Ausführung der Arbeitsaufträge. Die Angestellten haben ihre Arbeitsaufgaben gewissenhaft und überlegt zu erfüllen. Glauben Ange- stellte, dass eine Anordnung mit den Vorschriften nicht übereinstimme oder den Interessen des Ar- beitgebers zuwiderlaufe, so haben sie den Vorgesetzten darauf aufmerksam zu machen. Dieser trägt die Verantwortung für die von ihm erteilten Weisungen.
Ausführung der Arbeitsaufträge. Die Mitarbeitenden haben ihre Arbeitsaufgaben gewissenhaft und vernünftig zu erfüllen und die er- lassenen Weisungen und Richtlinien wie auch die Anordnungen und Instruktionen der Vorgesetzten zu befolgen. Glaubt der Angestellte, dass eine Anordnung mit den Vorschriften nicht übereinstimmt oder den Interessen der Cargologic zuwiderläuft, so hat er den Vorgesetzten darauf aufmerksam zu machen.
Ausführung der Arbeitsaufträge. Die Mitarbeitenden haben ihre Arbeitsaufgaben gewissenhaft und vernünftig zu erfüllen und die erlassenen Weisungen und Richtlinien wie auch die Anordnungen und Instruktionen der Vorgesetzten zu befolgen. Glaubt der Mitarbeitende, dass eine Anordnung mit den Vorschriften nicht übereinstimmt oder den Interessen von Swissport oder der Swissport Group zuwiderläuft, so hat er den Vorgesetzten darauf aufmerksam zu machen.
Ausführung der Arbeitsaufträge. Die Mitarbeitenden haben ihre Arbeitsaufgaben gewissenhaft und vernünftig zu er- füllen. Glaubt der Mitarbeitende, dass eine Anordnung mit den Vorschriften nicht übereinstimme oder den Interessen der GGZ zuwiderlaufe, so hat er den Vorgesetzten darauf aufmerksam zu machen. Dieser trägt die Verantwortung für die von ihm erteil- ten Weisungen.