Common use of Überschusslohn Clause in Contracts

Überschusslohn. Als Überschusslohn gilt der das UVG-Maximum übersteigende Teil des Xxxxxx. Der maximal versicherbare Über- schusslohn pro Person und Jahr berechnet sich aus der Differenz zwischen CHF 300’000 und dem dem UVG-Maximum entsprechenden Lohn. Für versicherte Personen, die sich der UVG-Versicherung freiwillig angeschlossen haben, bildet der mit elipsLife im Voraus vereinbarte Lohn die Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Versicherungsleistungen. Sofern ein fester Jahreslohn vereinbart wird, gilt dieser als versicherter Verdienst. Die Ermittlung des Überschusslohns erfolgt nach den Bestimmungen des UVG resp. UVersG. Übersteigt der Verdienst bestehend aus dem AHV-Bruttolohn und den orts- und branchenüblichen Familienzulagen den Höchstlohn gemäss UVG/UVersG, wird der übersteigende Anteil (über Höchstlohn gemäss UVG/UVersG) als Überschusslohn berücksich- tigt. Ungeachtet dieser Bestimmung gilt in jedem Fall der vertragliche Maximallohn gemäss Versicherungsvertrag.

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Überschusslohn. Als Überschusslohn gilt der das UVG-Maximum übersteigende Teil des XxxxxxLohnes. Der maximal versicherbare Über- schusslohn pro Person und Jahr berechnet sich aus der Differenz zwischen CHF 300’000 und dem dem UVG-Maximum entsprechenden Lohn. Für versicherte Personen, die sich der UVG-Versicherung freiwillig angeschlossen haben, bildet der mit elipsLife im Voraus vereinbarte Lohn die Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Versicherungsleistungen. Sofern ein fester Jahreslohn vereinbart wird, gilt dieser als versicherter Verdienst. Die Ermittlung des Überschusslohns erfolgt nach den Bestimmungen des UVG resp. UVersG. Übersteigt der Verdienst bestehend aus dem AHV-Bruttolohn und den orts- und branchenüblichen Familienzulagen den Höchstlohn gemäss UVG/UVersG, wird der übersteigende Anteil (über Höchstlohn gemäss UVG/UVersG) als Überschusslohn berücksich- tigt. Ungeachtet dieser Bestimmung gilt in jedem Fall der vertragliche Maximallohn gemäss Versicherungsvertrag.

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Überschusslohn. Als Überschusslohn gilt der das UVG-Maximum übersteigende Teil des Xxxxxx. Der maximal versicherbare Über- schusslohn pro Person und Jahr berechnet sich aus der Differenz zwischen CHF 300’000 250’000 und dem dem UVG-Maximum entsprechenden Lohn. Für versicherte Personen, die sich der UVG-Versicherung freiwillig angeschlossen haben, bildet der mit elipsLife im Voraus vereinbarte Lohn die Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Versicherungsleistungen. Sofern ein fester Jahreslohn vereinbart wird, gilt dieser als versicherter Verdienst. Die Ermittlung des Überschusslohns erfolgt nach den Bestimmungen des UVG resp. UVersG. Übersteigt der Verdienst bestehend aus dem AHV-Bruttolohn und den orts- und branchenüblichen Familienzulagen den Höchstlohn gemäss UVG/UVersG, wird der übersteigende Anteil (über Höchstlohn gemäss UVG/UVersG) als Überschusslohn berücksich- tigt. Ungeachtet dieser Bestimmung gilt in jedem Fall der vertragliche Maximallohn gemäss Versicherungsvertrag.

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