Übertragbarkeit der Wertpapiere Musterklauseln

Übertragbarkeit der Wertpapiere. Die auf den Inhaber lautenden Inhaberschuldverschreibungen sind entsprechend den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Clearstream Banking AG, Eschborn, frei übertragbar. Dabei werden die Miteigentumsrechte an der Globalurkunde auf den Erwerber übertragen.
Übertragbarkeit der Wertpapiere. Die Schuldverschreibungen sind entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften und Verfahren der Clearstream Banking AG übertragbar. Es bestehen seitens der Emittentin keine Übertragungsbeschränkungen.
Übertragbarkeit der Wertpapiere. Die Wertpapiere sind frei übertragbar. Es gelten die Melde- und Anzeigepflichten des Kreditwe- sengesetzes und der Anzeigenverordnung für wesentliche Beteiligungen und deren Veränderun- gen. Ferner gelten die Mitteilungspflichten des Aktiengesetzes. Dem Unternehmen sind keine Übernahmeangebote bekannt gemacht worden. Squeeze-Out- Vorhaben sind nicht beabsichtigt oder bekannt.
Übertragbarkeit der Wertpapiere. Die anzubietenden Aktien sind in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen für die Übertragung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien frei übertragbar. Für die anzubietenden Aktien bestehen keine Haltevereinbarungen („Lock-up Vereinbarungen“) mit den Altaktionären. Die Satzung sieht keinerlei Regelungen vor, die eine Verzögerung, Aufschub oder gar Verhinderung eines Kontrollwechsels bei der Gesellschaft erwirken könnten.
Übertragbarkeit der Wertpapiere. Die Wertpapiere sind gemäß dem anwendbaren Recht sowie den anwendbaren Bestimmungen und Geschäftsbedingungen des Clearingsystems frei übertragbar.
Übertragbarkeit der Wertpapiere. Die Wertpapiere lauten auf den Inhaber und sind frei übertragbar. Der Fälligkeitstag der Wertpapiere ist, ebenso wie die Fälligkeitstage aller anderen Zahlungen, in den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen angeführt. Im Fall der vorzeitigen Rückzahlung nach Xxxx der Wertpapierinhaber muss der Wertpapierinhaber innerhalb der Kündigungsfrist (Put) eine schriftliche Ausübungserklärung bei der Zahlstelle abgeben. Ein Widerruf einer erfolgten Ausübung dieses Rechts ist nicht möglich. Außer im Fall der vorzeitigen Rückzahlung ist keine Ausübungserklärung vorgesehen. Die Zertifikate werden innerhalb der in den maßgeblichen Emissionsbedingungen angegebenen Anzahl an Bankarbeitstagen nach Ende der Laufzeit automatisch durch die Emittentin rückgelöst und der Tilgungsbetrag am Fälligkeitstag an die Investoren ausbezahlt.

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  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.