Änderungen von Steuern und Abgaben Musterklauseln

Änderungen von Steuern und Abgaben. (1) Während der gesamten Vertragslaufzeit gelten in Bezug auf Preisänderungen die nachfolgenden Absätze.
Änderungen von Steuern und Abgaben. 5.5.1 SWD ist verpflichtet, künftige Änderungen der Umsatzsteuer und/oder der Stromsteuer zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens an den Kunden weiterzugeben; bei Verträgen mit Preisgarantie auch innerhalb der Preisgarantiefrist.
Änderungen von Steuern und Abgaben. 5.1. Die SWE sind berechtigt und verpflichtet, die Preise im Umfang und zum Zeitpunkt künftiger Änderungen der Umsatzsteuer anzupassen. Dasselbe gilt bei künftigen Änderungen der Erdgassteuer. Der Vertrag kann zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung nach Maßgabe der Ziffer 6.4 gekündigt werden.
Änderungen von Steuern und Abgaben. 4.1 SWB ist verpflichtet, künftige Änderungen der Umsatzsteuer und / oder der Stromsteuer zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens an den Kunden weiterzugeben; bei Verträgen mit Preisgarantie auch innerhalb der Preisgaran- tiefrist.
Änderungen von Steuern und Abgaben. 4.1 EWD ist verpflichtet, künftige Änderungen der Umsatzsteuer und der Stromsteuer zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens an den Kunden weiterzugeben. Bei Verträgen mit Preisgarantie gilt dies auch innerhalb der aus der Produktbeschreibung ersichtlichen Preisgarantiefrist.
Änderungen von Steuern und Abgaben. 9.1 Die KEW ist verpflichtet, künftige Änderungen der Umsatzsteuer und/oder der Strom- bzw. Erdgassteuer zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens an den Kunden weiterzugeben. Bei Verträgen mit Preisgarantie gilt dies auch innerhalb der im Auftragsblatt ersichtlichen Preisgarantiefrist.
Änderungen von Steuern und Abgaben. Die Stadtwerke Bad Herrenalb GmbH ist berechtigt und verpflichtet, die Preise im Umfang und zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens künftiger Änderungen der Umsatzsteuer anzupassen. Dasselbe gilt bei Änderungen der Stromsteuer und bei der Einführung sonstiger Steuern durch die Bundesregierung. Diese Preisänderungen erfolgen ohne Ankündigung und berechtigen nicht zur außerordentlichen Kündigung.
Änderungen von Steuern und Abgaben. 7.1 Die BEW ist verpflichtet, künftige Änderungen der Umsatzsteuer und/oder der Stromsteuer zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens an den Kunden weiterzugeben.

Related to Änderungen von Steuern und Abgaben

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.