Übernahme und Übernahmeverzug. 5.1 Der Kunde ist verpflichtet, den Leasinggegenstand unverzüglich, spätestens ab Bereitstellungsanzeige zu übernehmen und unverzüglich bei Übernahme zu untersuchen und Mängel unverzüglich gegenüber dem Lieferanten unter Bezeichnung des Mangels und unter Benachrichtigung von SFD zu rügen. Mit Unterzeichnung der Übergabebestätigung erkennt der Kunde die Vollständigkeit und die Freiheit des Leasinggegenstandes von erkennbaren Mängeln an. Dem Kunden ist bekannt, dass bei mangelnder Befolgung der Untersuchungs- und Rügepflicht etwaige Sachmängelansprüche verloren gehen können. 5.2 Übernimmt der Kunde den Leasinggegenstand zum vorgesehenen Übernahmetermin oder nach Bereitstellungsanzeige nicht und hat er dies zu vertreten, kann SFD dem Kunden schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen zur Übernahme des Leasinggegenstandes setzen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist SFD berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt SFD Schadenersatz, so beträgt dieser 15 % des Fahrzeugpreises. Der Schadenbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn SFD einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
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Samples: Leasing Agreement
Übernahme und Übernahmeverzug. 5.1 5.1. Der Kunde ist verpflichtet, den Leasinggegenstand unverzüglich, spätestens ab Bereitstellungsanzeige zu übernehmen und unverzüglich bei Übernahme zu untersuchen und Mängel unverzüglich gegenüber dem Lieferanten unter Bezeichnung des Mangels und unter Benachrichtigung von SFD SCANIA zu rügen. Mit Unterzeichnung der Übergabebestätigung erkennt der Kunde die Vollständigkeit und die Freiheit des Leasinggegenstandes von erkennbaren Mängeln an. Dem Kunden ist bekannt, dass bei mangelnder Befolgung der Untersuchungs- und Rügepflicht etwaige Sachmängelansprüche Gewährleistungsansprüche verloren gehen können.
5.2 5.2. Übernimmt der Kunde den Leasinggegenstand zum vorgesehenen Übernahmetermin oder nach Bereitstellungsanzeige nicht und hat er dies zu vertreten, kann SFD SCANIA dem Kunden schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen zur Übernahme des Leasinggegenstandes setzen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist SFD SCANIA berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz und Xxxxxxxxxxxxx wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt SFD SCANIA Schadenersatz, so beträgt dieser 15 pauschaliert 15% des Fahrzeugpreisesvereinbarten Bruttofahrzeugpreises. Der Schadenbetrag ist jedoch höher oder niedriger anzusetzen, wenn SFD SCANIA einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
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Samples: Leasing Agreement
Übernahme und Übernahmeverzug. 5.1 Der Kunde ist verpflichtet, den Leasinggegenstand unverzüglichVertragsgegenstand unver- züglich, spätestens ab Bereitstellungsanzeige zu übernehmen und unverzüglich bei Übernahme zu untersuchen und Mängel unverzüglich gegenüber dem Lieferanten unter Bezeichnung des Mangels und unter Benachrichtigung von SFD zu rügen. Mit Unterzeichnung der Übergabebestätigung erkennt der Kunde die Vollständigkeit und die Freiheit des Leasinggegenstandes Vertragsge- genstandes von erkennbaren Mängeln an. Dem Kunden ist bekannt, dass bei mangelnder Befolgung der Untersuchungs- und Rügepflicht etwaige Sachmängelansprüche verloren gehen ge- hen können.
5.2 Übernimmt der Kunde den Leasinggegenstand das Mietkaufobjekt zum vorgesehenen vereinbarten Übernahmetermin oder nach Bereitstellungsanzeige nicht und hat er dies zu vertreten, kann SFD dem Kunden schriftlich eine ei- ne Nachfrist von 14 Tagen zur Übernahme des Leasinggegenstandes Mietkaufob- jekts setzen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist SFD berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten zurück- zutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangenverlan- gen. Verlangt SFD Schadenersatz, so beträgt dieser 15 % des Fahrzeugpreisesvereinbarten Bruttofahrzeugpreises. Der Schadenbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn SFD einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
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Samples: Mietkaufvertrag
Übernahme und Übernahmeverzug. 5.1 5.1. Der Kunde ist verpflichtet, den Leasinggegenstand Vertragsgegenstand unverzüglich, spätestens ab Bereitstellungsanzeige zu übernehmen und unverzüglich bei Übernahme zu untersuchen und Mängel unverzüglich gegenüber dem Lieferanten unter Bezeichnung des Mangels und unter Benachrichtigung von SFD SCANIA zu rügen. Mit Unterzeichnung der Übergabebestätigung erkennt der Kunde die Vollständigkeit und die Freiheit des Leasinggegenstandes Vertragsgegenstandes von erkennbaren Mängeln an. Dem Kunden ist bekannt, dass bei mangelnder Befolgung der Untersuchungs- und Rügepflicht etwaige Sachmängelansprüche Gewährleistungsansprüche verloren gehen können.
5.2 5.2. Übernimmt der Kunde den Leasinggegenstand das Mietkaufobjekt zum vorgesehenen vereinbarten Übernahmetermin oder nach Bereitstellungsanzeige nicht und hat er dies zu vertreten, kann SFD SCANIA dem Kunden schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen zur Übernahme des Leasinggegenstandes Mietkaufobjekts setzen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist SFD SCANIA berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz und Xxxxxxxxxxxxx wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt SFD SCANIA Schadenersatz, so beträgt dieser 15 pauschaliert 15% des Fahrzeugpreisesvereinbarten Bruttofahrzeugpreises. Der Schadenbetrag ist jedoch höher oder niedriger anzusetzen, wenn SFD SCANIA einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
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Samples: Mietkaufvertrag
Übernahme und Übernahmeverzug. 5.1 6.1 Der Kunde ist verpflichtet, den Leasinggegenstand Mietgegenstand unverzüglich, spätestens ab Bereitstellungsanzeige zu übernehmen und unverzüglich un- verzüglich bei Übernahme zu untersuchen und Mängel unverzüglich un- verzüglich gegenüber dem Lieferanten unter Bezeichnung des Mangels und unter Benachrichtigung von SFD zu rügen. Mit Unterzeichnung der Übergabebestätigung erkennt der Kunde die Vollständigkeit und die Freiheit des Leasinggegenstandes Mietgegenstandes von erkennbaren Mängeln an. Dem Kunden ist bekannt, dass bei mangelnder Befolgung der Untersuchungs- und Rügepflicht Rüge- pflicht etwaige Sachmängelansprüche verloren gehen können.
5.2 6.2 Übernimmt der Kunde den Leasinggegenstand Mietgegenstand zum vorgesehenen vorgesehe- nen Übernahmetermin oder nach Bereitstellungsanzeige nicht und hat er dies zu vertretennicht, kann SFD dem Kunden schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen zur Übernahme des Leasinggegenstandes Mietgegenstandes setzen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist SFD berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt SFD Schadenersatz, so beträgt dieser 15 55 % des Fahrzeugpreisesder abgezinsten Mietraten für die vereinbarte Mietdauer. Der Schadenbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn SFD einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
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Samples: Mietvertrag