Schlussbestimmungen. 9.1 Diese Lizenzbedingungen bleiben gültig, bis sie durch eine neuere Version ersetzt werden. Die geek Software GmbH ist berechtigt, die Installation einer neuen Programmversion von der Zustimmung des Anwenders zu geänderten Lizenzbedingungen abhängig zu xxxxxx. Besuchern, die eine individualisierte Version des PDFDruckers per Email erhalten haben, werden die geänderten Lizenzbedingungen an die von ihnen angegeben Email-Adresse zugesandt. Sind sie mit der Geltung der geänderten Lizenzbedingungen nicht einverstanden, sind sie zur Weiterverbreitung des PDFDruckers nicht mehr berechtigt.
9.2 Verbindliche Fassung dieser Lizenzbedingungen ist ausschließlich die Fassung in deutscher Sprache. Nur diese Fassung ist für den Inhalt dieser Lizenzbedingungen und die Rechte und Pflichten aus ihnen maßgeblich. Fassungen in anderen Sprachen sind unverbindliche Übersetzungen, die lediglich Informationszwecken dienen.
9.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Nutzer Xxxxxxxx oder hat er seinen allgemeinen Gerichtsstand nicht in der Bundesrepublik Deutschland, so ist Gerichtsstand Berlin-Schöneberg. Die Parteien können jeweils auch an ihrem allgemeinen Gerichtsstand verklagt werden.
Schlussbestimmungen. 1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.
2. Nebenabreden sind nicht getroffen.
Schlussbestimmungen. 6.1 Diese Lizenzbedingungen bleiben gültig, bis sie durch eine neuere Version ersetzt werden. Xxxx. Xxxxxx Xxxxxxxx ist berechtigt, die Installation einer neuen Programmversion von der Zustimmung des Anwenders zu geänderten Lizenzbedingungen abhängig zu xxxxxx.
6.2 Verbindliche Fassungen dieser Lizenzbedingungen sind ausschließlich die Fassung in deutscher Sprache. Nur diese Fassung ist für den Inhalt dieser Lizenzbedingungen und die Rechte und Pflichten aus ihnen maßgeblich. Fassungen in anderen Sprachen sind unverbindliche Übersetzungen, die lediglich Informationszwecken dienen.
6.3 Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kauf- rechts. Gerichtsstand ist Wien. Die Parteien können jeweils auch an ihrem allge- xxxxxx Gerichtsstand verklagt werden.
Schlussbestimmungen. Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet ungeachtet der Vertragssprache das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Xxxxx als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
Schlussbestimmungen. (1) Sollten Daten des Verantwortlichen bei der Auftragsverarbeiterin durch Maßnahmen Dritter (z.B. Pfändung oder Beschlagnahme), durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, so hat der die Auftragsverarbeiterin den Verant- wortlichen unverzüglich zu verständigen. Die Auftragsverarbeiterin hat außerdem den Dritten darauf hinzuweisen, dass es sich um Daten des Verantwortlichen handelt und die Auf- tragsverarbeiterin die Daten nur im Auftrag verarbeitet.
(2) Die Einrede des Zurückbehaltungsrechts i. S. v. § 273 BGB wird hinsichtlich der verarbeiteten Daten und der zugehörigen Datenträger ausgeschlossen.
(3) Bei etwaigen Widersprüchen zu anderen vertraglichen Regelungen gehen hinsichtlich des Da- tenschutzes die Regelungen dieses Vertrags vor.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags und aller seiner Bestandteile – einschließlich etwaiger Zusicherungen des Auftragnehmers – bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung, die auch in elektronischer Form erfolgen kann, und des ausdrücklichen Hinweises darauf, dass es sich um eine Änderung bzw. Ergänzung dieser Bedingungen handelt. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
(5) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Sollte sich eine Bestimmung als unwirksam erweisen, werden die Parteien sie durch eine neue Bestimmung ersetzen, die dem, was die Parteien gewollt haben, möglichst nahe kommt.
(6) Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten sowie dieser Vertrag unterliegen deutschem Recht.
Schlussbestimmungen. 13.1. Sollten die Daten des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber in Textform zu informieren. Der Auftragnehmer wird alle in diesem Zusammenhang Verantwortlichen unverzüglich darüber informieren, dass die Verantwortung für die Daten ausschließlich beim Auftraggeber liegt.
13.2. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des AVV bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform und der ausdrücklichen Bezugnahme auf die AVV. Abweichende mündliche Abreden der Parteien sind unwirksam. Dies gilt auch für Änderungen dieser Klausel.
13.3. Sollte nur eine Bestimmung dieses AVV ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder nichtig sein oder werden, bleibt dieser AVV im Übrigen unberührt. An Stelle der rechtsunwirksamen oder nichtigen Bestimmung gilt das Gesetz, sofern die hierdurch entstandene Xxxxx nicht durch ergänzende Vertragsauslegung gemäß §§ 133, 157 BGB geschlossen werden kann. Beide Parteien sind jedoch verpflichtet, unverzüglich Verhandlungen aufzunehmen mit dem Ziel einer Vereinbarung an Stelle der rechtsunwirksamen oder nichtigen Bestimmung, die xxxxx Xxxx und Xxxxx in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht am Nächsten kommt, insbesondere dem Charakter der Vereinbarung als Dauerschuldverhältnis zur Regelung datenschutzrechtlicher Xxxxxxx xxxxxxx wird.
13.4. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts; Art. 3 Abs. 3, Abs. 4 ROM-I-VO bleiben unberührt. Datum und Ort (Pflichtfeld) Unterschrift (Pflichtfeld) Name in Druckbuchstaben (Pflichtfeld) Funktion im Unternehmen (optional) Xxxx, 00. Mai 2019 Timoor Taufig / CEO Die Parteien treffen zum Vertrag über die Auftragsverarbeitung ergänzend folgende Festlegungen:
Schlussbestimmungen. The Labour and Social Regulations (ASO) in their respectively applicable version shall form an integral part of this employment agreement, unless stipulated otherwise in this employment agreement. Insofar as the ASO grants claims for compensation, it shall not apply. The provisions of the collective agreement for academically educated employees in the chemical industry in their respectively applicable version (in the event of termination of the collective agreement the most recent version shall apply) shall form an integral part of this employment 1. Die Arbeits- und Sozialordnung (ASO) in ihrer jeweils geltenden Fassung ist Bestandteil dieses Anstellungsvertrags, soweit dieser Anstellungsvertrag keine von diesen Regeln abweichende Regelungen enthält. Soweit die ASO Ansprüche auf Vergütung gewährt, findet sie keine Anwendung. Die Bestimmungen des Manteltarifvertrags für akademisch gebildete Angestellte in der chemischen Industrie in ihrer jeweils geltenden Fassung (nach einer eventuellen Kündigung des agreement, unless stipulated otherwise in this employment agreement. Manteltarifvertrags ist die zuletzt geltende Fassung maßgeblich) sind Bestandteil dieses Anstellungsvertrags, soweit dieser Anstellungsvertrag keine von diesen Regeln abweichende Regelungen enthält.
Schlussbestimmungen. 15.1 This Agreement, together with any schedules, exhibits and addenda attached hereto, and any and all mutually agreed upon Order Schedule(s) incorporating (by reference or otherwise) this Agreement, constitute the complete agreement between MSC and Customer with respect to the subject matter hereof, and this Agreement supersedes all prior or contemporaneous agreements or representations, written or oral, with respect to the subject matter. Each party acknowledges that in entering into this Agreement, it has not relied on any prior or contemporaneous agreements or representations, written or oral, except those set out in this Agreement, together with any schedules, exhibits and addenda attached hereto, and any and all mutually agreed Order Schedule(s) referencing this Agreement. Each party waives all rights and remedies which, but for this Section 15.1, might otherwise be available to it in respect of any such agreements or representations, written or oral. If Customer issues a purchase order or other instrument covering the Software, Maintenance, and/or Services provided under this Agreement, it is expressly agreed that the terms and conditions of this Agreement supersede any different, conflicting or additional terms and conditions in such purchase order or other customer-issued instrument. This Agreement may not be modified except in a writing signed by the authorized representatives of the parties. This also applies for the cancellation of this requirement. 15.1 Dieser Vertrag stellt zusammen mit allen beigefügten Anhängen, Anlagen und Nachträgen sowie allen einvernehmlich vereinbarten Order Schedules, die diesen Vertrag einschließen (durch Bezugnahme oder auf sonstige Weise), die gesamte Vereinbarung zwischen MSC und dem Kunden hinsichtlich des Vertragsgegenstandes dar, und tritt an die Stelle aller vorherigen oder gleichzeitigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen oder Zusicherungen über diesen Vertragsgegenstand. Die Parteien bestätigen, dass sie sich bei Abschluss dieses Vertrages auf vorherige oder zeitgleiche schriftliche oder mündliche Vereinbarungen und Zusicherungen mit Ausnahme derer, die in diesem Vertrag und in den diesem Vertrag beigefügten Verzeichnissen, Anlagen und Nachträgen sowie in den gegenseitig vereinbarten und auf diesen Vertrag verweisenden Order Schedules festgehalten sind, nicht berufen haben. Die Parteien verzichten auf alle Rechte und Rechtsbehelfe, die ihnen, bestünde diese Bestimmung 15.1 nicht, eventuell im Hinb...
Schlussbestimmungen. 10.1 Jede Partei trägt ihre Kosten und die all cost of its advisers.
10.2 This Termination Agreement replaces and supercedes all prior agreement with regard to the termination of the Service Agreement.
10.3 Any amendment or addition to this Termination Agreement require written form. This also applies to this provision. Any oral side agreements do not exist.
10.4 The full or partial invalidity of any provision of this Agreement shall not affect the validity of the remainder hereof. Any invalid provision shall be replaced to the extent legally permitted by a respective provision which duly reflects the economic agreement intended by the parties or would be intended by the parties if they had known about the invalidity of the provisions.
10.5 This Agreement shall be governed by German law.
10.6 Place of execution of this Agreement is the place of business of the Company.
10.7 For the contractual relationship of the parties the German version of this Agreement shall prevail over the English version. Kosten ihrer Berater selbst.
10.2 Dieser Aufhebungsvertrag ersetzt alle etwaigen zuvor getroffenen Vereinbarungen über die Beendigung des Dienstverhältnisses.
10.3 Änderungen und Ergänzungen dieses Aufhebungsvertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
10.4 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Aufhebungsvertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesem Aufhebungsvertrag eine Xxxxx herausstellen, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung bzw. zur Ausfüllung der Xxxxx xxxxx die wirksame Regelung, die nach dem wirtschaftlichen Xxxxx dieses Aufhebungsvertrages dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben bzw. gewollt xxxxxx, wenn sie den Punkt bedacht xxxxxx.
10.5 Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.
10.6 Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist der Sitz der Gesellschaft.
10.7 Maßgeblich für das Vertragsverhältnis ist die deutsche Fassung dieses Aufhebungsvertrages. Xxxxxxxxxx, 00, June/Juni 2007 Kächle-Cama Latex GmbH vertreten durch ihre alleinige Gesellschafterin North Safety Products Holding GmbH amely létrejött a Xxxxx Xxxx Lochbleche und Xxxxxxxxxxxxxxxxx XxxX (XX-00000 Nürnberg, Xxxxxxxxxxxxx 00., Xxxxxxxxxxx; cégjegyzékszáma: HR B 8979 a nürnebergi helyi biróságon; képviseli: Xxxxxx ...
Schlussbestimmungen. 1. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ganz oder teilweise unwirksame Regelungen werden durch solche ersetzt, deren Regelungsgehalt denen der unwirksam gewordenen in rechtswirksamer Xxxxx wirtschaftlich am nächsten kommen. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG).
3. Erfüllungsort ist der Sitz der snapADDY GmbH. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz der snapADDY GmbH, wenn der Xxxxx Xxxxxxxx im Sinne des HGB ist oder bei Klageerhebung keinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland hat.