Nicht versicherte Kosten Musterklauseln

Nicht versicherte Kosten. Kosten, die durch Gesundheitsschäden bei Erfüllung der Rettungspflicht verursacht werden.
Nicht versicherte Kosten a) Nicht mitversichert sind, soweit nicht in § 4 II. AVBPflanze anders ge- regelt oder anders vereinbart, Kosten, die Ihnen Ȣ durch Aufräumarbeiten, die Beseitigung oder die Vernichtung (Entsorgung) von beschädigten bzw. zerstörten Bodenerzeugnis- sen oder Kulturabdeckungen nach Eintritt des Versicherungsfalles; oder Ȣ durch eine Wiederherstellung der Anbaufläche nach Bodenerosi- on, eine neue Saatbettvorbereitung oder eine Ersatz- oder Neube- stellung der vom Versicherungsfall betroffenen Anbaufläche mit der gleichen oder einer anderen Kulturart entstehen. oder Ȣ durch die erneute Ausbringung von weg- oder abgespülten bzw. verlagerten Pflanzenschutz- und Düngemitteln entstehen.
Nicht versicherte Kosten. Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder anderer Institutionen, die im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung verpflichtet sind, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse kostenfrei zu erbringen sind. § 9 Versicherungswert, Unterversicherungsverzicht, Anpassung von Haftung und Beitrag
Nicht versicherte Kosten. Nicht versichert sind rückständige Finanzierungs- raten, anderweitige Bestandteile wie z. B. Kredit- schutzpakete, Versicherungen, nachträgliche Er- weiterungen jeder Art, zusätzliche Lackierungen/ Aufkleber, Zinsen sowie eine Koppelung, Ver- rechnung, Rücknahme oder Inzahlungnahme von anderen Sachen.
Nicht versicherte Kosten. A.8.5.3 Wir ersetzen keine Kosten für: – bereits vor dem Schadenzeitpunkt bestandene Vorerkrankungen – Diät- und Futterergänzungsmittel sowie Pflegezubehör – Bescheinigungen, Gutachten und Kennzeichnung des Tieres – Vorsorgemaßnahmen wie z.B. Impfungen – vorsätzlich durch Sie oder einem berechtigten Fahrer herbeigeführte Unfälle A.8.5.4 Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, die dem Tier dadurch zustoßen, dass der Fahrer des Fahrzeugs vorsätzlich eine Straftat begeht oder zu begehen versucht. A.8.5.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, die der Fahrer aufgrund des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel (z.B. Drogen, Medikamente) verursacht. A.8.5.6.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstal- tungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. Hinweis: Die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Verletzung Ihrer Pflichten nach D.1.1.4 dar. A.8.5.6.2 Darüber hinaus besteht kein Versicherungsschutz für jegliche Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken, auch wenn es nicht auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (z.B. Gleichmäßigkeitsfahrten, Touristenfahrten). A.8.5.7 Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, die durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. A.8.5.8 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden durch Kernenergie.
Nicht versicherte Kosten. Bereits vor dem Schadenzeitpunkt bestandene Vorer- krankungen, • Diät- und Futterergänzungsmittel sowie Pflegezubehör und Bedarfsgegenstände, • Kastration und Sterilisation (außer bei medizinischer Indikation), • Bescheinigungen, Gutachten und Kennzeichnung des Tieres, • Vorsorgemaßnahmen wie z. B. Impfungen, Wurmkuren, Floh- und Zeckenprophylaxe.
Nicht versicherte Kosten. Nicht versichert sind
Nicht versicherte Kosten. A.8.5.3 Wir ersetzen keine Kosten für: – bereits vor dem Schadenzeitpunkt bestandene Vorerkrankungen – Diät- und Futterergänzungsmittel sowie Pflege- zubehör – Bescheinigungen, Gutachten und Kennzeichnung des Tieres – Vorsorgemaßnahmen wie z. B. Impfungen – vorsätzlich durch Sie oder einem berechtigten Fahrer herbeigeführte Unfälle A.8.5.4 Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, die dem Tier dadurch zustoßen, dass der Fahrer des Fahrzeugs vorsätzlich eine Straftat begeht oder zu begehen versucht. A.8.5.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, die der Fahrer aufgrund des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel (z. B. Drogen, Medikamente) verursacht. A.8.5.6 Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, die sich bei Beteiligung an Fahrtveranstaltungen ereignen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindig- keit ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. A.8.5.7 Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, die durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. A.8.5.8 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden durch Kernenergie.
Nicht versicherte Kosten. Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder anderer Institutionen, die im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung verpflichtet sind, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse kostenfrei zu erbringen sind. § 5 Versicherungsort Versicherungsort sind die in dem Versicherungsschein bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden. Soweit Versicherungsschutz für bewegliche Sachen vereinbart ist, besteht dieser nur innerhalb des Versicherungsortes. § 6 Anpassung des Beitrages
Nicht versicherte Kosten. In Ergänzung zu D7 AB erstreckt sich der Versicherungsschutz für Vermögensschäden nicht auf Ansprüche: