Belege. Das maßgebliche Nettoeinkommen und die geltend gemachten außergewöhnlichen Belastungen (darunter fallen nicht Kosten der allgem. Lebensführung wie insbesondere Miete, Strom, Wasser, Telefon, Darlehenstilgungen für Haus oder Kfz) sind durch geeignete Belege nachzuweisen. Bei fehlenden Belegen muss der Schulgeldermäßigungsantrag abgelehnt werden.
Belege. Bei den in Artikel 17 Absatz 3 und Artikel 21 Absatz 3 genannten Unterlagen zum Nachweis dafür, dass Erzeugnisse, für die eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder eine Erklärung auf der Rechnung vorliegt, tatsächlich als Ursprungserzeugnisse eines EFTA-Staates oder Mexikos angesehen werden können und die übrigen Vor- aussetzungen dieses Anhangs erfüllt sind, kann es sich unter anderem um folgende Unterlagen handeln:
Belege. Bei den in Artikel 17 Absatz 3 und Artikel 21 Absatz 3 genannten Unterlagen zum Nachweis dafür, dass Erzeugnisse, für die eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder eine Erklärung auf der Rechnung vorliegt, tatsächlich als Ursprungserzeugnisse eines EFTA-Staates oder Jordaniens oder, in Anwendung des Artikels 4 von Israel, Ägypten oder der Westbank und des Gaza-Streifens, angesehen werden können und die übrigen Voraussetzungen dieses Protokolls erfüllt sind, kann es sich unter ande- rem um folgende Unterlagen handeln:
Belege. Bei den in Artikel 17 Absatz 3 und Artikel 22 Absatz 5 genannten Unterlagen zum Nachweis dafür, dass Erzeugnisse, für die eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder EUR- MED oder eine Ursprungserklärung oder eine Ursprungserklärung EUR-MED vorliegt, tatsächlich als Ursprungserzeugnisse des Vereinigten Königreichs, der Schweiz oder eines der anderen in den Artikeln 3 und 4 genannten Länder angesehen werden können und die übrigen Voraussetzungen dieses Protokolls erfüllt sind, kann es sich unter anderem um folgende Unterlagen handeln:
Belege. 29. Aufbewahrung von Ursprungsnachweisen und Belegen
Belege. Bei den in Artikel 16 Absatz 8 genannten Unterlagen zum Nachweis dafür, dass Er- zeugnisse, für die eine Ursprungserklärung vorliegt, tatsächlich als Ursprungs- erzeugnisse einer Vertragspartei angesehen werden können, und die übrigen Vor- aussetzungen dieses Anhangs erfüllt sind, kann es sich unter anderem um folgende Unterlagen handeln:
Belege. Es obliegt Ihnen, Ihren Entschädigungsantrag durch Dokumente zu belegen, aus denen der Sachverhalt hervorgeht. Wir weisen Sie darauf hin, dass wir uns das Recht vorbehalten, Ihren Antrag abzulehnen, wenn die gemeldeten Sachverhalte nicht die Auslösung des Versicherungsschutzes begründen.
Belege. Bei den in Artikel 17 Absatz 2 und in Artikel 22 Absatz 2 genannten Unterlagen zum Nachweis dafür, dass &rzeugnisse, für die eine Warenverkehrsbescheinigung &UR.1 oder eine &rklärung auf der Rechnung vorliegt, tatsächlich als Ursprungser- zeugnisse der Gemeinschaft, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien oder eines der in den Artikeln 2 und 4 genannten anderen Länder und Gebiete angesehen werden können und die übrigen Voraussetzungen dieses Protokolls erfüllt sind, kann es sich unter anderem um die folgenden Unterlagen handeln:
Belege. Wird Bildmaterial der Deutschen Fotothek in Druckerzeugnissen publiziert, hat der Besteller unaufgefordert und kostenlos ein Belegexemplar zu liefern. Die entsprechenden Abbildungen sind kenntlich zu machen. Die Deutsche Fotothek ist berechtigt, weitere Exemplare zum Vorzugspreis gemäß §26 des Gesetzes über das Verlagsrecht zu erwerben. Bei der Verwendung im Internet ist die URL der entsprechenden Stelle auf der Website an xxxxxxxx.xxxxxxxx@xxxx-xxxxxxx.xx zu melden.
Belege. Von allen erbrachten Arbeiten sind «2be Design» 5 Belege zu überlassen. «2be Design» kann diese Belege als Leistungsnachweis ihrer Arbeit verwenden und auf Wunsch veröffentlichen.