Common use of Änderungen der Entgelte für Verbraucher Clause in Contracts

Änderungen der Entgelte für Verbraucher. Änderungen der Entgelte werden dem Kunden, der Verbraucher ist, spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg verein- bart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Der Kunde kann den Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustim- mung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden, der Verbraucher ist, Änderungen der Entgelte angeboten, kann er diese Geschäftsbeziehung vor dem vorgeschla- genen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) richtet sich nach Nummer 12 Absatz 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Änderungen der Entgelte für Kunden, die keine Verbraucher sind, verbleibt es bei den Regelungen in Nummer 12 Absätze 2 bis 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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Änderungen der Entgelte für Verbraucher. Änderungen der Entgelte werden dem Kunden, der Verbraucher ist, spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank ebase im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen elektro- nischen Kommunikationsweg verein- bartvereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Der Kunde kann den Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustim- mung Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt ange- zeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank ebase in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden, der Verbraucher ist, Änderungen der Entgelte angeboten, kann er diese die Geschäftsbeziehung vor dem vorgeschla- genen vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens Wirk- samwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf Auch auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank ebase in ihrem Angebot besonders hinweisen. Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertragz. B. Kon- tovertrag) richtet sich nach Nummer 12 Absatz 5 Punkt „Zinsen, Entgelte und Aufwendungen/Ände- rungen von Entgelten bei typischerweise dauerhaft in Anspruch genommenen Leistungen“ in Abschnitt Allgemeine Depot-/Kontoführungsebstimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Änderungen Geschäftsbedingungen der Entgelte ebase für Kunden, die keine Verbraucher sind, verbleibt es bei den Regelungen in Nummer 12 Absätze 2 bis 6 der Allgemeinen GeschäftsbedingungenPrivatanleger.

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Änderungen der Entgelte für Verbraucher. Änderungen der Entgelte werden dem Kunden, der Verbraucher ist, spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg verein- bartvereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Der Kunde kann den Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustim- mung Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen vorgeschla- genen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden, der Verbraucher ist, Änderungen der Entgelte angeboten, kann er diese Geschäftsbeziehung vor dem vorgeschla- genen vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) richtet sich nach Nummer 12 Absatz 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Änderungen der Entgelte für Kunden, die keine Verbraucher sind, verbleibt es bei den Regelungen in Nummer 12 Absätze 2 bis 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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Änderungen der Entgelte für Verbraucher. Änderungen der Entgelte werden dem Kunden, der Verbraucher ist, spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg verein- bartvereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Der Kunde kann den Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Zeit- punkt des Inkrafttretens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustim- mung Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung Genehmi- gungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. 08.22, f001 Werden dem Kunden, der Verbraucher ist, Änderungen der Entgelte angeboten, kann er diese Geschäftsbeziehung vor dem vorgeschla- genen vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens Wirk- samwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) richtet sich nach Nummer 12 Absatz 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Änderungen der Entgelte für Kunden, die keine Verbraucher sind, verbleibt es bei den Regelungen in Nummer 12 Absätze 2 bis 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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