Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen Musterklauseln

Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen. Liste der möglichen Stellen und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß Gesundheitsdaten oder einfache personenbezogene Daten, die nach § 203 StGB geschützt sind, für die SDK-Versicherungsgruppe∗ erheben, verarbeiten oder nutzen. Das bedeutet, dass für jede Datenverarbeitung, -erhebung und – übermittlung im Einzelfall geprüft wird, ob und wenn ja, welcher Dienstleister/Auftragnehmer beauftragt wird. Keinesfalls erfolgt eine automatische Datenübermittlung an jeden, der in der Liste genannt ist. ASSEKURATA Assekuranz Rating-Agentur GmbH Xxxxxxx Xxx. 000-000, 00000 Xxxx Kundenumfragen, Unternehmensrating Compagnon Marktforschungs- institut GmbH & Co. KG Xxxxxxxxx. 00, 00000 Xxxxxxxxx Kundenumfragen Deutsche Post E-Post Solutions GmbH Xxxxxxxxx. 00, 00000 Xxxx Input-Management, Datenerfassung Fiducia IT AG Xxxxxxxxxx. 00 00000 Xxxxxxxxx Datenkommunikation zwischen Genossenschaftsbanken und Süddeutsche Krankenversicherung a.G. und Auslandszahlungen General Reinsurance AG Xxxxxxx-Xxxxx-Xxxx 00 00000 Xxxx Rückversicherung, Risiko- und Leistungsprüfung Kohlhammer Archivierung Xxxxxxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxxxxx Datenarchivierung mhplus Betriebskrankenkasse Xxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxxxxx Im Rahmen der M-Tarife Prüfung des Bestehens einer Versicherung bei der mhplus Betriebskrankenkasse und „Leistung aus einer Hand“ PAV Card GmbH Xxxxxxxxx Xxxxxx 0 00000 Xxxxxxxxx Erstellung der Versichertenkarte puls Marktforschung GmbH Xxxxxxxxxxxx Xxxxxx 0 00000 Xxxxxxx Kundenumfragen Süddeutsche Krankenversicherung a.G. Xxxxxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxx Antrags-, Vertrags- und Leistungsbearbeitung für die Süddeutsche Lebensversicherung a.G. und die Süddeutsche Allgemeine Versicherung a.G.) Süddeutsche Lebensversicherung a.G. Xxxxxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxx Risiko- und Leistungsprüfung für die Süddeutsche Krankenversicherung a.G. Adressermittler Adressabgleich /-prüfung /-anreicherung Assistancedienstleister Unterstützung und Service im Bereich der Unfall- und Auslandsreisekrankenversicherung, Gesundheitstelefon Beratungsärzte/ -unternehmen Beurteilungen in unterschiedl. Fachbereichen, Gesundheitsservice, Case Management, Disease Management, Gesundheitsdienstleistungen, Private Pflegeberatung Briefkonsolidierung, Mailingdienstleister Briefe kuvertieren, versenden, Mailingdruck und -versand Call Center Terminvereinbarungen, Telefoniedienstleistungen Detekteien Sachverhaltsaufklärung im Einzelfall bei Betrugsverdacht ∗ Süddeutsche Krankenversicherung a.G., Süddeutsche Lebens...
Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen. Der Überbetriebliche Unterstützungskasse AXA e. V. führt bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel das Erstellen der jährlichen Nachweise für Finanzver waltung und Trägerunternehmen, die Aufnahmen neuer Trägerunternehmen, alle Arbeiten der laufen- den Ver waltung, das Erstellen von Versorgungsordnungen sowie die Erstellung von Bescheinigungen für Arbeitnehmer (Unver- fallbarkeitstestate, Rentenbescheide), bei denen es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Daten kommen kann, nicht selbst durch, sondern überträgt die Erledigung der Kölner Spezial Beratungs-GmbH für betriebliche Altersversorgung. Werden hierbei Ihre gesetzlich zu schützenden Daten (insbesondere Gesundheitsdaten) weitergegeben, benötigt der Überbe- triebliche Unterstützungskasse AXA e. V. Ihre Einwilligung für sich sowie für die Kölner Spezial Beratungs-GmbH für betriebliche Altersversorgung. Ich willige ein, dass der Überbetriebliche Unterstützungskasse AXA e. V. meine Daten an Kölner Spezial Beratungs-GmbH für betriebliche Altersversorgung übermittelt und dass die Daten dort für die angeführten Zwecke im gleichen Umfang er- hoben, verarbeitet und genutzt werden, wie der Überbetriebliche Unterstützungskasse AXA e. V. dies tun dürfte.
Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen. (Unternehmen oder Personen) Ich willige ein, dass die AXA Versicherung AG meine Gesundheitsdaten an die in der Liste genannten Stellen übermittelt und dass die Gesundheitsdaten dort für die angeführten Zwecke im gleichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wie die AXA Versicherung AG dies tun dürfte. Soweit erforderlich, ent- binde ich die Mitarbeiter der AXA Gruppe und sonstiger Stellen im Hinblick auf die Weitergabe von Gesundheitsdaten und anderer nach § 203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht.
Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen. Folgende Liste beinhaltet die Stellen und Kategorien von Stellen (sowie ggfs. die dazugehörige Firmenadresse), die vereinbarungsgemäß Gesundheitsdaten oder einfache personenbezogene Daten, die nach § 203 StGB geschützt sind, für die SDK-Versicherungsgruppe erheben, verarbeiten oder nutzen. In den Klammern sind die entsprechenden übertragenen Aufgaben festgehalten.
Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen. Liste der externen Stellen / Kategorien von Stellen, die für Financial Assurance Company Limited, Zweigniederlassung Deutschland bzw. Financial Insurance Company Limited, Zweigniederlassung Deutschland oder AXA France Vie S.A. bzw. AXA France IARD S.A. (zusammen kurz „AXA“) Gesundheitsdaten und nach § 203 StGB geschützte Daten erheben, verarbeiten und/oder nutzen: AXA Partners S.A.S. Xxxxxx-Xxxxxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxx-Xxxxxxxx Vertragsverwaltung, Kundenservice, Bearbeitung von Leistungsfällen APRIL Deutschland AG Xxxxxxx-Xxxxxxxx-Xxxxx 0, 00000 Xxxx/Xxxxxxx Vertragsverwaltung, Kundenservice, Bearbeitung von Leistungsfällen Deutsche Assistance Service GmbH Xxxxx-Xxxxx 000, 00000 Xxxxxxxxxx Assistance-Dienstleistungen CM Service Xxxx-Xxxxxxxx-Xxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx x.X Öffnen, Scannen und Bearbeiten der Ein- und Ausgangs- post 60.250 – RSV-AVB-Rate – 06-2018 Externe Postkurierdienste Abholung, Transport und Zustellung von Post Entsorgungsunternehmen Transport und Vernichtung von Akten und Datenträgern Externe IT-Dienstleister Wartung der IT-Systeme AXA Gruppenversicherungen: Zur Risikobeurteilung des Ihnen angebotenen Versicherungsschutzes vor Abschluss des Vertragsverhältnisses sowie zu dessen Durchführung, insbesondere im Leistungsfall, ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich. Mit dieser Datenschutzinformation stellen wir Ihnen die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über den Umgang Ihrer personenbezogenen Daten zur Verfügung. Diese Datenschutzinformation berücksichtigt bereits wesentliche Anforderungen der ab dem 25.05.2018 anwendbaren EU Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“). Bitte beachten Sie auch die gesonderte „Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung“ („Einwilligung & SEE“), mit der wir ergänzend erforderliche Erklärungen zum Umgang mit Gesundheitsdaten einholen und sie über den Umgang mit diesen Daten informieren.

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  • Verarbeitung und Empfangsbestätigung von EDI-Nachrichten 3.1 Die Nachrichten werden so bald wie möglich nach dem Empfang verarbeitet, in jedem Fall jedoch innerhalb der in GPKE/ GeLi festgelegten Fristen. 3.2 Eine Empfangsbestätigung ist nach den Festlegungen der Bundesnetzagentur (GPKE und GeLi Gas) bzw. nach dem Lieferantenrahmenvertrag erforderlich.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Übertragung von Krankheiten Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen (1) Personenschäden, die aus der Übertragung einer Krankheit des Versicherungsnehmers resultieren, (2) Sachschäden, die durch Krankheit der dem Versicherungsnehmer gehörenden, von ihm gehaltenen oder veräußerten Tiere entstanden sind. In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass er weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat.

  • Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kaufmännischen und öffentlich-rechtlichen Kunden (1) Geltung deutschen Rechts (2) Gerichtsstand für Inlandskunden (3) Gerichtsstand für Auslandskunden

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.

  • Preisanpassungen 12.1 Telefónica Germany ist bei Kostensteigerungen berechtigt und bei Kostensenkungen verpflichtet, die auf der Grundlage dieses Vertra- ges zu zahlenden Preise nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB der Entwicklung der Gesamtkosten anzupassen, die für die Preisbe- rechnung maßgeblich sind. 12.2 Die Gesamtkosten bestehen insbesondere aus Kosten für Netzbe- reitstellung, Netznutzung und Netzbetrieb (z. B. für Technik, Netz- zugänge und Netzzusammenschaltungen, technischer Service), Kosten für die Kundenverwaltung (z. B. für Kundenhotlines und - service-, Abrechnungs- und IT-Systeme), Dienstleistungs- und Per- sonalkosten und sonstigen Gemeinkosten (z. B. für Verwaltung, Energie, Mieten, IT-Systeme), sowie hoheitlich auferlegte, allge- meinverbindliche Belastungen, z. B. durch die Bundesnetzagentur (jedoch keine Bußgelder o. ä.), soweit diese unmittelbaren Einfluss auf die Kosten der vertraglichen Leistung haben. 12.3 Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn und soweit sich die für die Preisberechnung maßgeblichen Gesamtkosten nach Abschluss des Vertrages erhö- hen oder absenken. Steigerungen bei einer Kostenart, z. B. den Kos- ten für die Netznutzung, dürfen nur in deren Verhältnis zu den für die Preisberechnung maßgeblichen Gesamtkosten berücksichtigt werden und nur soweit kein Ausgleich durch etwaige rückläufige Kosten in anderen Bereichen, z. B. bei der Kundenbetreuung, er- folgt. Bei Kostensenkungen sind die Preise entsprechend zu ermä- ßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Te- lefónica Germany wird bei der Ausübung des billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kosten- senkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kosten- senkungen mindestens im gleichen Umfang wirksam werden, wie Kostenerhöhungen. 12.4 Preiserhöhungen gem. Ziffern 12.1-12.3 werden dem Kunden min- destens 6 Wochen, höchstens 2 Monate, bevor die Preiserhöhung wirksam werden soll, auf einem dauerhaften Datenträger mitge- teilt. In dieser Mitteilung wird der Kunde klar und verständlich über Zeitpunkt und Inhalt der Preiserhöhung informiert. Soweit dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht nach Ziffer 13.4 zusteht, wird der Kunde in der Mitteilung auch hierüber klar und verständlich in- formiert. 12.5 Der Kunde kann innerhalb von 3 Monaten ab Zugang der Mitteilung nach Ziffer 12.4 ohne Kosten und ohne Einhaltung einer Kündi- gungsfrist den Vertrag kündigen, es sei denn, die mitgeteilte Preis- erhöhung ist unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes Recht vorgeschrieben. Der Vertrag kann durch die Kün- digung frühestens zu dem Zeitpunkt beendet werden, zu dem die Preiserhöhung wirksam werden soll. Das Recht zur ordentlichen Kündigung des Vertrages bleibt unberührt.

  • Vereinbarung eines Pfandrechts zugunsten der Bank (1) Einigung über das Pfandrecht (2) Gesicherte Ansprüche (3) Ausnahmen vom Pfandrecht (4) Zins- und Gewinnanteilscheine

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.