Common use of Änderungen der Entgelte für Verbraucher Clause in Contracts

Änderungen der Entgelte für Verbraucher. Änderungen der Entgelte werden dem Kunden, der Verbraucher ist, spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit ebase im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektro- nischen Kommunikationsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Der Kunde kann den Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ange- zeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn ebase in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden, der Verbraucher ist, Änderungen der Entgelte angeboten, kann er die Geschäftsbeziehung vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirk- samwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auch auf dieses Kündigungsrecht wird ihn ebase in ihrem Angebot besonders hinweisen. Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag (z. B. Kon- tovertrag) richtet sich nach Punkt „Zinsen, Entgelte und Aufwendungen/Ände- rungen von Entgelten bei typischerweise dauerhaft in Anspruch genommenen Leistungen“ in Abschnitt Allgemeine Depot-/Kontoführungsebstimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase für Privatanleger.

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Samples: General Terms and Conditions, Allgemeine Geschäftsbedingungen, General Terms and Conditions

Änderungen der Entgelte für Verbraucher. Änderungen der Entgelte werden dem Kunden, der Verbraucher ist, spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit ebase der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektro- nischen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Der Kunde kann den Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Zeit- punkt des Inkrafttretens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ange- zeigt angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung Genehmi- gungswirkung wird ihn ebase die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. 08.22, f001 Werden dem Kunden, der Verbraucher ist, Änderungen der Entgelte angeboten, kann er die diese Geschäftsbeziehung vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirk- samwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auch auf Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn ebase die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag (z. B. Kon- tovertragGirovertrag) richtet sich nach Punkt „Zinsen, Entgelte und Aufwendungen/Ände- rungen von Entgelten bei typischerweise dauerhaft in Anspruch genommenen Leistungen“ in Abschnitt Allgemeine Depot-/Kontoführungsebstimmungen Nummer 12 Absatz 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Geschäftsbedingungen. 1.3.3 Änderungen der ebase Entgelte für PrivatanlegerKunden, die keine Verbraucher sind Bei Änderungen der Entgelte für Kunden, die keine Verbraucher sind, verbleibt es bei den Regelungen in Nummer 12 Absätze 2 bis 6 der Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen