Common use of Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit Clause in Contracts

Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Vermieter mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. 2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Veranstalter um max. 5 % wird vom Vermieter bei der Abrechnung berücksichtigt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen nach unten wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5 % zugrunde gelegt. Der Veranstalter hat das Recht, den vereinbarten Preis zu mindern, soweit er nachweist, dass der Vermieter aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl Aufwendungen erspart hat. 3. Im Falle einer Erhöhung der Teilnehmerzahl wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. 4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % kann der Veranstalter seine hierzu erforderliche Zustimmung von einer angemessenen Preisänderung sowie der Zuteilung anderer Räumlichkeiten abhängig machen, sofern dies dem Veranstalter nicht unzumutbar ist. 5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt der Vermieter diesen Abweichungen zu, so kann der Vermieter die zusätzliche Leistung angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, ihn trifft ein Verschulden.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 5% muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem der Agentur/Vermieter mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermietersder Agentur/Vermieter. 2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Veranstalter Kunden um max. 5 maximal 5% wird vom von der Agentur/Vermieter bei der Abrechnung berücksichtigtanerkannt. Bei darüber hinausgehenden darüberhinausgehenden Abweichungen nach unten wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5 5% zugrunde gelegt. Der Veranstalter Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis zu mindernum die von ihm nachzuweisenden, soweit er nachweist, dass der Vermieter aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen erspart hatzu mindern. 3. Im Falle Fall einer Erhöhung der Teilnehmerzahl Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. 4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 10% kann der Veranstalter seine hierzu erforderliche Zustimmung von einer angemessenen Preisänderung ist die Agentur/Vermieter berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie der Zuteilung anderer Räumlichkeiten abhängig machendie bestätigten Räume zu tauschen, sofern es sei denn, dass dies dem Veranstalter nicht Kunden unzumutbar ist. 5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- Anfangs‐ oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt der die Agentur/Vermieter diesen Abweichungen zu, so kann der die Agentur/Vermieter die zusätzliche Leistung Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, ihn die Agentur/Vermieter trifft ein Verschulden.

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Samples: General Terms and Conditions for Rentals and Events

Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 5% muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Vermieter Gasthof mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des VermietersGasthofs. 2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Veranstalter Kunden um max. 5 maximal 5% wird vom Vermieter Gasthof bei der Abrechnung berücksichtigtanerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen nach unten wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5 5% zugrunde gelegt. Der Veranstalter Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, auf Grund der geringen Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern, soweit er nachweist, dass der Vermieter aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl Aufwendungen erspart hatreduzieren. 3. Im Falle Fall einer Erhöhung der Teilnehmerzahl Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. 4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 10% kann ist der Veranstalter seine hierzu erforderliche Zustimmung von einer angemessenen Preisänderung Gasthof berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie der Zuteilung anderer Räumlichkeiten abhängig machendie bestätigten Räume zu tauschen, sofern es sei denn, dass dies dem Veranstalter nicht Kunden unzumutbar ist. 5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt der Vermieter Gasthof diesen Abweichungen zu, so kann der Vermieter Gasthof die zusätzliche Leistung Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, ihn der Gasthof trifft ein Verschulden.

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Samples: Agb Für Veranstaltungen