Änderungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. (1) Wir können die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Tarifbestimmungen bei einer nicht nur als vorü- bergehend anzusehenden Änderung der Verhältnisse des Gesundheitswesens anpassen. • Die Anpassungen erscheinen zur hinreichenden Wahrung der Interessen der Versicherungsnehmer notwendig und • ein unabhängiger Treuhänder hat die Voraussetzungen für die Anpassungen geprüft und ihre Angemessenheit bestätigt. Die Anpassungen werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Mitteilung der Änderungen folgt. In der Mitteilung müssen wir Ihnen auch die wesentlichen Gründe für die Änderungen nennen.
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Änderungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. (1a) Wir Bei einer nicht nur als vorübergehend anzusehenden Veränderung der Verhältnisse des Gesundheitswesens können die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Tarifbestimmungen bei einer nicht nur als vorü- bergehend anzusehenden Änderung der Verhältnisse des Gesundheitswesens anpassen. • Die Anpassungen erscheinen den veränderten Verhältnis- sen angepasst werden, wenn die Änderungen zur hinreichenden hin- reichenden Wahrung der Interessen Belange der Versicherungsnehmer notwendig Versicherungs- nehmer erforderlich erscheinen und • ein unabhängiger Treuhänder hat die Voraussetzungen für die Anpassungen geprüft Änderungen überprüft und ihre Angemessenheit bestätigtbestätigt hat. Die Anpassungen Änderungen werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Mitteilung der Änderungen und der hierfür maßgeblichen Gründe an den Versicherungs- nehmer folgt. In der Mitteilung müssen wir Ihnen auch die wesentlichen Gründe für die Änderungen nennen.
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Änderungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. (1) Wir können die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Tarifbestimmungen bei einer nicht nur als vorü- bergehend vorübergehend anzusehenden Änderung der Verhältnisse des Gesundheitswesens anpassen. Voraussetzungen: • Die Anpassungen erscheinen zur hinreichenden Wahrung der Interessen der Versicherungsnehmer notwendig und • ein unabhängiger Treuhänder hat die Voraussetzungen für die Anpassungen geprüft und ihre Angemessenheit bestätigt. Die Anpassungen werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Mitteilung der Änderungen folgt. In der Mitteilung müssen wir Ihnen auch die wesentlichen Gründe für die Änderungen nennen.
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Samples: www.todentta.de