Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Musterklauseln

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Die Covid-19-Pandemie hat seit dem 1. Quartal 2020 weltweit die Wirtschaftsleistung massiv beein- flusst. Entsprechend haben vor diesem Hintergrund Wirtschaftsinstitute rund um den Globus ihre vor- herigen Prognosen für die konjunkturelle Entwicklung in den Jahren 2020 und 2021 signifikant ange- passt. Der Internationale Währungsfonds, IWF, hat die globalen Wachstumserwartungen für 2020 in seinem World Economic Outlook vom April 2020 deutlich gegenüber der Prognose vom Januar 2020 gesenkt. Für das Jahr 2021 werden hingegen wesentlich höhere Wachstumsraten gegenüber der bisherigen Prognose angenommen. Der IWF geht in der Prognose vom April 2020 davon aus, dass die Weltwirtschaft nach einem Wachstum von 2,9 Prozent im Jahr 2019 im Jahr 2020 um 3,0 Prozent schrumpft. Eine Abschwächung der Covid-19-Pandemie wird im 2. Halbjahr 2020 erwartet, so dass die Schutz- und Abschottungsmaßnahmen dann nach Erwartung des IWF gelockert werden könnten. Für 2021 wird dann eine Normalisierung der weltweiten Wirtschaftsleistung mit einem Wirtschafts- wachstum von 5,8 Prozent erwartet. Im Vergleich zum Januar hat der IWF seine Prognose für 2020 daher um 6,3 Prozentpunkte nach unten und für 2021 um 2,4 Prozentpunkte nach oben revidiert. Zur Unterstützung der wirtschaftlichen Erholung sind nach Einschätzung des IWF fiskalische, sowie geld- politische Maßnahmen von staatlicher Seite notwendig. Für den Euroraum erwartet der IWF in seinem World Economic Outlook vom April 2020 eine Verringe- rung der Wirtschaftsleistung um 7,5 Prozent im Jahr 2020 nach einem Wachstum von 1,2 Prozent im Vorjahr. Im Jahr 2021 soll die Wirtschaft im Euroraum dann wieder um 4,7 Prozent wachsen. Die Eu- ropäische Kommission erwartet in ihrer Frühjahrsprognose, die im Mai 2020 veröffentlicht wurde, ei- nen Rückgang der Wirtschaftsleistung innerhalb der Währungsunion von 7,7 Prozent im Jahr 2020 und eine Steigerung im Jahr 2021 von 6,3 Prozent. Auch die Europäische Kommission hat damit eine deutliche Korrektur der Wachstumsprojektion aus der Herbstprognose 2019 vorgenommen. Im 1. Quartal 2020 ist das saisonbereinigte BIP im Euroraum laut der vorläufigen Schnellschätzung von Eurostat, dem statistischen Amt der Europäischen Union, um 3,3 Prozent gegenüber dem entspre- chenden Vorjahresquartal gefallen. Sowohl bei der Schrumpfung der europäischen Volkswirtschaften als auch bei der anschließenden Erholung sehen Experten deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten. Deutschland wird nach Meinu...
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Wesentliche Ereignisse im Geschäftsjahr 2021
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Die Weltwirtschaft stand 2012 unter dem Eindruck der Xxxxxx- schuldenkrise in Europa sowie zum Jahresende auch der Bud- getprobleme in den USA (Fiskalklippe). Begleitet wurde diese Entwicklung durch spürbare Unsicherheiten an den Finanz- märkten und hohe Rohstoffpreise. Der Internationale Wäh- rungsfonds (IWF) beziffert das globale Wirtschaftswachstum in seinem aktualisierten Weltwirtschaftsausblick vom Januar 2013 auf 3,2 % im Jahr 2012 nach 3,9 % im Vorjahr. Welt China Indien Deutschland USA Euroraum Japan 3,2 7,8 4,5 0,9 2,3 – 0,4 2,0 Das BruttoinIandsprodukt 2012 im ÜberbIick in % Reale Veränderung gegenüber dem Vor¡ahr Wachstum der Weltwirtschaft im Jahresverlauf deutlich abgebremst Nach einem durch Hoffnungen auf eine wirtschaftliche Erho- – 2 0 2 4 6 8 10 lung gekennzeichneten Jahresauftakt 2012 verschlechterten sich zunächst wichtige Frühindikatoren sowie die Stimmungs- lage an den Kapitalmärkten und bei den Unternehmen. Bereits ab dem Frühjahr setzte eine Verlangsamung der Weltkon- junktur ein, im zweiten Halbjahr verstärkte sich die realwirt- schaftliche Bremswirkung. Im Jahr 2012 blieb das Wachstum in den USA gering, die Dynamik in China schwächte sich deutlich ab und die konjunkturellen Einbrüche in Südeuropa zogen den Euroraum in die Rezession. Hier schlugen sich die notwendigen Ma)nahmen zur Reduzierung der Staatsschulden und die Verschlechterung des Wirtschaftsklimas u. a. in Investi- tionszurückhaltung und steigender Arbeitslosigkeit nieder. Zum Jahresende zeigte auch die Konjunktur in Deutschland eine spürbare Abschwächung. Der Welthandel wuchs nach IWF-Angaben 2012 nur noch um 2,8 % (Vorjahr: 5,9 %). In den etablierten Volkswirtschaften verlangsamte sich das BIP- Wachstum auf 1,3 % nach 1,6 % im Vorjahr. Die wachstums- starken Schwellen- und Entwicklungsländer verbuchten einen realen BIP-Zuwachs von nur noch 5,1 % nach 6,3 % im Vorjahr.
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Zeitpunkt der Aufstellung des Wirtschaftsplanes für das Folgejahr • Höhe des Gesamtbudgets pro Spielzeit • Alternativ Höhe des Produktionsbudgets (Sach- und Gastkosten), des Personalbudgets (Festangestellte), des Budgets für Einspringer (Krankheitsersatz), des Dienstreise- und Repräsentationsbudgets sowie allen weiteren für die Arbeit relevanten Budgets (Schuhe, Tantieme, Musikrechte etc.) • Nach Möglichkeit Festschreibung des Gesamtbudgets im Vertrag • Alternativ Ausstiegsklausel bei Budgetabsenkung
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Der weltweite wirtschaftliche Aufschwung nach der Finanz- und Wirtschaftskrise der Jahre 2008 und 2009 ist im ersten Halbjahr 2011 ins Stocken geraten. Die gestiegene Unsicherheit aufgrund der Proble- matik der Staatsverschuldung in den Industrieländern und die damit verbundenen Sorgen um die Welt- konjunktur haben zu starken Bewegungen an den Finanzmärkten geführt. Trotz der Belastungsfaktoren prognostiziert die OECD (Juni 2011) jedoch weiterhin einen Anstieg der globalen Wirtschaftsleistung von 2,3 % für 2011 und 2,8 % für 2012. Die wirtschaftliche Entwicklung innerhalb der Europäischen Union wird durch politische Maßnahmen zur Eindämmung der Staatsverschuldung unterstützt, die anhaltende Diskussion über die Zukunft der Euro- zone führt zugleich jedoch zu einem relativ schwachen Euro und Verunsicherung an den Kapital- und Devisenmärkten. Die EU-Kommission (Mai 2011) erwartet für die Europäische Union, nach einer Ver- besserung der Wirtschaftsleistung von 1,8 % im Jahr 2010, einen erneuten BIP-Anstieg in Höhe von 1,8 % im Jahr 2011. Für das Jahr 2012 wird ein Wachstum von 1,9 % prognostiziert. Die deutsche Volkswirtschaft hat sich zuletzt von der gesamteuropäischen Wirtschaftsentwicklung abge- koppelt und präsentiert sich zur Jahresmitte 2011 in guter Verfassung. Neben weiterhin steigenden Expor- ten trägt auch die Binnennachfrage immer mehr zum Wachstum bei. Dies führt gemäß OECD- Berechnungen (Juni 2011) zu einem prognostizierten BIP-Wachstum von 3,4 % im Jahr 2011 und von 2,5 % in 2012. Entwicklung des BIP 2009 bis 2010 sowie erwartete Entwicklung bis 2012: 5% 4% 3% 2% 1% 0% -1% -2% -3% -4% -5% 2009 2010 2011e 2012e Die Automobilindustrie gehört zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen Deutschlands. So erreichte das Investitionsvolumen laut der Bundesregierung in 2010 mit rund 100 Milliarden Euro Gesamtvolumen am Standort Deutschland einen Anteil von 23 % der Industrieinvestitionen in Deutschland. Im Inland sind laut Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in 2010 rund 2,9 Mio. Pkw neu zugelassen wor- den, was dem erwartungsgemäßen Rückgang der Zulassungen nach der Umweltprämie entspricht (-23,4 % gegenüber 2009). Dennoch ist seit Dezember 2010 nach einer Steigerung von 7 % gegenüber dem Vor- jahresmonat eine Trendwende für 2011 zu erwarten. Zudem spricht das Produktportfolio der BMW Group vornehmlich Premium-Kunden an, die in der Regel nicht oder nur in geringem Umfang vom Weg- fall der Umweltprämie beeinflusst werden. Zwar stieg der Umsatz von ...
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Erwartete künftige gesamtwirtschaftliche Entwicklung Weltweinmarkt 2021: Geringere Ernte kehrt Produktions- überhang um Künftige Branchensituation
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Die Bundesregierung wird keine Initiative ergreifen, mit der die Nutzung der Kernenergie durch einseitige Maßnahmen diskriminiert wird. Dies gilt auch für das Steuerrecht. Allerdings wird die Deckungsvorsorge durch Aufstockung der so genannten zweiten Tranche oder einer gleichwertigen Regelung auf einen Betrag von 5 Mrd. DM erhöht.
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Basierend auf Analysen des statistischen Bundesamts ist die deutsche Wirtschaft nach einer Rezession in 2021 wieder gestiegen. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) als umfassender Indikator für die gesamt- wirtschaftliche Leistung ist gegenüber dem Vorjahr preisbereinigt um 2,7 % gestiegen. Die durchschnittliche Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland in 2021 betrug rund 44,9 Millionen und ist gegenüber dem Vorjahr nahezu stabil geblieben. Die Zahl der Erwerbslosen lag durchschnittlich bei knapp 1,5 Millionen und hat sich somit im Vergleich zum Vorjahr verringert. Die Inflationsrate belief sich im Jahresdurchschnitt 2021 auf 3,1 %.
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  • Rahmenbedingungen Über grundlegende Änderungen der Rahmenbedingungen werden sich die Vertragspartner gegenseitig unverzüglich informieren. Ihre Auswirkungen auf die Zielerfüllung werden in den Berichten dargelegt.

  • Lieferbedingungen Soweit nicht ausdrücklich anderweitig schriftlich durch den Verkäufer anerkannt werden die Produkte „Geliefert benannter Bestimmungsort“ an dem in der Auftragsbestätigung benannten Ort verkauft (Incoterms® 2010 „DAP“). Die für die Lieferung angegebene Zeit ist nur ein Hinweis und begründet keine vertragliche Verpflichtung, es sei denn anderweitig ausdrücklich schriftlich durch den Verkäufer bestätigt. Die Nichteinhaltung einer solchen Lieferungszeit führt nicht zu einem Recht, Verluste oder Schäden geltend zu machen, es sei denn eine solche Nichteinhaltung ist das Ergebnis von vorsätzlichem Fehlverhalten oder grober Fahrlässigkeit auf Seiten des Verkäufers. Wenn eine Lieferungszeit ausdrücklich schriftlich durch den Verkäufer bestätigt wurde, berührt eine solche Lieferungszeit nicht höhere Gewalt, die es dem Verkäufer automatisch erlaubt, Lieferungen ohne jedwede Entschädigung des Käufers aufzuschieben. Bei Ankunft der Produkte am Lieferungsort wird der Käufer zur angegebenen Lieferzeit (von der der Verkäufer den Käufer rechtzeitig in Kenntnis gesetzt hat) Entladeanlagen zur Verfügung stellen und die Produkte unverzüglich entladen. Jede Hilfestellung durch den Verkäufer oder seinen Subunternehmer bezüglich des Entladens ist vollständig auf eigene Gefahr des Käufers. Ein Nichterfüllen der unverzüglichen Beförderung durch den Käufer berechtigt den Verkäufer, alle sich daraus ergebenden Kosten und Auslagen ersetzt zu verlangen und entweder den Verkauf ganz oder teilweise zu kündigen oder die Produkte bei einer dritten Partei seiner Xxxx deponieren zu lassen. In Falle einer Beförderung EXW fällt jede Hilfestellung durch den Verkäufer oder seinen Subunternehmer bezüglich der Verladung vollständig in den Risikobereich des Käufers. Wenn der Verkäufer an den Käu-fer eine Menge an Produkten liefert, die bis zu 5 Prozent die durch den Käufer bestellte Menge unterschreitet, ist der Käufer nicht berechtigt, die gelieferten Produkte wegen der Fehlmenge abzulehnen. Von der Ablieferung der Produkte an ist der Käufer vollständig und ausschließlich für die Produkte verantwortlich, einschließlich der Einhaltung von verpflichtenden Standards des Umweltschutzrechts, der Verpackung und der Verpackungsmaterialien. Wenn Laderoste und Paletten Eigentum des Verkäufers sind und zurückgegeben werden können, müssen sie dem Verkäufer zurückgegeben werden. Jeglicher Wiedergebrauch solcher Gerätschaften durch den Käufer ist nicht gestattet und geschieht folglich vollständig auf eigene Gefahr des Käufers.

  • Besondere Bedingungen Es gelten für den Einzug die „Besondere Bedingungen der Deutschen Bundesbank für Ein- zugsaufträge von öffentlichen Verwaltungen (Staatskassen-Bedingungen)“ sowie für die Kommunikation die „Besondere Bedingungen der Deutschen Bundesbank für die Datenfern- übertragung via EBICS für sonstige Kontoinhaber ohne Bankleitzahl (EBICS-Bedingungen)“ oder die “Besondere Bedingungen für die Anwendung ‚onlinebanking.bundesbank‘ der Deut- schen Bundesbank mit HBCI (elektronische Signatur) (HBCI-Bedingungen Giro)“ bzw. die „Besondere Bedingungen für die Anwendung ‚onlinebanking.bundesbank‘ der Deutschen Bundesbank mit PIN/eTAN (PIN/eTAN-Bedingungen Giro)“.

  • Versicherungsbedingungen Inhalt des Versicherungsvertrages sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung, Teil I: Musterbedingungen 2009 für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversi- cherung (MB/KK 2009) und

  • Vertragsbedingungen Die in diesem Dokument verwendeten Begriffe haben die ihnen in den Bedingungen im Basisprospekt vom 14. April 2023 zugewiesene Bedeutung. Dieses Dokument stellt die Endgültigen Bedingungen im Sinne von Artikel 8.4 der Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129) in der gültigen Fassung (die "Prospektverordnung") für die hierin beschriebenen ETC-Wertpapiere dar und ist zusammen mit dem Basisprospekt vom 14. April 2023, der einen Basisprospekt im Sinne der Prospektverordnung darstellt. Eine Zusammenfassung für die spezifische Emission findet sich im Anhang zu den Endgültigen Bedingungen. Ausführliche Informationen über die Emittentin und das Angebot der ETC-Wertpapiere sind ausschließlich auf Grundlage der Kombination dieser Endgültigen Bedingungen und des Basisprospekts vom 14. April 2023 erhältlich. Die Basisprospekte, der Nachtragsprospekt und die Endgültigen Bedingungen für jede Emission stehen auf der im Auftrag der Emittentin unter xxxxx://xxx.xxx.xxx/xx-xx/xxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxx/ geführten Webseite, am Sitz der Emittentin sowie bei der angegebenen Geschäftsstelle der Emissions- und Zahlstelle zur Einsichtnahme zur Verfügung; entsprechende Kopien sind bei den Geschäftsstellen jeder Zahlstelle erhältlich. Eine emissionsbezogene Zusammenfassung ist den endgültigen Bedingungen im Anhang beigefügt. Die ETC-Wertpapiere dieser Serie können auch an der Official List einer Börse notiert und an einer anderen als den in diesen Endgültigen Bedingungen aufgeführten Börsen gehandelt werden, eine derartige Notierung oder Zulassung zum Handel muss jedoch auf der Grundlage separater Endgültiger Bedingungen erfolgen, die in Verbindung damit erstellt werden und abgesehen von den Angaben zu der Notierung und den damit verbundenen Offenlegungs- und/oder Angebotsunterlagen mit diesen Endgültigen Bedingungen identisch sein müssen. (i) Seriennummer: 6 (ii) Tranche (sofern anwendbar): 155 2 Festgelegte Währung: EUR 3 Hauptfinanzmarkt für die Festgelegte Währung: Jede Stadt, in der Banken grundsätzlich Zugang zum TARGET-System haben

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  • Bedingungen Ist der Bewertungstag kein Handelstag, so gilt der nächstfolgende Handelstag als Bewertungstag. "Bewertungstag+1": nicht anwendbar.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Vertragliche Kündigungsbedingungen Für den Kunden und ebase besteht sowohl das Recht zur ordentlichen als auch das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Für den Kunden und ebase gelten bezüglich des Vertrags für das Online-Ban- king die festgelegten Kündigungsregelungen unter Punkt „Kündigungsrechte“ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase sowie unter Punkt „Kündi- gung des Online-Postkorbs“ der Bedingungen für das Online-Banking für De- pots und Konten in der jeweils aktuell gültigen Fassung.