen an der Software. (1) Ändert der Lieferant Software, die ALLTEC nutzt, hat der Lieferant ALLTEC diese Änderungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen.