Abkürzungen und Begriffe Musterklauseln

Abkürzungen und Begriffe. 1.1. „Drei“: Hutchison Xxxx Xxxxxxx XxxX (Xxxxxxx Xxxxxx 00, FN 140132b Firmenbuchgericht: HG Wien) sowie mit der Erfüllung von Kundenverträgen beauftragte Erfüllungsgehilfen und Subunternehmen.
Abkürzungen und Begriffe. 1.1. „Tele2“: Tele2 Telecommunication GmbH, Xxxxx-Xxxx-Xxxxxx 00, X-0000 Xxxx, FN 138197g, Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien, sowie mit der Erfüllung von Kundenverträgen beauftragte Erfüllungsgehilfen und Subunternehmen.
Abkürzungen und Begriffe. 1.1. „Drei“: Hutchison Drei Austria GmbH (Xxxxxxx Xxxxxx 00, XX 000000x Xxxxxxxxxxxxxxxxx: XX Xxxx) sowie mit der Erfüllung von Verträgen beauftragte Erfüllungsgehilfen und Subunternehmen. 1.2. „Kunde/Kundin“: natürliche oder juristische Person, welche mit Drei einen Vertrag abzuschließen beabsichtigt oder abgeschlossen hat, für den der jeweilige Vertrag zum Betrieb seines Unternehmens gehört (§ 1 KSchG).
Abkürzungen und Begriffe. 1.1 Castelli Networks": Castelli Networks Telekom & IT GmbH sowie mit der Erfüllung von Kundenverträgen beauftragte Erfüllungsgehilfen und Subunternehmen.
Abkürzungen und Begriffe. 1.1. „Stadtwerke Feldkirch“ bezeichnet das Unternehmen „Stadtwerke Feldkirch“ bzw. deren Betriebsbereich „Telekommunikation“ sowie ihren Erfüllungsgehilfen und Subunternehmern, die mit der Erfüllung von Kundenverträgen beauftragt sind.
Abkürzungen und Begriffe. 1.1 „Tele2“: Tele2 Telecommunication GmbH sowie mit der Erfüllung von Kundenverträgen beauftragte Erfüllungsgehilfen und Subunternehmen.
Abkürzungen und Begriffe. 1.1 „FiberEins TK GmbH“: FiberEins TK GmbH sowie mit der Erfüllung von Kundenverträgen beauftragte Erfüllungsgehilfen und Subunternehmen. 1.2 „Kunde“ bzw. „FiberEins Kunde“: Natürliche oder juristische Person, welche über einen FiberEins Serviceprovider einen FiberEins Anschluss zu bestellen beabsichtigt oder bereits bestellt hat. 1.3 „FiberEins Serviceprovider“ bzw. „Serviceprovider“: Vertragspartner von FiberEins TK GmbH, welcher über das Transportnetz von FiberEins TK GmbH seine Endkundenservices anbietet und erbringt. FiberEins TK GmbH selbst bietet keine Endkundenservices an. 1.4 „Passivnetzbetreiber“: Betreiber und in der Regel auch Eigentümer bzw. Eigentümergemeinschaft der passiven Netzwerkinfrastruktur. FiberEins TK GmbH als Aktivnetzbetreiber vereinbart Kooperationsverträge mit Passivnetzbetreibern für Betrieb und Vermarktung von lokalen Glasfasernetzen auf Basis des 3LOM Open Access Modells.
Abkürzungen und Begriffe. „LINZ AG TELEKOM“ bezeichnet die LINZ STROM GAS WÄRME GmbH für Energiedienstleistungen und Telekommunikation, eingetragen beim LG Linz unter FN 199533 g, Xxxxxx Xxxxxx 000, 0000 Xxxx sowie deren Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer, die mit der Erfüllung von Kundenver- trägen beauftragt sind.
Abkürzungen und Begriffe. 1.1 Die ALLFILL GmbH, Xxxxxxxxx. 00, X‐00000 Xxxxxxxxxxx, wird im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt. Ihr Unternehmensgegenstand sind die Herstellung, Vertrieb, Montage und Service von Abfüllanlagen, PET‐Streckblasmaschinen, ferner von Teilen und Zubehör für diese Anlagen (im Folgenden kurz Vertragsgegenstand oder Anlagen genannt). 1.2 „Auftraggeber“ sind natürliche oder juristische Personen, die entweder über den Kauf der in Punkt 1.1 näher beschriebenen Anlagen, Teilen, Zubehör oder Ersatzteilen oder über die Ausführung von Reparaturen, Service‐, Überprüfungs‐, Instandsetzungs‐ oder Instandhaltungsarbeiten an diesen Anlagen einen Vertrag mit der ALLFILL GmbH als Verkäufer bzw. als ausführendem Werkunternehmer abzuschließen beabsichtigen oder abgeschlossen haben.
Abkürzungen und Begriffe. Abkürzung / Begriff Bedeutung