MITREISENDE PERSON-Definition

MITREISENDE PERSON. Jede Person mit Ausnahme der Versicherten Person, die mit Ihnen eine Reise gebucht hat, um mit Ihnen zusammen eine Reise zu machen. PANNE: Die Beschädigungen des versicherten Fahrzeugs aufgrund normaler Unfallursachen, und daher unvermeidbar und unvorhergesehen, die dessen Bewegung verhindern oder dessen Immobilisierung verursachen. PASSAGIER: Natürliche Person, die das versicherte Fahrzeug bei einem unter Beteiligung dieses unerwarteten Unfall belegt (im Rahmen der maximal zulässigen Belegungsgrenzen des Fahrzeugs), vorausgesetzt, dass es sich um einen nicht zahlenden Passagier handelt und allein im Rahmen der ausdrücklich genannten Garantien. RAUB: Xxxxxxx mit oder Einsatz von körperlicher Gewalt gegen die Versicherte Person.
MITREISENDE PERSON. Jede Person mit Ausnahme der Versicherten Person, die mit Ihnen eine Reise gebucht hat, um mit Ihnen zusammen eine Reise zu machen.
MITREISENDE PERSON. Jede Person mit Ausnahme der Versicherten Person, die mit Ihnen eine Reise gebucht hat, um mit Ihnen zusammen eine Reise zu machen. RAUB: Xxxxxxx mit oder Einsatz von körperlicher Gewalt gegen die Versicherte Person.

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MITREISENDE PERSON. Jede Person mit Ausnahme der Versicherten Person, die mit Ihnen eine Reise gebucht hat, um mit Ihnen zusammen eine Reise zu machen. PANNE: Die Beschädigungen des versicherten Fahrzeugs aufgrund normaler Unfallursachen, und daher unvermeidbar und unvorhergesehen, die dessen Bewegung verhindern oder dessen Immobilisierung verursachen. PASSAGIER: Natürliche Person, die das versicherte Fahrzeug bei einem unter Beteiligung dieses unerwarteten Unfall belegt (im Rahmen der maximal zulässigen Belegungsgrenzen des Fahrzeugs), vorausgesetzt, dass es sich um einen nicht zahlenden Passagier handelt und allein im Rahmen der ausdrücklich genannten Garantien. RAUB: Drohung mit oder Einsatz von körperlicher Gewalt gegen die versicherte Person. REISE: Die Dienstleistung, die bei dem Versicherungsnehmer oder einem von diesem autorisierten Reisebüro (einschliesslich eines Reiseveranstalters) gebucht wurde und als gebuchte Reiseleistungen enthält: Flüge, Zugtickets, Kreuzfahrten, Hotelreservierungen, Unterkünfte oder Pauschalreisen.
MITREISENDE PERSON. Eine Person oder ein Assistenzhund, die bzw. der auf Ihrer Reise mit Ihnen reist, auch zur Begleitung. Ein Gruppen- oder Reiseleiter bzw. eine Gruppen- oder Reiseleiterin wird nicht als mitreisende Person angesehen, es sei denn Sie teilen sich mit dem Gruppen- oder Reiseleiter bzw. der Gruppen- oder Reiseleiterin dasselbe Zimmer. Naturkatastrophen Ein grossflächiges extremes Wetter- oder Umweltereignis, durch das Eigentum beschädigt, wesentliche Verkehrs- oder Versorgungsdienste unterbrochen oder Menschen gefährdet werden, einschliesslich Erdbeben, Brand, Hochwasser, Hurrikan oder Vulkanausbruch, ohne darauf beschränkt zu sein. Öffentliche Verkehrsmittel Örtliche, regionale oder andere städtische Verkehrssystembeförderer (wie Xxxx, Stadtbusse, Trams, U- Bahnen, Fähren, Taxis, Fahrzeugvermietung mit Fahrer oder andere derartige Verkehrsmittel), die Sie oder eine mitreisende Person gegen eine Gebühr in einem Umkreis von weniger als 150 km befördern.

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  • Unterbrechbare Kapazität Kapazität, die vom Netzbetreiber auf unterbrechbarer Basis angeboten wird. Die Nut- zung der unterbrechbaren Kapazität kann von dem Netzbetreiber unterbrochen werden.

  • Personenbezogene Daten “ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind;

  • Werktage Abweichend von der Definition in § 2 Nr. 16 GasNZV sind im Folgenden unter Werktagen für die Fristenregelung alle Tage zu verstehen, die kein Sonnabend, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sind. Wenn in einem Bundesland ein Tag als Feiertag ausgewiesen wird, gilt dieser Tag bundesweit als Feiertag. Der 24. Dezember und der 31. Dezember eines jeden Jahres gelten als Feiertage.

  • Bilanzkreisnummer Eindeutige Nummer, die von dem Marktgebietsverantwortlichen an einen Bilanzkreisverantwortlichen für einen Bilanzkreis vergeben wird und insbesondere der Identifizierung der Nominierungen oder Renominierungen von Gasmengen dient.

  • Nutzer “ bezeichnet eine Person, die vom Auftraggeber Zugangsdaten für den Zugriff auf einen Schulungsservice erhält und die ein Mitarbeiter, Handlungsbevollmächtigter, Auftragnehmer oder Vertreter

  • Unternehmer “ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

  • Verbundenes Unternehmen “ bezeichnet jede juristische Person, die eine Partei kontrolliert, die von einer Partei kontrolliert wird oder die unter gemeinsamer Kontrolle mit einer Partei steht.

  • Geschäftstag “ im Sinne dieser Anleihebedingungen ist jeder Tag (außer einem Samstag oder Sonntag), an dem (i) das Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer System 2 (TARGET2) oder ein entsprechendes Nachfolgesystem und (ii) Clearstream geöffnet sind und Zahlungen abwickeln.

  • Dienstleistungen “ bedeutet die Dienstleistungen, die gemäß Spezifizierung in der Besonderen Dienstanweisung/ im Leistungsverzeichnis von Securitas im Rahmen dieser Vereinbarung zu erbringen sind.

  • Bilanzierungsbrennwert Der Bilanzierungsbrennwert stellt die Vorausschätzung eines Abrechnungsbrennwertes je Brennwertgebiet dar. Er unterliegt der monatlichen Überprüfung, soweit erforderlich. Das Brennwertgebiet ist ein Netzgebiet, in dem ein einheitlicher Abrechnungsbrennwert angewendet wird.

  • Monat M Monat M ist der Liefermonat. Der Liefermonat umfasst den Zeitraum vom 1. Tag 06:00 Uhr des Liefermonats bis zum 1. Tag 06:00 Uhr des Folgemonats. Bei untermonatlichen Lieferanmeldungen beginnt der Liefermonat am 1. Tag der Belieferung 06:00 Uhr. Bei untermonatlichen Lieferabmeldungen endet der Liefermonat um 06:00 Uhr des Folgetages.

  • GeLi Gas Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate der Bundesnetzagentur (Az. BK7-06-067) vom 20. August 2007 oder einer diese Festlegung ersetzende oder ergänzende Festlegung der Bundesnetzagentur.

  • Sub-Bilanzkonto Das Sub-Bilanzkonto ist ein Konto, das einem Bilanzkreis zugeordnet ist und die Zuordnung von Ein- und Ausspeisemengen zu Transportkunden und/oder die übersichtliche Darstellung von Teilmengen ermöglicht.

  • Versetzung ist die Zuweisung einer auf Dauer bestimmten Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Ar- beitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.

  • Vertragspartner “: Ist eine natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Xxxx oder für einen Xxxx einen Beherbergungsvertrag abschließt.

  • Gaswirtschaftsjahr Der Zeitraum vom 1. Oktober, 06:00 Uhr, eines Kalenderjahres bis zum 1. Oktober, 06:00 Uhr, des folgenden Kalenderjahres.

  • Höhere Gewalt bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstandes, welches eine Partei daran hindert eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit diese Partei nachweist, dass

  • Produkte “ bezieht sich auf Programme, Hardware, Integrierte Software und Betriebssystem.

  • Vertrauliche Informationen “ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.

  • Kunde “ ist das Unternehmen, das in dem mit diesem Vertrag verknüpften Xxxxx als solches identifiziert wurde.

  • Bestellung Bestellung oder Auftrag des Kunden oder Annahme eines Angebots von Xxxxxxx über die Lieferung, Bereitstellung oder Erbringung von Waren, Software, Dokumentation und Dienstleistungen. Cyberangriff: Cyberangriffe, Eindringversuche, unbefugte Zugriffe durch Dritte und andere böswillige Aktivitäten. Dienstleistungen: Leistungen, zu deren Erbringung sich Xxxxxxx im Vertrag verpflichtet.

  • Dokumentation “ bezeichnet die technische und funktionale Dokumentation von SAP für den Cloud Service sowie ggf. Beschreibungen von Rollen- und Verantwortlichkeiten (Roles and Responsibilities), in der jeweils gültigen Fassung, die dem Auftraggeber mit dem Cloud Service verfügbar gemacht werden.

  • Software “ bezeichnet lizenzierte Kopien von Microsoft-Software, die in den Produktbestimmungen aufgeführt sind. Software umfasst keine Onlinedienste, kann aber Teil eines Onlinedienstes sein.

  • Abordnung ist die vom Arbeitgeber veranlasste vorübergehende Beschäfti- gung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben oder eines anderen Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Ar- beitsverhältnisses.

  • Vertrag “ bezeichnet die vorliegenden Geschäftsbedingungen und den von SAP angenommenen Auftrag.