Abnahme und Abnahmeverzug. 1.1. Nimmt der Käufer den Gegenstand nicht vereinbarungsgemäß ab, sind wir berech- tigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig über den Gegenstand zu verfügen oder den Käufer mit angemessen verlängerter Nachfrist zu beliefern. Unberührt davon bleibt unser Recht, nach einer Nachfrist- setzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Im Rahmen einer Schadenersatzforderung können wir 20 % des vereinbarten Preises ohne Mehr- wertsteuer als Entschädigung ohne Nach- weis fordern, sofern nicht nachweislich kein oder ein wesentlich geringerer Scha- den entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten. Der Käufer ist gehalten, Teil- lieferungen (Vorablieferungen) anzuneh- men, soweit dies zumutbar ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Abnahme und Abnahmeverzug. 1.1. Nimmt der Käufer den Gegenstand nicht vereinbarungsgemäß ab, sind wir berech- tigtberechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig ander- weitig über den Gegenstand zu verfügen oder den Käufer mit angemessen verlängerter Nachfrist zu beliefern. Unberührt davon bleibt unser Recht, nach einer Nachfrist- setzung Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Im Rahmen einer Schadenersatzforderung können wir 20 % des vereinbarten Preises ohne Mehr- wertsteuer Mehrwertsteuer als Entschädigung ohne Nach- weis Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich kein oder ein wesentlich geringerer Scha- den Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten. Der Käufer ist gehalten, Teil- lieferungen Teillieferungen (Vorablieferungen) anzuneh- menanzunehmen, soweit dies zumutbar ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Abnahme und Abnahmeverzug. 1.1. Nimmt der Käufer den Gegenstand Kaufgegenstand nicht vereinbarungsgemäß fristgemäß ab, sind wir berech- tigtberechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig über den Gegenstand zu verfügen oder setzen und den Käufer mit angemessen verlängerter angemessener Nachfrist zu beliefern. Nach deren Ablauf sind wir berechtigt, anderweitig über den Kaufgegenstand zu verfügen. Unberührt davon bleibt unser Rechtbleiben unsere Rechte, nach einer Nachfrist- setzung Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung (§ 323 BGB) vom Vertrag zurückzutreten oder und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im Rahmen einer Schadenersatzforderung können wir 20 kann unsererseits 30% des vereinbarten Preises ohne Mehr- wertsteuer als Entschädigung ohne Nach- weis fordernNachweis gefordert werden. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, sofern daß ein Schaden nicht nachweislich kein entstanden sei oder ein solcher wesentlich geringerer Scha- den entstanden istniedriger als die vorgenannte Pauschale sei. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten. Der Käufer ist gehalten, Teil- lieferungen Teillieferungen (Vorablieferungen) anzuneh- menanzunehmen, soweit dies zumutbar ist.
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Abnahme und Abnahmeverzug. 1.1. Nimmt der Käufer den Gegenstand nicht vereinbarungsgemäß ab, sind wir berech- tigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig über den Gegenstand zu verfügen oder den Käufer mit angemessen verlängerter Nachfrist zu beliefern. Unberührt davon bleibt unser Recht, nach einer Nachfrist- setzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Im Rahmen einer Schadenersatzforderung können wir 20 % des vereinbarten Preises ohne Mehr- wertsteuer Mehrwertsteuer als Entschädigung ohne Nach- weis Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich nachweis- lich kein oder ein wesentlich geringerer Scha- den Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung Geltendma- chung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten. Der Käufer ist gehaltengehal- ten, Teil- lieferungen Teillieferungen (Vorablieferungen) anzuneh- menanzunehmen, soweit dies zumutbar ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Abnahme und Abnahmeverzug. 1.1. Nimmt der Käufer den Gegenstand nicht vereinbarungsgemäß ab, sind wir berech- tigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig über den Gegenstand zu verfügen oder den Käufer Käu- fer mit angemessen verlängerter Nachfrist zu beliefern. Unberührt davon bleibt unser Recht, nach einer Nachfrist- setzung Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Im Rahmen einer Schadenersatzforderung Schadener- satzforderung können wir 20 % des vereinbarten verein- barten Preises ohne Mehr- wertsteuer Mehrwertsteuer als Entschädigung ohne Nach- weis Nachweis fordern, sofern so- fern nicht nachweislich kein oder ein wesentlich we- sentlich geringerer Scha- den Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens hö- heren Xxxxxxxx bleibt vorbehalten. Der Käufer ist gehalten, Teil- lieferungen Teillieferungen (VorablieferungenVor- ablieferungen) anzuneh- menanzunehmen, soweit dies zumutbar ist.
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