Übertragbarkeit des Vertrages Musterklauseln

Übertragbarkeit des Vertrages. Rechte und Pflichten aus dem Vertrag dürfen nur mit schriftlicher Zustim- mung der jeweils anderen Vertragspartei auf Dritte übertragen werden. Ausgenommen hiervon ist die Übertragung von Rechten und Pflichten des Auftragnehmers auf ein mit ihm in einem Konzern verbundenes Un- ternehmen.
Übertragbarkeit des Vertrages. Die beiderseitigen Vertragsrechte dürfen nur im wechselseitigen Einverständnis übertragen werden.
Übertragbarkeit des Vertrages. 11.1 Der Anbieter ist berechtigt, einzelne Rechte und Pflichten oder das gesamte Vertragsverhältnis mit dem Kunden auf ein mit dem Anbieter nach §§ 15 ff. AktG verbundenes weiteres Unternehmen zu übertragen.
Übertragbarkeit des Vertrages. Der Besteller darf seine Vertragsrechte nur nach vorheriger Zustimmung des Lieferers auf Dritte übertragen.
Übertragbarkeit des Vertrages. 10.1 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung der MDCC rechtsgeschäft- lich auf Dritte übertragen.
Übertragbarkeit des Vertrages. Besteller und Lieferer dürfen ihre Vertragsrechte auf Dritte nur im gegenseitigen Einverständnis übertragen. Kaufpreisforderungen und sonstige reine Geldansprüche sind frei übertragbar.
Übertragbarkeit des Vertrages. 8.1 Die 4esellschaft ist berechtigt, diesen Vertrag oder Rechte und Pkichten aus diesem Vertrag auf einen anderen Anlagenbetreiber zu übertragen, sofern nicht wichtige 4ründe gegen diesen Vertragseintritt sprechen.
Übertragbarkeit des Vertrages. Die Firma Garthoff ist berechtigt, diesen Vertrag oder Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen anderen Anlagenbetreiber zu übertragen, sofern nicht wichtige Gründe gegen diesen Vertragseintritt sprechen.
Übertragbarkeit des Vertrages. 8.1 Die Gesellschaft ist berechtigt, diesen Vertrag oder Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen anderen Anlagenbetreiber zu übertragen, sofern nicht wichtige Gründe gegen diesen Vertragseintritt sprechen.

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.