Lohnsystem Musterklauseln

Lohnsystem. 1 Das Lohnsystem wird im Arbeitsvertrag festgelegt. Schriftform wird empfoh- len. Grundsätzlich ist jedes Lohnsystem zulässig (Festlohn, Umsatzlohn oder Kombinationen).
Lohnsystem. Die Versicherung kann nach Lohnsystem abgeschlossen werden, wobei Prämien und Geldleistungen aufgrund der Löhne bzw. des versicherten Verdienstes berechnet werden.
Lohnsystem. Die Bank führt unter Berücksichtigung ihrer Grösse ein Lohnsystem, welches den Rahmen für funktionsorientierte Marktlöhne bietet und Grundlage für den Lohn der dieser Vereinbarung unterstellten Angestellten bildet. Die Angestelltenvertretungen werden in den internen Studien zur Lohngleich­ heit beigezogen.
Lohnsystem. 1 Die Entlöhnung des Lehrpersonals erfolgt gemäss den Bestimmungen der kantonalen Personalgesetzgebung2) einschliesslich der Vollzugsver- ordnung betreffend die Lehrpersonen (Lehrpersonalverordnung)3).
Lohnsystem. Der Anfangslohn wird bei der Anstellung vereinbart. Wesentliche Elemente der individuellen Lohn- festlegung sind Funktion, Erfahrung, Leistung und Verantwortung. Die Besoldungsklassen, die Funktionsbezeichnungen sowie die Vorgaben für individuelle Lohnan- stiege der Stadt St.Gallen bleiben massgebend.
Lohnsystem. 1Das Gehalt des Arztes wird durch die Lohnskala des HVS für die Ärzte festgelegt. Die beiliegende Lohnskala wird jedes Jahr aktualisiert und stellt einen integrierenden Bestandteil des vorliegenden Vertrages dar. 2Das Gehalt des Arztes beinhaltet Entschädigungen für die Sonntags- und Feiertagsarbeit. Es besteht kein Anspruch auf weitere Entschädigungen. 3Für die Berechnung des Anfangsgehaltes des Arztes wird die Anzahl Jahre der ausgewiesenen und anerkannten medizinischen Tätigkeit, die nach dem Erhalt des eidgenössischen Diploms oder eines als gleichwertig erachteten Titels als Assistenz-, stellvertretender Ober- und Oberarzt in der Schweiz oder im Ausland ausgeübt wurde (inkl. Tätigkeiten im Forschungsbereich), sowie die während eines obligatorischen Militärdienstes in der Schweiz ausgeübte medizinische Tätigkeit bis maximal 4 Monate pro Jahr berücksichtigt. 4Das Anfangsgehalt eines stellvertretenden Oberarztes oder eines Oberarztes entspricht seinem Lohn als Assistenzarzt plus einem Beförderungszuschlag. In jedem Fall gilt mindestens das Gehalt bei der Ernennung eines stellvertretenden Oberarztes oder eines Oberarztes. 5Die jährliche Lohnerhöhung entspricht derjenigen, die in der beiliegenden Lohnskala vorgesehen ist. Sie erfolgt zu Beginn jedes neuen Jahres medizinischer Praxistätigkeit. 6Unabhängig vom Beschäftigungsgrad wird bei einer Beschäftigung zwischen 50 und 100 % das Berufsjahr auf 12 Monate berechnet. Wenn der Beschäftigungsgrad während mindestens einem Monat weniger als 50 % beträgt, berücksichtigt das HVS den tatsächlichen Beschäftigungsgrad, um die Anzahl Berufsjahre des Arztes zu berechnen. Dabei werden nur vollständige Monate nach Erhalt des Titels berücksichtigt. Das erste Berufsjahr beginnt frühestens am 1. des Monats nach Erhalt des Titels. 7Wenn die Beförderung mit dem Beginn eines neuen Berufsjahres zusammenfällt, ist die jährliche Erhöhung, die zur Beförderungserhöhung dazukommt, diejenige der alten Funktion. Dies gilt bis zum Höchstbetrag der alten Funktion. 8Der Arzt hat im selben Rahmen wie die übrigen Mitarbeitenden des Betriebs Anspruch auf die Indexierung der Teuerung. Diese erfolgt jedes Jahr per 1. Januar.
Lohnsystem. Das Lohnsystem umfasst 20 Lohnstufen. Jede Lohnstufe umfasst ein Lohnband von 100% bis 160% des Funktionslohnes. Jede Stelle wir aufgrund einer analytischen Arbeitsplatzbewertung in eine Lohnstufe eingereiht.
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  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

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  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.