Annullierungsbedingungen Musterklauseln

Annullierungsbedingungen. Jeder begonnene Aufenthalt ist in voller Höhe fällig. Wir können nicht für zufällige Ereignisse, höhere Gewalt, Witterungseinflüsse oder juristische Entscheidungen verantwortlich gemacht werden, die den Aufenthalt stören, unterbrechen oder verhindern können.
Annullierungsbedingungen. Die nachfolgenden Annullierungsbedingungen gelten sowohl für die Annullierung von Buchungen, als auch bei "no-shows" bzw. Nichtanreise sowie im Fall verfrühter Abreise. Annullierung der Buchung einzelner Hotelzimmer (bis zu gesamthaft 3 Zimmern) haben das Hotel Villa Honegg spätestens 7 Tage vor dem Anreisedatum zu erreichen (bis 15.00 Uhr Ortszeit). Wir behalten uns das Recht vor die erste Nacht 7 Tage vor Anreise zu belasten. Bei einer Stornierung innerhalb von 7 Tage vor dem Anreisedatum wird pro annulliertes Zimmer der Preis für eine Nacht verrechnet. Die Annullierung einer Blockbuchung von mehreren Hotelzimmern (ab gesamthaft 4 Zimmern) hat das Hotel Villa Honegg spätestens wie folgt zu erreichen: Bis 10 Zimmer 14 Tage vor Anreise Bis 18 Zimmer 21 Tage vor Anreise Ab 19 Xxxxxxx 00 Tage vor Anreise Im Fall einer Annullierung nach Ablauf der oben genannten Fristen werden dem Kunden Annullierungskosten wie folgt berechnet: Bis 10 Zimmer: 7 – 13 Tage vor Anreise 50 % der Gesamtsumme aller Roomnights Ab 6 Tagen vor Anreise 100 % der Gesamtsumme aller Roomnights Bis 18 Zimmer: 11 – 20 Tage vor Anreise 50 % der Gesamtsumme aller Roomnights Ab 10 Tagen vor Anreise 100 % der Gesamtsumme aller Roomnights Ab 19 Zimmern: 21 – 41 Tage vor Anreise 50 % der Gesamtsumme aller Roomnights Ab 20 Tagen vor Anreise 100 % der Gesamtsumme aller Roomnights Für sämtliche Annullierungen gilt zudem, dass sämtliche im Voraus erbrachten Leistungen des Hotel Villa Honegg und seiner Partner in jedem Fall vollumfänglich zu bezahlen sind. Um unnötige Kosten im Falle einer Stornierung oder frühzeitigen Abreise zu vermeiden, empfehlen wir den Abschluss einer Reiseschutzversicherung.
Annullierungsbedingungen. Die nachfolgenden Annullierungsbedingungen gelten für die Annullierung von Exklusivbuchungen. Die Annullierung einer Exklusivbuchung hat das Hotel Villa Honegg spätestens wie folgt zu erreichen: 42 Tage vor Anreise Im Fall einer Annullierung nach Ablauf der oben genannten Frist werden dem Kunden Annullierungskosten wie folgt berechnet: 21 – 41 Tage vor Anreise 50 % des Gesamtbetrages der Exklusivbuchung Ab 20 Tagen vor Anreise 100 % des Gesamtbetrages der Exklusivbuchung Für sämtliche Annullierungen gilt zudem, dass sämtliche im Voraus erbrachten Leistungen des Hotel Villa Honegg und seiner Partner in jedem Fall vollumfänglich zu bezahlen sind.
Annullierungsbedingungen. Die nachfolgenden Annullierungsbedingungen gelten sowohl für die Annullierung von Buchungen als auch bei Nichtanreisen sowie im Fall verfrühter Abreise. Die Nichtanreise trifft dann zu, wenn der Kunde nicht während der Anreisezeiten bei der Zug Downtown Apartments eintrifft, ausser es wurde vorab eine der üblichen Anreisezeiten abweichende Zeit vereinbart. Bei Nichtanreise wird der gesamte Buchungsbetrag fällig. Annullierung der Buchung haben die Zug Downtown Apartments spätestens 48h vor dem Aufenthaltsdatum zu erreichen (bis 15.00 Uhr Ortszeit). Bei einer Stornierung innerhalb 48h vor dem Aufenthaltsdatum wird der Apartmentpreis für die Nacht verrechnet. Bei Annullierung einer Buchung welche über die Webseite xxx.xxxxxxxxxxx.xx gemacht und bereits bezahlt wurde, wird der Buchungsbetrag erstattet, wenn die Annullierung spätestens 48h vor Aufenthaltsdatum die Zug Downtown Apartments erreicht. Bei einer Stornierung innerhalb 48h vor dem Aufenthaltsdatum wird der Apartmentpreis für die Nacht verrechnet. Bei einer Annullierung der sogenannten HOT DEAL-Buchung und LAST MINUTE-Buchung wird der gesamte Buchungsbetrag weder ganz noch teilweise erstattet. Dies betrifft die Buchungen, welche sowohl direkt bei der Zug Downtown Apartments als auch über die Internetseite xxx.xxxxxxxxxxx.xx gemacht wurden. Wurden für bestimmte Firmenkunden separate Annullierungs-bedingungen vereinbart, gehen diese den AGB’s vor. Für sämtliche Annullierungen gilt zudem, dass im Voraus erbrachte Leistungen der Zug Downtown Apartments und seiner Partner in jedem Fall vollumfänglich zu bezahlen sind. Die Zug Downtown Apartments behält sich vor, vertraglich individuelle Annullierungsbedingungen festzulegen.
Annullierungsbedingungen. Annullierungen oder Änderungen des Sponsoringbetrags werden nur in schriftlicher Form und bis zum «Datum» akzeptiert. Ort/Datum: «Firma» «Name» «Funktion» St. Gallen, __________________________ HSG Alumni Xxxxxx Xxxx Geschäftsführer
Annullierungsbedingungen. (1) Die folgenden Annullierungsbedingungen gelten nur, insofern die Best Available Rate und nicht die NRF (Non Refundable)-Rate gebucht wurde.
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  • Einzugsaufträge (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgän- gig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rech- nungsabschluss erteilt wurde.

  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.

  • Ausschüttungen Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteu- erpflichtig. Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds, daher sind 30 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Einkommensteuer und 15 % für Zwecke der Gewerbesteuer, wenn die Anteile von natürlichen Personen im Betriebsvermögen gehalten werden. Für steuerpflichtige Körperschaften sind generell 40 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 20 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Für Körperschaften, die Lebens- oder Krankenversicherungs- unternehmen sind und bei denen die Anteile den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, oder die Kreditin- stitute sind und bei denen die Anteile dem Handelsbuch zuzurechnen sind oder von denen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben wurden, sind 15 % der Ausschüt- tungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 7,5 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Die Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Da der Fonds die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds erfüllt, wird beim Steuerabzug die Teilfreistellung von 15 % berücksichtigt.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.