Common use of Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Clause in Contracts

Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen. 9.1 Die Regelungen des Energielieferungsvertrages und dieser AGB beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmenbedingungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gelten (z.B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MessZV, GasGVV, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Sollten sich diese Rahmenbedingungen ändern, ist der Lieferant berechtigt, den Energielieferungsvertrag und diese AGB – mit Ausnahme der Preise – insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstellung des Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich machen. 9.2 Die Anpassung des Energielieferungsvertrages und dieser AGB wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens einen Monat vor dem geplanten Wirksamwerden mitteilt. Ist der Kunde mit der mitgeteilten Anpassung nicht einverstanden, kann er der Änderung innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widersprechen oder das ihm zustehende Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des mitgeteilten Wirksamwerdens der Anpassung in Textform zu kündigen. Hierauf, und insbesondere die Bedeutung seines Schweigens, wird der Kunde von dem Lieferanten gesondert hingewiesen.

Appears in 3 contracts

Samples: Energielieferungsvertrag, Energielieferungsvertrag, Energielieferungsvertrag

Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen. 9.1 Die Regelungen des Energielieferungsvertrages und dieser AGB beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmenbedingungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gelten (z.B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MessZV, GasGVV, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Sollten sich diese Rahmenbedingungen ändern, ist der Lieferant berechtigt, den Energielieferungsvertrag und diese AGB – mit Ausnahme der Preise – insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstellung des Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich machen. 9.2 Die Anpassung des Energielieferungsvertrages und dieser AGB wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens einen Monat sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden mitteilt. Ist der Kunde mit der mitgeteilten Anpassung nicht einverstanden, kann hat er der Änderung innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widersprechen oder das ihm zustehende Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum auf den Zeitpunkt des mitgeteilten Wirksamwerdens der Anpassung in Textform zu kündigen. Hierauf, und insbesondere die Bedeutung seines Schweigens, Hierauf wird der Kunde von dem Lieferanten gesondert hingewiesen.

Appears in 1 contract

Samples: Energielieferungsvertrag

Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen. 9.1 8.1 Die Regelungen des Energielieferungsvertrages Vertrages und dieser AGB Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmenbedingungen, die Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gelten (z.z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MessZV, GasGVV, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Sollten sich diese Rahmenbedingungen und/oder die einschlägige Rechtsprechung (z. B. durch Feststellung der Unwirksamkeit vertraglicher Klauseln) ändern, ist der Lieferant berechtigt, den Energielieferungsvertrag Vertrag und diese AGB Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – insoweit anzupassen und/und/ oder zu ergänzen, als es die Wiederherstellung des Verhältnisses Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich machenmacht. Eine Anpassung und/oder Ergänzung ist auch zulässig, wenn diese für den Kunden lediglich rechtlich vorteilhaft ist. 9.2 8.2 Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach vorstehendem Absatz sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung des Energielieferungsvertrages und dieser AGB wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens einen Monat sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. Ist der Kunde mit der mitgeteilten Anpassung Vertragsanpassung nicht einverstanden, kann hat er das Recht, der Änderung innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung zu widersprechen oder das ihm zustehende Recht, und den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des mitgeteilten Wirksamwerdens der Anpassung in Textform zu kündigen. Hierauf, und insbesondere die Bedeutung seines Schweigens, Hierauf wird der Kunde von dem vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

Appears in 1 contract

Samples: Stromliefervertrag

Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen. 9.1 7.1. Die Regelungen des Energielieferungsvertrages Vertrages und dieser AGB Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmenbedingungen, die Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gelten (z.B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MessZV, GasGVV, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Sollten sich diese Rahmenbedingungen die- se und/oder die einschlägige Rechtsprechung (z.B. durch Feststellung der Unwirksamkeit vertraglicher Klauseln) ändern, ist der Lieferant berechtigt, den Energielieferungsvertrag Vertrag und diese AGB Bedingun- gen – mit Ausnahme der Preise – insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstellung des Verhältnisses Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich machenmacht. Eine Anpassung und/oder Ergänzung ist auch zu- lässig, wenn diese für den Kunden lediglich rechtlich vorteilhaft ist. 9.2 Die Anpassung 7.2. Anpassungen des Energielieferungsvertrages Vertrages und dieser AGB Bedingungen nach vorstehendem Absatz sind nur zum Monatsersten möglich. Der Lieferant wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens einen Monat zwei Monate vor dem geplanten Wirksamwerden mitteiltin Textform mitteilen. Ist der Kunde mit der mitgeteilten Anpassung nicht einverstanden, kann hat er der Änderung innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widersprechen oder das ihm zustehende Recht, den Vertrag ohne Einhaltung mit einer Kündigungsfrist Frist von einem Monat zum Monatsende auf den Zeitpunkt des mitgeteilten Wirksamwerdens der Anpassung in Textform zu kündigen. HieraufMacht er von diesem Recht keinen Gebrauch, und insbesondere gilt die Bedeutung seines Schweigens, Anpassung als genehmigt. Auf diese Folgen wird der Kunde von dem vom Lieferanten in der Mit- teilung gesondert hingewiesen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen