Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5% wird vom Hotel bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ur- sprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbe- reitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden. des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumut- bare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
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Samples: Hotelaufnahmevertrag
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn Veran-staltungsbeginn dem Hotel mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des HotelsHotels in Textform.
2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5% wird vom Hotel bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ur- sprünglich vereinbarte ursprünglich ver-einbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern.
3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbe- reitschaft angemessen Leistungsbereitschaft an-gemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden. des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumut- bare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% bei Abgabe von Speisen aller Art muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotelsschriftlich z.B. per Email übermittelt worden sein. Eine Reduzierung Das Hotel wird sich bemühen, bei jeder Abweichung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5nach oben eine wunschgemäße Versorgung bereitzustellen, allerdings kann eine Garantie hierfür nur übernommen werden, soweit die Abweichung nach oben 2% wird vom der ursprünglichen Teilnehmerzahl nicht übersteigt. Höhere Abweichungen können von dem Hotel bei der Abrechnung anerkanntverbindlich nur verlangt werden, wenn dieses vorher seine Zustimmung erklärt hat. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ur- sprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. Liegt die Tatsächliche Teilnehmerzahl unter der dem Hotel spätesten fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilten Teilnehmerzahl, so wird die mitgeteilte Teilnehmerzahl berechnet. Abweichungen nach unten: Sollte die Personenzahl von der ursprünglich gemeldeten Personenzahl die Grundlage des Angebotes nach unten korrigiert werden, so können Preiserhöhungen aufgrund der Fixkosten nicht ausgeschlossen werden. Abweichungen nach unten werden auch bei fristgemäßer vorheriger Ankündigung nur bis maximal 5% berücksichtigt. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigtnach unten, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie dem Hotel nicht innerhalb der oben genannten Frist mitgeteilt wurden, wird die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar istursprünglich bestelle Anzahl der Speisen in Rechnung gestellt. Verschieben sich ohne vorherigeschriftliche Zustimmung des Hotel die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zuVeranstaltung, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbe- reitschaft angemessen zusätzlich Kosten der Leistungsbereitstellung in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden. des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumut- bare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel spätestens sieben Tage vor Veranstaltungs- beginn mitgeteilt werden; sie . Diese ist Grundlage der Abrechnung, sowohl bei den reservierten Zimmern als auch für vorbestellte Tagungspauschalen und Speisen jeglicher Art (z.B. Menüs, Buffets, Fingerfood). Die Änderung bedarf der schriftlichen Zustimmung des HotelsHotels in Textform.
2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5% bis zu 10%, bis sieben Tage vor der Veranstaltung, wird vom Hotel bei der Abrechnung kostenfrei anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ur- sprünglich ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl Teilnehmerzahl, abzüglich 510 % zugrunde gelegt.
3. Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
4. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern.
5. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
6. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen Abweichung zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbe- reitschaft Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden. des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumut- bare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen