Abhandenkommen von fremden Schlüsseln und Codekarten Musterklauseln

Abhandenkommen von fremden Schlüsseln und Codekarten. (inkl. Schlüsselfunkfernbedienungen und -transpondern) Versichert ist – abweichend von A1-7.5 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Abhandenkommen von
Abhandenkommen von fremden Schlüsseln und Codekarten. A1-6.19.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schä- den aus dem Abhandenkommen von fremden Schlüs- seln und Codekarten (auch Fernbedienungen/Trans- ponder) -sofern sie eine Schlüsselfunktion haben-, die zu privaten -auch ehrenamtlichen- Zwecken oder im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit überlassen wurden und sich rechtmäßig in Gewahrsam des Versicherungs- nehmers befunden haben. Hierzu zählen insbesondere:
Abhandenkommen von fremden Schlüsseln und Codekarten. In Erweiterung von A1-6.19 besteht Versicherungs- schutz auch für Folgeschäden aus dem Verlust versi- cherter fremder Schlüssel und Codekarten wegen Entwendung, Beschädigung oder Vernichtung fremder Sachen. Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall für Schä- den aus dem Abhandenkommen von fremden Schlüs- seln und Codekarten ist auf den im Versicherungs- schein vereinbarten Betrag erweitert. Ein Selbstbehalt je Versicherungsfall gilt nicht vereinbart.
Abhandenkommen von fremden Schlüsseln und Codekarten. Eingeschlossen ist – in Ergänzung von Ziff. 2.2 AHB und abweichend von Ziff. 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhanden- kommen von fremden Schlüsseln (auch General-Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage) und Codekarten, die sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherten befunden haben. Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetzliche Haftpflicht- ansprüche wegen der Kosten für die notwendige Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen bzw. Änderungsprogrammierung des Zugangssystems sowie für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels oder der Co- dekarte festgestellt wurde. Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche aus Folgeschäden ei- nes Schlüssel- oder Codekartenverlustes (z.B. wegen Einbruchs). Ausgeschlossen bleiben ebenso Haftpflichtansprüche aus dem Ver- lust von Tresor- und Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln o- der Codekarten zu beweglichen Sachen. Versicherungssumme siehe Aufstellung der Versicherungs- und Höchstersatzleistungssummen sowie Selbstbeteiligungen.
Abhandenkommen von fremden Schlüsseln und Codekarten. A1-6.23 Schäden wegen Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen A1-6.24 Schäden durch deliktunfähige Kinder

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.