Wirtschaftlich Berechtigter-Definition

Wirtschaftlich Berechtigter. Der Kontoinhaber handelt im wirtschaftlichen Interesse und auf Veranlassung der nachfolgend aufgeführten Person(en): (Vorname, Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift, (Steuer-/Wirtschafts-Identifikationsnummer*) *inländische Steuerpflichtige: Steuer-ID bei natürlichen Personen; Wirtschafts-ID bei sonstigen Steuerinländern (wenn noch keine Wirtschafts-ID vergeben wurde, die für das Einkommen geltende Steuernummer) Ort , Datum Ort, Datum Firmenstempel / rechtsverbindliche Unterschrift(en) Bei Einzel-Aval: Unterschrift Kreditinstitut
Wirtschaftlich Berechtigter im Sinne der Ziffern 5, 12 und 13: Der an den be- treffenden Effekten wirtschaftlich Berechtigte ist im Falle,
Wirtschaftlich Berechtigter. Eine Rechtsperson, die: a. die Forderungen zum eigenen Vorteil erwirbt, selbst über den Verwendungszweck dieser Forderungen entscheidet und das wirtschaftliche Risiko des Verlusts dieser Forderungen oder eines Teils davonträgt, b. kein Mittler, Vertreter oder Treuhänder und keine sonstige Rechtsperson ist, die verpflichtet ist, Forderungen ganz oder teilweise an eine andere Rechtsperson zu übertragen, c. im Land ihres Geschäftssitzes einer realwirtschaftlichen Tätigkeit nachgeht, sofern die Forderungen im Rahmen der ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeit erworben werden, während bei der Bewertung der realwirtschaftlichen Tätigkeit deren Art und Umfang berücksichtigt werden. XTB Die XTB S.A. mit Sitz in Warschau, xxxxx Xxxxxx 00, 00-000 Xxxxxxxx, Xxxxx, eingetragen im vom Bezirksgericht für die Hauptstadt Warschau, XIII. Xxxxxx für 5 Handelssachen, geführten Unternehmerregister, im nationalen Gerichtsregister unter der Nummer 217580, REGON 015803782, NIP 5272443955 aufgeführt, deren Organisationseinheit die XTB S.A German Branch, Xxxxxxxxxxxxxx Xxx. 00, 00000 Xxxxxx ist; XTB- Geschäftsstelle Firmensitz von XTB.

Examples of Wirtschaftlich Berechtigter in a sentence

  • Stamm-Nummer | Master number Konto-/Depotinhaber | Account/safe custody account holder(s) Wirtschaftlich Berechtigter* | Beneficial owner* relevant bei Personengesellschaften/Treuhandverhältnissen relevant for partnerships/trust relationships Xxx.

  • Wirtschaftlich Berechtigter im Sinne des GwG ist die natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Vertragspartner letztlich steht, oder die natürliche Person, auf deren Veranlas- sung eine Transaktion letztlich durchgeführt oder eine Geschäftsbeziehung letztlich begründet wird (§3 Abs.1 GwG).

  • Wirtschaftlich Berechtigter an einer Sitzgesellschaft kann eine natürliche Person sein oder eine juristische Person, welche ein Handels-, Fabrikations- oder ein anderes nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibt.

  • TT MM JJJJ TT MM JJJJ Unterschrift(en) rechtsverbindliche(r) Vertreter des Vertragspartners * Identifizierung des/der «wirtschaftlich Berechtigten» (DEU) Partner ID Vertragspartner Wirtschaftlich Berechtigter Entspricht rechtsverbindlichem Vertreter 1 Entspricht rechtsverbindlichem Vertreter 2 Frau Xxxx Vorname Name Private Angaben Strasse/Nr. PLZ/Ort Land Geburtsdatum .

  • Wirtschaftlich Berechtigter im Sinne dieses Gesetzes ist die natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Vertragspartner letztlich steht, oder die natürliche Person, auf deren Veranlassung eine Transaktion letztlich durchgeführt oder eine Geschäftsbeziehung letztlich begründet wird.

  • Wirtschaftlich Berechtigter Beiliegende Erklärung zum wirtschaftlich Berechtigten ist immer vorzulegen (Anlage 1).

  • Gesellschafter, Wirtschaftlich Berechtigter und der gesetzlichen Vertreter (Director / Manager) der von uns betreuten Gesellschaften unverzüglich bekanntzugeben.

  • Wirtschaftlich Berechtigter ist die natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Vertragspartner letztlich steht, oder die natürliche Person, auf deren Veranlassung eine Transaktion letztlich durchgeführt oder eine Geschäftsbeziehung letztlich begründet wird.

  • Wirtschaftlich Berechtigter im Sinne des Geldwäschegesetzes ist diejenige natürliche Person, welche den Versicherungsnehmer letztlich veranlasst, den Vertrag abzuschließen.

  • Wirtschaftlich Berechtigter ist grundsätzlich die natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Vertragspartner letztlich steht.


More Definitions of Wirtschaftlich Berechtigter

Wirtschaftlich Berechtigter. Der Antragsteller gibt an, er handelt: auf eigene Veranlassung auf Veranlassung von (falls Vertragspartner und Beitragszahler nicht identisch sind, ist von einem abweichenden wirtschaftlich Berechtigten auszugehen) Name, Vorname Geburtsdatum/Geburtsort Wohnsitzanschrift (PLZ, Wohnort, Straße, Hausnummer) Staatsangehörigkeit Der Antragsteller hat sich ausgewiesen durch (auch bei Einzugsermächtigung vom eigenen Konto des Antragstellers): deutscher Personalausweis deutscher Reisepass Sonstiges (z. B. gültiger Ausweis ausländischer Kunden) Ausweisnummer gültig bis ausstellende Behörde (Dauer-) Zulagenantrag ACHTUNG: Fügen Sie diesem Formular zwingend eine lesbare Kopie von Vorder- und Rückseite des Ausweises bei. ist beigefügt wird nachgereicht daten und Schweigepflicht- entbindung
Wirtschaftlich Berechtigter. Der Kontoinhaber handelt/Die Kontoinhaber handeln auf Veranlassung und im wirtschaftlichen Interesse der nachfolgend aufgeführten Person(en): Ausfertigung für den Kontoinhaber Name und Vorname(n), Anschrift Ort, Datum, Uhrzeit Mit freundlicher Empfehlung 168 415.000 D0 (Fassung Juni 2012) - (R2)
Wirtschaftlich Berechtigter. Der Antragsteller gibt an, er handelt: ACHTUNG: Fügen Sie diesem Formular zwingend eine lesbare Kopie von Vorder- und Rückseite des Ausweises bei. Angaben zur

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  • Vertrag “ bezeichnet die vorliegenden Geschäftsbedingungen und den von SAP angenommenen Auftrag.

  • Vertrauliche Informationen “ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.

  • Höhere Gewalt bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstandes, welches eine Partei daran hindert eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit diese Partei nachweist, dass