ÜBERGANGSRENTE IM TODESFALL Musterklauseln

ÜBERGANGSRENTE IM TODESFALL. Verstirbt ein ehemaliger Mitarbeitender vor der ordentlichen AHV-Pensionierung, wird die Swissport- Übergangsrente entsprechend der Salärfortzahlung im Todesfall entrichtet.
ÜBERGANGSRENTE IM TODESFALL. Verstirbt ein/-e gem. Anhang Punkt 5.2 vorzeitig pensionierte/-r, ehemalige/-r Mitarbeitende/-r (Schichturlaub) vor der ordentlichen AHV-Pensionierung, wird die Swissport-Übergangsrente entsprechend der Salärfortzahlung im Todesfall entrichtet.

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  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.