Änderungen und Stornierung Musterklauseln

Änderungen und Stornierung. Wenn der Mieter eine Änderung der Lieferung oder Supportleistung beantragt, und der Vermieter diese Änderung annimmt, gilt diese Änderung als neuer Vertrag, durch den der Vermieter berechtigt ist, die Zeit für Lieferung oder Leistung neu zu beginnen, die ab dem Datum der schriftlichen Zustimmung des Vermieters zu der Änderung beginnt. Alle zusätzlichen Kosten, die aufgrund der Änderung entstehen, werden dem Mieter in Rechnung gestellt, zusätzlich zu dem vertraglichen Preis. Wenn der Mieter den Vertrag ganz oder teilweise ohne Grund storniert, entschädigt der Mieter, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, den Vermieter für: (I) Alle Kosten und Ausgaben des Vermieters im Rahmen des Vertrags bis zu und einschließlich dem Datum der Stornierung, (II) alle weiteren Kosten und Ausgaben aufgrund der Stornierung und (III) einen angemessenen Gewinn.
Änderungen und Stornierung. Es besteht die Möglichkeit, bei einer unabhängigen Versicherungsgesellschaft, die Partner des Campingplatzes ist, eine Reiserücktritts- oder Aufenthaltsunterbrechungsversicherung abzuschließen, indem Sie die auf dem Mietvertrag angegebene Prämie zahlen. Diese Versicherung muss gleichzeitig mit der Buchung abgeschlossen werden und ist im Falle einer Stornierung nicht erstattungsfähig. Im Falle einer Stornierung unterliegt die Rückerstattung des Aufenthalts den Bedingungen der genannten Versicherung. Die Kosten werden vom Campingplatz nicht erstattet.
Änderungen und Stornierung. Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, unabhängig von der Art des Buchungsweges und der Dauer des Aufenthaltes. Ein allgemeines, kostenfreies gesetzliches Kündigungs- oder Widerrufrecht des Gastes bezüglich des abgeschlossenen Beherbergungsvertrages ist bis zum Anreisetag möglich. Geschieht das nicht und der Xxxx reist nicht an, bleibt der Anspruch der Vermieterin auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises bestehen. Auch Krankheit, berufliche Gründe oder z.B. Autopannen entbinden den Xxxx nicht, den Mietpreis zu zahlen. Die Vermieterin bemüht sich jedoch die Wohnung anderweitig zu vermieten. Kann die Wohnung nicht anderweitig vermietet werden, werden 70 Prozent des Aufenthaltspreises ohne Zusatzleistungen in Rechnung gestellt.
Änderungen und Stornierung. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, unabhängig von der Art des Buchungsweges und der Dauer des Aufenthaltes. Ein allgemeines, kostenfreies gesetzliches Kündigungs- oder Widerrufsrsrecht des Gastes bezüglich des abgeschlossenen Beherbergungsvertrages ist grundsätzlich ausgeschlossen, auch Krankheit, berufliche Gründe oder z.B. Autopannen entbinden den Xxxx nicht, den vereinbarten Übernachtungspreis zu zahlen.
Änderungen und Stornierung. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, unabhängig von der Art des Buchungsweges und der Dauer des Aufenthaltes. Ein allgemeines, kostenfreies gesetzliches Kündigungs- oder Widerrufsrecht des Gastes bezüglich des abgeschlossenen Beherbergungsvertrages ist grundsätzlich ausgeschlossen, auch Krankheit, berufliche Gründe oder z.B. Autopannen entbinden den Xxxx nicht, den vereinbarten Übernachtungspreis zu zahlen. Der Anspruch der Vermieterin auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises bleibt bestehen. Die Vermieterin bemüht sich jedoch die Wohnung anderweitig zu vermieten. Kann die Wohnung nicht anderweitig vermietet werden, werden nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen folgende pauschale Beträge in Rechnung gestellt: Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten- und Reiseabbruchsversicherung wird dringend empfohlen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.