Common use of HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN DES VERANSTALTERS Clause in Contracts

HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN DES VERANSTALTERS. 20.1 Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Gewinne oder durch die Teilnahme am Wettbewerb am Computer, an anderer Ausrüstung oder Software des Teilnehmers oder einer anderen Person verursacht worden sind. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen. 20.2 Es obliegt jedem Teilnehmer, die auf seinem Computer gespeicherten Daten und installierte Software mit xxxxx geeigneten Maßnahmen vor Angriffen zu schützen. Die Verbindung mit dem Internet und die Teilnahme am Wettbewerb erfolgen auf eigene Verantwortung des Teilnehmers. Der Veranstalter haftet nicht für Datenverluste und sonstige Probleme bei der Datenverarbeitung. 20.3 Der Veranstalter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Streiks, Unwetter etc.) oder bei Ereignissen, die außerhalb seines Einflussbereiches liegen (z.B. vom Transportunternehmen zu vertretende Verluste, Beschädigungen oder unleserliche Stempel etc.).

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Samples: Reglement De l'Operation, Reglement De l'Operation

HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN DES VERANSTALTERS. 20.1 8.1 Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Gewinne oder durch die Teilnahme am Wettbewerb am Computer, an anderer Ausrüstung oder Software des Teilnehmers oder einer anderen Person verursacht worden sind. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen. 20.2 8.2 Es obliegt jedem Teilnehmer, die auf seinem Computer gespeicherten Daten und installierte Software mit xxxxx geeigneten Maßnahmen vor Angriffen zu schützen. Die Verbindung mit dem Internet und die Teilnahme am Wettbewerb erfolgen auf eigene Verantwortung des Teilnehmers. Der Veranstalter haftet nicht für Datenverluste und sonstige Probleme bei der Datenverarbeitung. 20.3 8.3 Der Veranstalter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Streiks, Unwetter etc.) oder bei Ereignissen, die außerhalb seines Einflussbereiches liegen (z.B. vom Transportunternehmen zu vertretende Verluste, Beschädigungen oder unleserliche Stempel etc.).

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