Wirtschaftliche Behandlung, steuerliche und fürsorgliche Regelung und Versicherungsschutz Clausole campione

Wirtschaftliche Behandlung, steuerliche und fürsorgliche Regelung und Versicherungsschutz. 1. Die Vergütung des Forschungsassistenten wird, unter Berücksichtigung des mit Ministerialdekret festgelegten Mindestbetrages, vom Universitätsrat bestimmt.