Common use of Änderungen von Tarifmerkmalen Clause in Contracts

Änderungen von Tarifmerkmalen. a) Der Versicherer ist berechtigt, die Regelungen über die Tarifmerk- male zu ändern, aufzuheben, zu ersetzen oder zu ergänzen, wenn sich anhand der zukünftigen, unternehmensbezogenen Schadenentwicklung herausstellt, dass die vereinbarten Tarifmerkmale gar nicht, nicht in dem kalkulierten Umfang oder nicht allein für den Umfang des versi- cherten Risikos bestimmend sind. Außerdem ist er verpflichtet, einzel- ne Tarifmerkmalsklassen zusammenzufassen, wenn die tatsächliche Anzahl der Versicherungsnehmer einer Tarifmerkmalsklasse nicht groß genug ist, um Zufallsschwankungen mit hinreichender Wahrscheinlich- keit auszuschließen.

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Samples: privat.rh-insuranceservices.com, www.v-aktuell.de

Änderungen von Tarifmerkmalen. a) Der Versicherer ist berechtigt, die Regelungen über die Tarifmerk- male Tarifmerkmale zu ändern, aufzuheben, zu ersetzen oder zu ergänzen, wenn sich anhand der zukünftigen, unternehmensbezogenen Schadenentwicklung herausstellt, dass die vereinbarten Tarifmerkmale gar nicht, nicht in dem kalkulierten Umfang oder nicht allein für den Umfang des versi- cherten versicherten Risikos bestimmend sind. Außerdem ist er verpflichtet, einzel- ne einzelne Tarifmerkmalsklassen zusammenzufassen, wenn die tatsächliche Anzahl der Versicherungsnehmer einer Tarifmerkmalsklasse nicht groß genug ist, um Zufallsschwankungen mit hinreichender Wahrscheinlich- keit Wahrscheinlichkeit auszuschließen.

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Samples: www.pundpgmbh.de

Änderungen von Tarifmerkmalen. a) Der Versicherer ist berechtigt, die Regelungen über die Tarifmerk- male Tarifmerkmale zu ändern, aufzuheben, zu ersetzen oder zu ergänzen, wenn sich anhand der zukünftigen, unternehmensbezogenen Schadenentwicklung herausstellt, dass die vereinbarten Tarifmerkmale gar nicht, nicht in dem kalkulierten Umfang oder nicht allein für den Umfang des versi- cherten versicherten Risikos bestimmend sind. Außerdem ist er verpflichtet, einzel- ne einzelne Tarifmerkmalsklassen zusammenzufassenzusammenzufas- sen, wenn die tatsächliche Anzahl der Versicherungsnehmer einer Tarifmerkmalsklasse Tarifmerk- malsklasse nicht groß genug ist, um Zufallsschwankungen mit hinreichender Wahrscheinlich- keit Wahrscheinlichkeit auszuschließen.

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Samples: www.xxv24.de

Änderungen von Tarifmerkmalen. a) Der Versicherer ist berechtigt, die Regelungen über die Tarifmerk- male zu ändern, aufzuheben, zu ersetzen oder zu ergänzen, wenn sich anhand der zukünftigen, unternehmensbezogenen Schadenentwicklung Schaden- entwicklung herausstellt, dass die vereinbarten Tarifmerkmale gar nicht, nicht in dem kalkulierten Umfang oder nicht allein für den Umfang des versi- cherten versicherten Risikos bestimmend sind. Außerdem ist er verpflichtet, einzel- ne Tarifmerkmalsklassen zusammenzufassen, wenn die tatsächliche Anzahl der Versicherungsnehmer einer Tarifmerkmalsklasse nicht groß genug ist, um Zufallsschwankungen mit hinreichender Wahrscheinlich- keit auszuschließen.

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Samples: www.medi-learn.de

Änderungen von Tarifmerkmalen. a) Der Versicherer ist berechtigt, die Regelungen über die Tarifmerk- male zu ändern, aufzuheben, zu ersetzen oder zu ergänzen, wenn sich anhand der zukünftigen, unternehmensbezogenen Schadenentwicklung Schadenent- wicklung herausstellt, dass die vereinbarten Tarifmerkmale gar nicht, nicht in dem kalkulierten Umfang oder nicht allein für den Umfang des versi- cherten versicherten Risikos bestimmend sind. Außerdem ist er verpflichtet, einzel- ne einzelne Tarifmerkmalsklassen zusammenzufassenzu- sammenzufassen, wenn die tatsächliche Anzahl der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer einer Tarifmerkmalsklasse nicht groß genug ist, um Zufallsschwankungen Zu- fallsschwankungen mit hinreichender Wahrscheinlich- keit auszuschließenWahrscheinlichkeit auszu- schließen.

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Samples: service.comfortplan.de