Common use of Überschüsse Clause in Contracts

Überschüsse. Wir berechnen die Überschüsse, die auf die Versicherungsnehmer entfallen. Hierbei beachten wir die Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung in der jeweils geltenden Fassung. Überschüsse können aus drei verschiedenen Quellen entstehen: dem Risikoergebnis, den Kapitalerträgen und dem übrigen Ergebnis. Überschüsse aus dem Risikoergebnis: Diese entstehen, wenn weniger Leistungsfälle eintreten als ursprünglich angenommen. An diesen Überschüssen beteili- gen wir die Versicherungsnehmer aktuell zu mindestens 90%. Überschüsse aus Kapitalerträgen: Kapitalerträge entstehen aus der Anlage der Beiträge der Versicherungsnehmer. Angelegt werden dabei die Beitrags- teile für das Deckungskapital. Von den entstehenden Kapitalerträgen finanzieren wir zunächst die garantierten Leistun- gen. Von dem verbleibenden Teil erhalten die Versicherungsnehmer aktuell mindestens 90%. Überschüsse aus dem übrigen Ergebnis: Diese entstehen, wenn die tatsächlichen Kosten niedriger sind, als wir bei der Tarifkalkulation angenommen haben. An diesen Überschüssen beteiligen wir die Versicherungsnehmer aktuell zu mindestens 50%. Im gleichen Umfang beteili- gen wir sie gegebenenfalls auch an Erträgen aus anderen Einnahmen als aus dem Versicherungsgeschäft. Das sind zum Beispiel Einnahmen aus der Erbringung von Dienstleistungen für andere Unternehmen. Verschiedene Versicherungen tragen unterschiedlich zur Entstehung von Überschüssen bei. Wir haben deshalb gleichar- tige Versicherungen zu Gewinngruppen zusammengefasst. Gleichartige Versicherungen sind zum Beispiel Rentenversi- cherungen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen. Die Überschüsse verteilen wir auf die einzelnen Gewinngruppen in dem Maße, wie die Gewinngruppen zur Entstehung von Überschüssen beigetragen haben. Hat eine Gewinngruppe nicht zur Entstehung der Überschüsse beigetragen, besteht insoweit kein Anspruch auf die Überschussbeteiligung. Die auf die Versicherungsnehmer entfallenden Überschüsse • schreiben wir entweder unmittelbar den überschussberechtigten Versicherungsverträgen gut (Direktgutschrift) oder • wir führen diese der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu. Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung dient dazu, Schwankungen der Überschüsse auszugleichen. Wir dürfen sie grundsätzlich nur für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer verwenden. Nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde können wir hiervon nach § 140 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) abwei- chen. Dies dürfen wir, soweit die Rückstellung für Beitragsrückerstattung nicht auf bereits festgelegte Überschussanteile entfällt. Nach der derzeitigen Fassung des § 140 VAG können wir die Rückstellung für Beitragsrückerstattung heranzie- hen, um im Interesse der Versicherten • einen drohenden Notstand abzuwenden, • unvorhersehbare Verluste aus den überschussberechtigten Versicherungsverträgen auszugleichen, die auf allge- meine Veränderungen der Verhältnisse zurückzuführen sind, oder • die Deckungsrückstellung zu erhöhen, wenn die Grundlagen für die Berechnung Ihres Beitrages aufgrund einer un- vorhersehbaren und nicht nur vorübergehenden Änderung der Verhältnisse angepasst werden müssen. Wenn wir die Rückstellung für Beitragsrückerstattung heranziehen, um Verluste auszugleichen oder die Deckungsrück- stellung zu erhöhen, belasten wir die Versichertenbestände verursachungsorientiert. Beachten Sie: Aus der Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung entstehen keine Ansprüche auf eine be- stimmte Höhe der Beteiligung Ihres Vertrages an den Überschüssen.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Fondsgebundene Rentenversicherung

Überschüsse. Wir berechnen Überschüsse können sich zunächst dadurch ergeben, dass die Überschüsseangelegten Geldmittel höhere Erträge erwirtschaften als der von uns garantierte Mindestzinssatz (siehe Ziffer 7). Ferner können Überschüsse auch dadurch entstehen, dass die Kosten (siehe Ziffer 5) und die Lebenserwartung nied- riger sind als ursprünglich kalkuliert. Um eine möglichst gerechte Überschusszuteilung vornehmen zu können, bilden wir Gruppen gleichar- tiger Versicherungen. Damit wird berücksichtigt, dass verschiedene Versicherungsarten in unter- schiedlichem Maße zu dem von uns insgesamt erwirtschafteten Überschuss beitragen. Zu welcher Gruppe Ihr Vertrag gehört, können Sie dem Versicherungsschein entnehmen. Den jeweiligen Gruppen werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, über deren Einhaltung die Aufsichtsbehörde wacht, Überschüsse zugeordnet, die auf die Versicherungsnehmer entfallen. Hierbei beachten wir die Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung in der jeweils geltenden Fassung. Überschüsse können aus drei verschiedenen Quellen entstehen: dem Risikoergebnis, den Kapitalerträgen und dem übrigen Ergebnis. Überschüsse aus dem Risikoergebnis: Diese entstehen, wenn weniger Leistungsfälle eintreten als ursprünglich angenommen. An diesen Überschüssen beteili- gen wir die Versicherungsnehmer aktuell zu mindestens 90%. Überschüsse aus Kapitalerträgen: Kapitalerträge entstehen aus der Anlage der Beiträge der Versicherungsnehmer. Angelegt werden dabei die Beitrags- teile für das Deckungskapital. Von den entstehenden Kapitalerträgen finanzieren wir zunächst die garantierten Leistun- gen. Von dem verbleibenden Teil erhalten die Versicherungsnehmer aktuell mindestens 90%. Überschüsse aus dem übrigen Ergebnis: Diese entstehen, wenn die tatsächlichen Kosten niedriger sind, als wir bei der Tarifkalkulation angenommen haben. An diesen Überschüssen beteiligen wir die Versicherungsnehmer aktuell zu mindestens 50%. Im gleichen Umfang beteili- gen wir sie gegebenenfalls auch an Erträgen aus anderen Einnahmen als aus dem Versicherungsgeschäft. Das sind zum Beispiel Einnahmen aus der Erbringung von Dienstleistungen für andere Unternehmen. Verschiedene Versicherungen tragen unterschiedlich zur Entstehung von Überschüssen bei. Wir haben deshalb gleichar- tige Versicherungen zu Gewinngruppen zusammengefasst. Gleichartige Versicherungen sind zum Beispiel Rentenversi- cherungen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen. Die Überschüsse verteilen wir sodann auf die einzelnen Gewinngruppen Versicherungs- verträge verteilen. In welchem Umfang Ihre Versicherung hieran teilnimmt, wird nach versicherungs- mathematischen Grundsätzen berechnet und ist abhängig von der Höhe der gezahlten Beiträge und weiteren Vertragsgrundlagen wie dem Rentenbeginn und der Rentenhöhe. Die Überschusszuteilung zugunsten Ihrer Versicherung vollzieht sich in dem Maße, wie die Gewinngruppen zur Entstehung folgenden Schritten: Jeweils zum 31.12. eines Kalenderjahres erfolgt bis zum Rentenbeginn eine Zuteilung von Überschüssen beigetragen habenzugunsten Ihres Versicherungsvertrags. Hat eine Gewinngruppe nicht zur Entstehung der Diese Überschüsse beigetragenwerden verzinslich ange- legt. Überschüsse und Erträge bilden sodann das aus den Überschüssen gebildete Vorsorgekapital, besteht insoweit kein Anspruch auf die Überschussbeteiligung. Die auf die Versicherungsnehmer entfallenden Überschüsse • schreiben wir entweder unmittelbar den überschussberechtigten Versicherungsverträgen gut (Direktgutschrift) oder • wir führen diese der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu. Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung dient dazu, Schwankungen der Überschüsse auszugleichen. Wir dürfen sie grundsätzlich nur das — neben weiteren Faktoren — maßgeblich für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer verwenden. Nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde können wir hiervon nach § 140 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) abwei- chen. Dies dürfen wir, soweit die Rückstellung für Beitragsrückerstattung nicht auf bereits festgelegte Überschussanteile entfällt. Nach der derzeitigen Fassung des § 140 VAG können wir die Rückstellung für Beitragsrückerstattung heranzie- hen, um im Interesse der Versicherten • einen drohenden Notstand abzuwenden, • unvorhersehbare Verluste aus den überschussberechtigten Versicherungsverträgen auszugleichen, die auf allge- meine Veränderungen der Verhältnisse zurückzuführen sind, oder • die Deckungsrückstellung zu erhöhen, wenn die Grundlagen für die Berechnung Ihres Beitrages aufgrund einer un- vorhersehbaren und nicht nur vorübergehenden Änderung der Verhältnisse angepasst werden müssen. Wenn wir die Rückstellung für Beitragsrückerstattung heranziehen, um Verluste auszugleichen oder die Deckungsrück- stellung zu erhöhen, belasten wir die Versichertenbestände verursachungsorientiert. Beachten Sie: Aus der Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung entstehen keine Ansprüche auf eine be- stimmte Höhe der Beteiligung Ihres Vertrages an den ÜberschüssenIhnen zustehende Rente ist (siehe Zif- fer 9.1). Auch während der Rentenbezugszeit werden aller Voraussicht nach weitere Überschüsse anfallen. Diese werden zur laufenden Erhöhung der Rente verwendet. Da die Überschussentwicklung nicht vorhersehbar ist, kann sich die Höhe von zuzuteilenden Überschüssen von Jahr zu Jahr ändern oder bei ungünstigen Entwicklungen auch entfallen.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Überschüsse. Wir berechnen die Überschüsse, die auf die Versicherungsnehmer entfallen. Hierbei beachten wir die Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung in der jeweils geltenden Fassung. Überschüsse können aus drei verschiedenen Quellen entstehen: dem Risikoergebnis, den Kapitalerträgen und dem übrigen Ergebnis. Überschüsse aus dem Risikoergebnis: Diese entstehen, wenn weniger Leistungsfälle eintreten als ursprünglich angenommen. An diesen Überschüssen beteili- gen wir die Versicherungsnehmer aktuell zu mindestens 9090 %. Überschüsse aus Kapitalerträgen: Kapitalerträge entstehen aus der Anlage der Beiträge der Versicherungsnehmer. Angelegt werden dabei die Beitrags- teile für das Deckungskapitalteile, die nicht zur Absicherung der versicherten Risiken und Deckung der Kosten notwendig sind. Von den entstehenden Kapitalerträgen finanzieren wir zunächst die garantierten Leistun- genLeistungen. Von dem verbleibenden Teil erhalten die Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer aktuell mindestens 90%. Überschüsse aus dem übrigen Ergebnis: Diese entstehen, wenn die tatsächlichen Kosten niedriger sind, als wir bei der Tarifkalkulation angenommen haben. An diesen Überschüssen beteiligen wir die Versicherungsnehmer aktuell zu mindestens 5050 %. Im gleichen Umfang beteili- gen wir sie gegebenenfalls auch an Erträgen aus anderen Einnahmen als aus dem Versicherungsgeschäft. Das sind zum Beispiel Einnahmen aus der Erbringung von Dienstleistungen für andere Unternehmen. Verschiedene Versicherungen tragen unterschiedlich zur Entstehung von Überschüssen bei. Wir haben deshalb gleichar- tige gleich- artige Versicherungen zu Gewinngruppen zusammengefasst. Gleichartige Versicherungen sind zum Beispiel Rentenversi- cherungen Rentenver- sicherungen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen. Die Überschüsse verteilen wir auf die einzelnen Gewinngruppen in dem Maße, wie die Gewinngruppen zur Entstehung von Überschüssen beigetragen haben. Hat eine Gewinngruppe nicht zur Entstehung der Überschüsse beigetragen, besteht insoweit kein Anspruch auf die Überschussbeteiligung. Die auf die Versicherungsnehmer entfallenden Überschüsse • schreiben wir entweder unmittelbar den überschussberechtigten Versicherungsverträgen gut (Direktgutschrift) oder • wir führen diese der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu. Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung dient dazu, Schwankungen der Überschüsse auszugleichen. Wir dürfen sie grundsätzlich nur für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer verwenden. Nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde können wir hiervon nach § 140 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) abwei- chenabweichen. Dies dürfen wir, soweit die Rückstellung für Beitragsrückerstattung nicht auf bereits festgelegte Überschussanteile entfällt. Nach der derzeitigen Fassung des § 140 VAG können wir die Rückstellung für Beitragsrückerstattung heranzie- henheranziehen, um im Interesse der Versicherten • einen drohenden Notstand abzuwenden, • unvorhersehbare Verluste aus den überschussberechtigten Versicherungsverträgen auszugleichen, die auf allge- meine Veränderungen der Verhältnisse zurückzuführen sind, oder • die Deckungsrückstellung zu erhöhen, wenn die Grundlagen für die Berechnung Ihres Beitrages aufgrund einer un- vorhersehbaren und nicht nur vorübergehenden Änderung der Verhältnisse angepasst werden müssen. Wenn wir die Rückstellung für Beitragsrückerstattung heranziehen, um Verluste auszugleichen oder die Deckungsrück- stellung zu erhöhen, belasten wir die Versichertenbestände verursachungsorientiert. Beachten Sie: Aus der Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung entstehen keine Ansprüche auf eine be- stimmte Höhe der Beteiligung Ihres Vertrages an den Überschüssen.

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Samples: Altersvorsorgevertrag

Überschüsse. Es gibt drei wesentliche Quellen von Überschüssen. Sie hängen direkt mit den Grundlagen zusammen: • Verzinsung: Wir berechnen die Überschüsselegen das Geld unserer Versicherungsnehmer, die auf die Versicherungsnehmer entfallendas wir in den Versicherungsverträgen verwalten, an. Hierbei beachten Die Erträge hieraus schreiben wir unseren Versicherungsnehmern gemäß gesetzlicher Vorschrift zu mindestens 90 % gut. • Kalkulation Ihrer Leistungen: Wir beschreiben, dass wir gewisse Annahmen treffen müssen, ob und wie lange wir die Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in versicherten Leistungen zahlen müssen. Stellt sich heraus, dass wir weniger Leistungen auszahlen müssen als angenommen, bleibt Geld übrig. Dieses Geld schreiben wir unseren Versicherungsnehmern gemäß gesetzlicher Vorschrift zu mindestens 90 % als Ertrag gut. • Kalkulation der Lebensversicherung in Kosten: Stellt sich heraus, dass wir weniger Kosten benötigen als angenommen, bleibt Geld übrig. Dieses Geld schreiben wir unseren Versicherungsnehmern gemäß gesetzlicher Vorschrift zu mindestens 50 % als Ertrag gut. Der Gesetzgeber hat klare Regeln aufgestellt, wie wir unsere Versicherungsnehmer an den Überschüssen der jeweils geltenden FassungIDEAL beteiligen müssen. Überschüsse können aus drei verschiedenen Quellen entstehen: dem RisikoergebnisDie Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt mittels Kontrollen sicher, den Kapitalerträgen und dem übrigen Ergebnis. Überschüsse aus dem Risikoergebnis: Diese entstehen, wenn weniger Leistungsfälle eintreten als ursprünglich angenommen. An diesen Überschüssen beteili- gen dass wir die Versicherungsnehmer aktuell zu mindestens 90%Regeln einhalten. Die über den Garantiezins hinausgehenden Überschüsse aus Kapitalerträgen: Kapitalerträge entstehen aus werden jährlich im Rahmen unseres Jahresabschlusses festgestellt. Der Jahres- abschluss wird von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft und ist der Anlage für die Beaufsichtigung von Versicherern zuständigen Behörde, der Beiträge BaFin, einzureichen. Eine umfassende Erläuterung, wie wir dabei vorgehen, finden Sie in § 4 der Versicherungsnehmer. Angelegt werden dabei die Beitrags- teile für das Deckungskapital. Von den entstehenden Kapitalerträgen finanzieren wir zunächst die garantierten Leistun- gen. Von dem verbleibenden Teil erhalten die Versicherungsnehmer aktuell mindestens 90%. Überschüsse aus dem übrigen Ergebnis: Diese entstehen, wenn die tatsächlichen Kosten niedriger sind, als wir bei der Tarifkalkulation angenommen haben. An diesen Überschüssen beteiligen wir die Versicherungsnehmer aktuell zu mindestens 50%Versicherungsbedingungen. Im gleichen Umfang beteili- gen wir sie gegebenenfalls auch an Erträgen aus VAG wird die staatliche Beaufsichtigung von Versicherern geregelt. So ist dort unter anderem festgelegt, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verantwortlich dafür ist, diese Beaufsichtigung sicherzustellen. Aktuare sind Mathematiker, deren Fachgebiet die Versicherungsmathematik ist. Sie legen auf Basis der Rechnungsgrundlagen das Formel- werk fest, das hinter jedem Versicherungsprodukt steht. Anhand dieses Formelwerks werden Beitrag und Leistungen berechnet. Der Verantwortliche Aktuar eines Versicherers hat dabei eine herausragende Position. Er überwacht zum einen die Richtigkeit der Kalku- lationen. Zum anderen Einnahmen als aus dem Versicherungsgeschäft. Das sind bestimmt er zum Beispiel Einnahmen aus der Erbringung von Dienstleistungen für andere Unternehmen. Verschiedene Versicherungen tragen unterschiedlich zur Entstehung von Überschüssen bei. Wir haben deshalb gleichar- tige Versicherungen zu Gewinngruppen zusammengefasst. Gleichartige Versicherungen sind zum Beispiel Rentenversi- cherungen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen. Die Überschüsse verteilen wir auf die einzelnen Gewinngruppen in dem MaßeBeispiel, wie die Gewinngruppen zur Entstehung von Überschüssen beigetragen haben. Hat eine Gewinngruppe nicht zur Entstehung viel Geld der Überschüsse beigetragen, besteht insoweit kein Anspruch auf die Überschussbeteiligung. Die auf die Versicherungsnehmer entfallenden Überschüsse • schreiben wir entweder unmittelbar den überschussberechtigten Versicherungsverträgen gut (Direktgutschrift) oder • wir führen diese der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu. Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung dient dazu, Schwankungen der Überschüsse auszugleichen. Wir dürfen sie grundsätzlich nur Versicherer für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer verwendenZahlung von Versicherungsleistungen bereithalten muss und in welcher Höhe Überschussbeteiligungen gutgeschrieben werden können. Nur Da die Funktion des Verantwortlichen Aktuars äußerst wichtig ist, wird in Ausnahmefällen § 141 VAG geregelt, dass jeder Lebensversicherer einen solchen Aktuar bestellen muss. Dort wird ebenfalls geregelt, welche Voraussetzungen ein solcher Aktuar erfüllen muss und mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde können wir hiervon nach § 140 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) abwei- chen. Dies dürfen wir, soweit die Rückstellung für Beitragsrückerstattung nicht auf bereits festgelegte Überschussanteile entfällt. Nach der derzeitigen Fassung des § 140 VAG können wir die Rückstellung für Beitragsrückerstattung heranzie- hen, um im Interesse der Versicherten • einen drohenden Notstand abzuwenden, • unvorhersehbare Verluste aus den überschussberechtigten Versicherungsverträgen auszugleichen, die auf allge- meine Veränderungen der Verhältnisse zurückzuführen sind, oder • die Deckungsrückstellung zu erhöhen, wenn die Grundlagen für die Berechnung Ihres Beitrages aufgrund einer un- vorhersehbaren und nicht nur vorübergehenden Änderung der Verhältnisse angepasst werden müssen. Wenn wir die Rückstellung für Beitragsrückerstattung heranziehen, um Verluste auszugleichen oder die Deckungsrück- stellung zu erhöhen, belasten wir die Versichertenbestände verursachungsorientiert. Beachten Sie: Aus der Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung entstehen keine Ansprüche auf eine be- stimmte Höhe der Beteiligung Ihres Vertrages an den Überschüssenwelche Aufgaben er hat.

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Samples: Versicherungsvertrag

Überschüsse. Es gibt drei wesentliche Quellen von Überschüssen. Sie hängen direkt mit den Grundlagen zusammen: • Verzinsung: Wir berechnen die Überschüsselegen das Geld unserer Versicherungsnehmer, die auf die Versicherungsnehmer entfallendas wir in den Versicherungsverträgen verwalten, an. Hierbei beachten Die Erträge hier- aus schreiben wir unseren Versicherungsnehmern gemäß gesetzlicher Vorschrift zu mindestens 90 % gut. • Kalkulation Ihrer Leistungen: Wir beschreiben, dass wir gewisse Annahmen treffen müssen, ob und wie lange wir die Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in versicherten Leis- tungen zahlen müssen. Stellt sich heraus, dass wir weniger Leistungen auszahlen müssen als angenommen, bleibt Geld übrig. Dieses Geld schreiben wir unseren Versicherungsnehmern gemäß gesetzlicher Vorschrift zu mindestens 90 % als Ertrag gut. • Kalkulation der Lebensversicherung in Kosten: Stellt sich heraus, dass wir weniger Kosten benötigen als angenommen, bleibt Geld übrig. Dieses Geld schrei- ben wir unseren Versicherungsnehmern gemäß gesetzlicher Vorschrift zu mindestens 50 % als Ertrag gut. Der Gesetzgeber hat klare Regeln aufgestellt, wie wir unsere Versicherungsnehmer an den Überschüssen der jeweils geltenden FassungIDEAL beteiligen müssen. Überschüsse können aus drei verschiedenen Quellen entstehen: dem RisikoergebnisDie Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt mittels Kontrollen sicher, den Kapitalerträgen und dem übrigen Ergebnis. Überschüsse aus dem Risikoergebnis: Diese entstehen, wenn weniger Leistungsfälle eintreten als ursprünglich angenommen. An diesen Überschüssen beteili- gen dass wir die Versicherungsnehmer aktuell zu mindestens 90%Regeln einhalten. Die über den Garantiezins hinausgehenden Überschüsse aus Kapitalerträgen: Kapitalerträge entstehen aus werden jährlich im Rahmen unseres Jahresabschlusses festgestellt. Der Jahres- abschluss wird von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft und ist der Anlage für die Beaufsichtigung von Versicherern zuständigen Behörde, der Beiträge BaFin, einzureichen. Eine umfassende Erläuterung, wie wir dabei vorgehen, finden Sie in § 4 der Versicherungsnehmer. Angelegt werden dabei die Beitrags- teile für das Deckungskapital. Von den entstehenden Kapitalerträgen finanzieren wir zunächst die garantierten Leistun- gen. Von dem verbleibenden Teil erhalten die Versicherungsnehmer aktuell mindestens 90%. Überschüsse aus dem übrigen Ergebnis: Diese entstehen, wenn die tatsächlichen Kosten niedriger sind, als wir bei der Tarifkalkulation angenommen haben. An diesen Überschüssen beteiligen wir die Versicherungsnehmer aktuell zu mindestens 50%Versicherungsbedingungen. Im gleichen Umfang beteili- gen wir sie gegebenenfalls auch an Erträgen aus VAG wird die staatliche Beaufsichtigung von Versicherern geregelt. So ist dort unter anderem festgelegt, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verantwortlich dafür ist, diese Beaufsichtigung sicherzustellen. Aktuare sind Mathematiker, deren Fachgebiet die Versicherungsmathematik ist. Sie legen auf Basis der Rechnungsgrundlagen das Formel- werk fest, das hinter jedem Versicherungsprodukt steht. Anhand dieses Formelwerks werden Beitrag und Leistungen berechnet. Der Verantwortliche Aktuar eines Versicherers hat dabei eine herausragende Position. Er überwacht zum einen die Richtigkeit der Kalku- lationen. Zum anderen Einnahmen als aus dem Versicherungsgeschäft. Das sind bestimmt er zum Beispiel Einnahmen aus der Erbringung von Dienstleistungen für andere Unternehmen. Verschiedene Versicherungen tragen unterschiedlich zur Entstehung von Überschüssen bei. Wir haben deshalb gleichar- tige Versicherungen zu Gewinngruppen zusammengefasst. Gleichartige Versicherungen sind zum Beispiel Rentenversi- cherungen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen. Die Überschüsse verteilen wir auf die einzelnen Gewinngruppen in dem MaßeBeispiel, wie die Gewinngruppen zur Entstehung von Überschüssen beigetragen haben. Hat eine Gewinngruppe nicht zur Entstehung viel Geld der Überschüsse beigetragen, besteht insoweit kein Anspruch auf die Überschussbeteiligung. Die auf die Versicherungsnehmer entfallenden Überschüsse • schreiben wir entweder unmittelbar den überschussberechtigten Versicherungsverträgen gut (Direktgutschrift) oder • wir führen diese der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu. Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung dient dazu, Schwankungen der Überschüsse auszugleichen. Wir dürfen sie grundsätzlich nur Versicherer für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer verwendenZahlung von Versicherungsleistungen bereithalten muss und in welcher Höhe Überschussbeteiligungen gutgeschrieben werden können. Nur Da die Funktion des Verantwortlichen Aktuars äußerst wichtig ist, wird in Ausnahmefällen § 141 VAG geregelt, dass jeder Lebensversicherer einen solchen Aktuar bestellen muss. Dort wird ebenfalls geregelt, welche Voraussetzungen ein solcher Aktuar erfüllen muss und mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde können wir hiervon nach § 140 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) abwei- chen. Dies dürfen wir, soweit die Rückstellung für Beitragsrückerstattung nicht auf bereits festgelegte Überschussanteile entfällt. Nach der derzeitigen Fassung des § 140 VAG können wir die Rückstellung für Beitragsrückerstattung heranzie- hen, um im Interesse der Versicherten • einen drohenden Notstand abzuwenden, • unvorhersehbare Verluste aus den überschussberechtigten Versicherungsverträgen auszugleichen, die auf allge- meine Veränderungen der Verhältnisse zurückzuführen sind, oder • die Deckungsrückstellung zu erhöhen, wenn die Grundlagen für die Berechnung Ihres Beitrages aufgrund einer un- vorhersehbaren und nicht nur vorübergehenden Änderung der Verhältnisse angepasst werden müssen. Wenn wir die Rückstellung für Beitragsrückerstattung heranziehen, um Verluste auszugleichen oder die Deckungsrück- stellung zu erhöhen, belasten wir die Versichertenbestände verursachungsorientiert. Beachten Sie: Aus der Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung entstehen keine Ansprüche auf eine be- stimmte Höhe der Beteiligung Ihres Vertrages an den Überschüssenwelche Aufgaben er hat.

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