Abnahme bei werkvertraglichen Leistungen Musterklauseln

Abnahme bei werkvertraglichen Leistungen. Soweit es sich bei den von der ACP zu erbringenden Leis- tungen um abnahmefähige werkvertragliche Leistungen handelt oder zwischen den Parteien im Einzelvertrag für die jeweilige Leistung das Erfordernis einer Abnahme ver- einbart wurde, gelten folgende Bestimmungen:
Abnahme bei werkvertraglichen Leistungen. Soweit es sich bei den von der SWS zu erbringenden Leis- tungen um abnahmefähige werkvertragliche Leistungen handelt oder zwischen den Parteien im Einzelvertrag für die jeweilige Leistung das Erfordernis einer Abnahme verein- bart wurde, gelten folgende Bestimmungen:
Abnahme bei werkvertraglichen Leistungen. 10.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die durch uns erbrachten Leistungen innerhalb von drei Tagen abzunehmen, sobald wir die Fertigstellung schriftlich oder in Textform angezeigt und den Leistungsgegenstand übergeben haben. Erfolgt innerhalb der Frist keine Erklärung der Abnahme, gilt die Abnahme als erfolgt, es sei denn, der Auftraggeber hat uns über einen Mangel nach Ziffer 2 unterrichtet. Der ausdrücklichen Erklärung der Abnahme steht die durch schlüssiges Verhalten, zum Beispiel durch den Beginn der bestimmungsgemäßen Nutzung, erklärte Abnahme gleich.
Abnahme bei werkvertraglichen Leistungen. 7.1. Soweit es sich bei den vertragsgegenständlichen Leistungen von Widas um Werkleistungen handelt oder die Vertragspartner dies vertraglich vereinbart haben, bedürfen die Leistungen von Widas der Abnahme.
Abnahme bei werkvertraglichen Leistungen. Verweigert der Kunde bei werkvertraglichen Leistungen von ORDAT die Abnahme, so kann ihm ORDAT schriftlich eine Frist von 14 Tagen zur Erklärung der Abnahme setzen. Die Abnahme gilt als erfolgt, falls der Kunde nicht innerhalb dieser Frist die von ihm festgestellten wesentlichen Mängel schriftlich spezifiziert. Darüber hinaus gilt die Abnahme stets als erfolgt, sobald der Kunde die Werkleistungen geschäftlich nutzt. Eine Mängelbeseitigung wird in diesem Fall von ORDAT nur noch im Rahmen der gesetzlichen Mängelrechte vorgenommen.
Abnahme bei werkvertraglichen Leistungen. 9.1 Soweit es sich bei den von der PM zu erbringenden Leistungen um ab- nahmefähige werkvertragliche Leistungen handelt, unterliegen diese der Ab- nahme gemäß den nachfolgenden Abnahmevorschriften.
Abnahme bei werkvertraglichen Leistungen. 11.1 Der Kunde ist verpflichtet, die durch uns erbrachten Leistungen innerhalb von fünf Tagen abzunehmen, sobald wir die Fertigstellung schriftlich oder in Textform angezeigt und den Leistungsgegenstand übergeben haben. Erfolgt innerhalb der Frist keine Erklärung der Abnahme, gilt die Abnahme als erfolgt, es sei denn, der Kunde hat uns über einen Mangel nach Ziffer 2 unterrichtet. Der ausdrücklichen Erklärung der Abnahme steht die durch schlüssiges Verhalten, zum Beispiel durch den Beginn der bestimmungsgemäßen Nutzung, erklärte Abnahme gleich.
Abnahme bei werkvertraglichen Leistungen. Soweit zwischen der Atelios und dem Kunden werkvertragliche Leis- tungen vereinbart werden, die nicht unter diesen Vertragsbedingun- gen fallen, gilt bezüglich der Abnahme folgendes:
Abnahme bei werkvertraglichen Leistungen. Soweit es sich bei den im Rahmen des vorliegenden Vertrages von der MD Consulting zu erbringenden Leistungen um abnahmefähige werkvertragliche Leistungen handelt, unterliegen diese der Abnahme. Es gelten folgende Abnahmevorschriften:
Abnahme bei werkvertraglichen Leistungen. 11.1 Soweit es sich bei den vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen um werkvertragliche Leistungen handelt bzw. das Erfordernis einer Abnahme vereinbart wurde, unterliegen diese Leistungen der Abnahme gemäß den nachfolgenden Abnahmevorschriften.