Abbauzeit Musterklauseln

Abbauzeit. Die Stände dürfen erst nach Schluss der Veranstaltung geräumt werden. Die Dauer der Abbauzeit (Abbauende) ist unbedingt einzuhalten. Nach Ablauf der Abbauzeit ist die Messe Berlin berechtigt, den Abbau sowie den Abtransport und die Einlagerung von Ausstellungsgütern auf Kosten des Ausstellers vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Eine Haftung für Verluste oder Beschädi- gungen des Ausstellungsgutes wird von der Messe Berlin nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit übernommen. Für die entstandenen Kosten steht ihr ein Pfandrecht zu (Ziffer 6.4).
Abbauzeit. Vor Beginn der in den veranstaltungsspezifischen Zusatzinformationen genannten Abbauzeiten ist der Aussteller weder berechtigt Ausstellungsgut von der Standfläche zu entfernen noch mit dem Abbau des Standes zu beginnen. Die Dauer der Abbauzeit (Abbauende) ist unbedingt einzuhalten. Nach Ablauf der Abbauzeit ist UTBW berechtigt, den Abbau sowie den Abtransport und die Einlagerung von Ausstellungsgütern auf Kosten des Ausstellers vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Eine Haftung für Verluste oder Beschädigungen des Ausstellungsgutes wird von UTBW nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit übernommen.
Abbauzeit. Die Abbauzeit beginnt nach Veranstaltungsende und muss bis Sonntag 25.09.2022, 11.00 Uhr erfolgt sein; bis dahin müssen alle Stände abgebaut und abtransportiert sein. Die Standplätze sind sauber gereinigt zu hinterlassen.