Common use of Übergabe an den Karteninhaber Clause in Contracts

Übergabe an den Karteninhaber. Im Präsenzgeschäft verbleibt das Original des vom Terminal ausgedruck- ten Belegs beim Vertragspartner («Händlerbeleg»). Eine Kopie («Kunden- beleg») händigt der Vertragspartner dem Karteninhaber aus. Bei Verwen- dung eines mPOS-Terminals wird dem Karteninhaber der Beleg auf Wunsch per E-Mail übermittelt. Im Distanzgeschäft stellt der Vertragspartner dem Karteninhaber eine schriftlich nachweisbare Bestätigung der Transaktion zu.

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Übergabe an den Karteninhaber. Im Präsenzgeschäft verbleibt das Original des vom Terminal ausgedruck- ten Belegs beim Vertragspartner («Händlerbeleg»). Eine Kopie («Kunden- beleg») händigt der Vertragspartner dem Karteninhaber aus. Bei Verwen- dung eines mPOS-mPOS Terminals wird dem Karteninhaber der Beleg auf Wunsch per E-Mail übermittelt. Im Distanzgeschäft stellt der Vertragspartner dem Karteninhaber eine schriftlich nachweisbare Bestätigung der Transaktion zu.

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Übergabe an den Karteninhaber. Im Präsenzgeschäft verbleibt das Original des vom Terminal ausgedruck- ten ausgedruckten Belegs beim Vertragspartner («Händlerbeleg»). Eine Kopie («Kunden- beleg»„Kundenbeleg“) händigt der Vertragspartner Ver- tragspartner dem Karteninhaber aus. Bei Verwen- dung Verwendung eines mPOS-Terminals wird dem Karteninhaber der Beleg auf Wunsch per E-Mail übermittelt. Im Distanzgeschäft stellt der Vertragspartner dem Karteninhaber eine schriftlich nachweisbare nach- weisbare Bestätigung der Transaktion zu.

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