Examples of Wirtschaftlich Berechtigter in a sentence
Stamm-Nummer | Master number Konto-/Depotinhaber | Account/safe custody account holder(s) Wirtschaftlich Berechtigter* | Beneficial owner* relevant bei Personengesellschaften/Treuhandverhältnissen relevant for partnerships/trust relationships Xxx.
Wirtschaftlich Berechtigter im Sinne des GwG ist die natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Vertragspartner letztlich steht, oder die natürliche Person, auf deren Veranlas- sung eine Transaktion letztlich durchgeführt oder eine Geschäftsbeziehung letztlich begründet wird (§3 Abs.1 GwG).
Wirtschaftlich Berechtigter an einer Sitzgesellschaft kann eine natürliche Person sein oder eine juristische Person, welche ein Handels-, Fabrikations- oder ein anderes nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibt.
TT MM JJJJ TT MM JJJJ Unterschrift(en) rechtsverbindliche(r) Vertreter des Vertragspartners * Identifizierung des/der «wirtschaftlich Berechtigten» (DEU) Partner ID Vertragspartner Wirtschaftlich Berechtigter Entspricht rechtsverbindlichem Vertreter 1 Entspricht rechtsverbindlichem Vertreter 2 Frau Xxxx Vorname Name Private Angaben Strasse/Nr. PLZ/Ort Land Geburtsdatum .
Wirtschaftlich Berechtigter im Sinne dieses Gesetzes ist die natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Vertragspartner letztlich steht, oder die natürliche Person, auf deren Veranlassung eine Transaktion letztlich durchgeführt oder eine Geschäftsbeziehung letztlich begründet wird.
Wirtschaftlich Berechtigter Beiliegende Erklärung zum wirtschaftlich Berechtigten ist immer vorzulegen (Anlage 1).
Gesellschafter, Wirtschaftlich Berechtigter und der gesetzlichen Vertreter (Director / Manager) der von uns betreuten Gesellschaften unverzüglich bekanntzugeben.
Wirtschaftlich Berechtigter ist die natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Vertragspartner letztlich steht, oder die natürliche Person, auf deren Veranlassung eine Transaktion letztlich durchgeführt oder eine Geschäftsbeziehung letztlich begründet wird.
Wirtschaftlich Berechtigter im Sinne des Geldwäschegesetzes ist diejenige natürliche Person, welche den Versicherungsnehmer letztlich veranlasst, den Vertrag abzuschließen.
Wirtschaftlich Berechtigter ist grundsätzlich die natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Vertragspartner letztlich steht.