Überprüfung der Durchführungspolitik. Die Durchführungspolitik wird insbesondere hinsichtlich Aktualität und Effizienz zumindest einmal jährlich sowie bei wesentlichen Veränderungen überprüft. Bei Bedarf erfolgt eine Anpassung der Durchführungspolitik. Xx. Xxxxx Xxxxxx Xx. Xxxxxx Xxxxxx Prokurist Prokurist ANHANG 1. Fondsbestimmungen Die Fondsbestimmungen für den Investmentfonds CONVERTINVEST All-Cap Convertibles Fund, Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz 2011 idgF (InvFG), wurden von der Finanzmarktaufsicht (FMA) genehmigt. Der Investmentfonds ist ein Organismus zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren (OGAW) und wird von der Raiffeisen Kapitalanlage- Gesellschaft m.b.H. (nachstehend „Verwaltungsgesellschaft“ genannt) mit Sitz in Wien verwaltet.
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Überprüfung der Durchführungspolitik. Die Durchführungspolitik wird insbesondere hinsichtlich Aktualität und Effizienz zumindest einmal jährlich sowie bei wesentlichen Veränderungen überprüft. Bei Bedarf erfolgt eine Anpassung der Durchführungspolitik. Xx. Xxxxx Xxxxxx Xx. Xxxxxx Xxxxxx Prokurist Prokurist ANHANG 1. Fondsbestimmungen Die Fondsbestimmungen für den Investmentfonds CONVERTINVEST AllRaiffeisen-Cap Convertibles FundEuro-Corporates, Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz 2011 idgF (InvFG), wurden von der Finanzmarktaufsicht (FMA) genehmigt. Der Investmentfonds ist ein Organismus zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren (OGAW) und wird von der Raiffeisen Kapitalanlage- Gesellschaft m.b.H. (nachstehend „Verwaltungsgesellschaft“ genannt) mit Sitz in Wien verwaltet.
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Überprüfung der Durchführungspolitik. Die Durchführungspolitik wird insbesondere hinsichtlich Aktualität und Effizienz zumindest einmal jährlich sowie bei wesentlichen Veränderungen überprüft. Bei Bedarf erfolgt eine Anpassung der Durchführungspolitik. Xx. Xxxxx Xxxxxx Xx. Xxxxxx Xxxxxx Prokurist Prokurist ANHANG 1. Fondsbestimmungen Die Fondsbestimmungen für den Investmentfonds CONVERTINVEST AllRaiffeisen-Cap Convertibles FundNachhaltigkeit-Mix, Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz 2011 idgF (InvFG), wurden von der Finanzmarktaufsicht (FMA) genehmigt. Der Investmentfonds ist ein Organismus zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren (OGAW) und wird von der Raiffeisen Kapitalanlage- Gesellschaft m.b.H. (nachstehend „Verwaltungsgesellschaft“ genannt) mit Sitz in Wien verwaltet.
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Überprüfung der Durchführungspolitik. Die Durchführungspolitik wird insbesondere hinsichtlich Aktualität und Effizienz zumindest einmal jährlich sowie bei wesentlichen Veränderungen überprüft. Bei Bedarf erfolgt eine Anpassung der Durchführungspolitik. Xx. Xxxxx Xxxxxx Xx. Xxxxxx Xxxxxx Prokurist Prokurist ANHANG 1. Fondsbestimmungen Die Fondsbestimmungen für den Investmentfonds CONVERTINVEST AllRaiffeisen-Cap Convertibles FundNachhaltigkeit-Aktien, Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz 2011 idgF (InvFG), wurden von der Finanzmarktaufsicht (FMA) genehmigt. Der Investmentfonds ist ein Organismus zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren (OGAW) und wird von der Raiffeisen Kapitalanlage- Gesellschaft m.b.H. (nachstehend „Verwaltungsgesellschaft“ genannt) mit Sitz in Wien verwaltet.
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Überprüfung der Durchführungspolitik. Die Durchführungspolitik wird insbesondere hinsichtlich Aktualität und Effizienz zumindest einmal jährlich sowie bei wesentlichen Veränderungen überprüft. Bei Bedarf erfolgt eine Anpassung der Durchführungspolitik. Xx. Xxxxx Xxxxxx Xx. Xxxxxx Xxxxxx Prokurist Prokurist ANHANG 1. Fondsbestimmungen Die Fondsbestimmungen für den Investmentfonds CONVERTINVEST AllRaiffeisen-Cap Convertibles FundNachhaltigkeit-EmergingMarkets-Aktien, Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz 2011 idgF (InvFG), wurden von der Finanzmarktaufsicht (FMA) genehmigt. Der Investmentfonds ist ein Organismus zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren (OGAW) und wird von der Raiffeisen Kapitalanlage- Gesellschaft m.b.H. (nachstehend „Verwaltungsgesellschaft“ genannt) mit Sitz in Wien verwaltet.
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Überprüfung der Durchführungspolitik. Die Durchführungspolitik wird insbesondere hinsichtlich Aktualität und Effizienz zumindest einmal jährlich sowie bei wesentlichen Veränderungen überprüft. Bei Bedarf erfolgt eine Anpassung der Durchführungspolitik. Xx. Xxxxx Xxxxxx Xx. Xxxxxx Xxxxxx Prokurist Prokurist ANHANG 1. Fondsbestimmungen Die Fondsbestimmungen für den Investmentfonds CONVERTINVEST AllRaiffeisen-Cap Convertibles FundDynamic-Assets, Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz 2011 idgF (InvFG), wurden von der Finanzmarktaufsicht (FMA) genehmigt. Der Investmentfonds ist ein Organismus zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren (OGAW) und wird von der Raiffeisen Kapitalanlage- Gesellschaft m.b.H. (nachstehend „Verwaltungsgesellschaft“ genannt) mit Sitz in Wien verwaltet.
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Überprüfung der Durchführungspolitik. Die Durchführungspolitik wird insbesondere hinsichtlich Aktualität und Effizienz zumindest einmal jährlich sowie bei wesentlichen Veränderungen überprüft. Bei Bedarf erfolgt eine Anpassung der Durchführungspolitik. Xx. Xxxxx Xxxxxx Xx. Xxxxxx Xxxxxx Xxxxxxx Xxxxx Prokurist Prokurist ANHANG 1. Fondsbestimmungen Die Fondsbestimmungen für den Investmentfonds CONVERTINVEST AllRaiffeisen-Cap Convertibles FundRussland-Aktien, Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz 2011 idgF (InvFG), wurden von der Finanzmarktaufsicht (FMA) genehmigt. Der Investmentfonds ist ein Organismus zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren (OGAW) und wird von der Raiffeisen Kapitalanlage- Gesellschaft m.b.H. (nachstehend „Verwaltungsgesellschaft“ genannt) mit Sitz in Wien verwaltet.
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Überprüfung der Durchführungspolitik. Die Durchführungspolitik wird insbesondere hinsichtlich Aktualität und Effizienz zumindest einmal jährlich sowie bei wesentlichen Veränderungen überprüft. Bei Bedarf erfolgt eine Anpassung der Durchführungspolitik. Xx. Xxxxx Xxxxxx Xx. Xxxxxx Xxxxxx Prokurist Prokurist ANHANG 1. Fondsbestimmungen Die Fondsbestimmungen für den Investmentfonds CONVERTINVEST AllRaiffeisen-Cap Convertibles FundHighTech-ESG-Aktien, Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz 2011 idgF (InvFG), wurden von der Finanzmarktaufsicht (FMA) genehmigt. Der Investmentfonds ist ein Organismus zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren (OGAW) und wird von der Raiffeisen Kapitalanlage- Gesellschaft m.b.H. (nachstehend „Verwaltungsgesellschaft“ genannt) mit Sitz in Wien verwaltet.
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Überprüfung der Durchführungspolitik. Die Durchführungspolitik wird insbesondere hinsichtlich Aktualität und Effizienz zumindest einmal jährlich sowie bei wesentlichen Veränderungen überprüft. Bei Bedarf erfolgt eine Anpassung der Durchführungspolitik. Xx. Xxxxx Xxxxxx Xx. Xxxxxx Xxxxxx Prokurist Prokurist ANHANG 1. Fondsbestimmungen Die Fondsbestimmungen für den Investmentfonds CONVERTINVEST AllRaiffeisen-Cap Convertibles FundOsteuropa-Aktien, Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz 2011 idgF (InvFG), wurden von der Finanzmarktaufsicht (FMA) genehmigt. Der Investmentfonds ist ein Organismus zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren (OGAW) und wird von der Raiffeisen Kapitalanlage- Gesellschaft m.b.H. (nachstehend „Verwaltungsgesellschaft“ genannt) mit Sitz in Wien verwaltet.
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Überprüfung der Durchführungspolitik. Die Durchführungspolitik wird insbesondere hinsichtlich Aktualität und Effizienz zumindest einmal jährlich sowie bei wesentlichen Veränderungen überprüft. Bei Bedarf erfolgt eine Anpassung der Durchführungspolitik. Xx. Xxxxx Xxxxxx Xx. Xxxxxx Xxxxxx Prokurist Prokurist ANHANG 1. Fondsbestimmungen Die Fondsbestimmungen für den Investmentfonds CONVERTINVEST All-Cap Convertibles FundRaiffeisen 314 – Euro Inflation Linked, Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz 2011 idgF (InvFG), wurden von der Finanzmarktaufsicht (FMA) genehmigt. Der Investmentfonds ist ein Organismus zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren (OGAW) und wird von der Raiffeisen Kapitalanlage- Gesellschaft m.b.H. (nachstehend „Verwaltungsgesellschaft“ genannt) mit Sitz in Wien verwaltet.
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Überprüfung der Durchführungspolitik. Die Durchführungspolitik wird insbesondere hinsichtlich Aktualität und Effizienz zumindest einmal jährlich sowie bei wesentlichen Veränderungen überprüft. Bei Bedarf erfolgt eine Anpassung der Durchführungspolitik. Xx. Xxxxx Xxxxxx Xx. Xxxxxx Xxxxxx Prokurist Prokurist ANHANG 1. Fondsbestimmungen Die Fondsbestimmungen für den Investmentfonds CONVERTINVEST All-Cap Convertibles Fund, Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz 2011 idgF (InvFG), wurden von der Finanzmarktaufsicht (FMA) genehmigt. Der Investmentfonds ist ein Organismus zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren (OGAW) und wird von der Raiffeisen Kapitalanlage- Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. (nachstehend „Verwaltungsgesellschaft“ genannt) mit Sitz in Wien verwaltet.
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