Abrechnung der Fremdleistungen. Die Abrechnung erfolgt entweder 1) nach den vereinbarten Preisen oder, falls solche nicht vereinbart wurden, 2) nach den vorgelegten Rechnungen zuzüglich des vereinbarten Gesamtzuschlages gemäß ÖNORM B 2061.
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Samples: Allgemeine Vertragsbestimmungen, General Terms and Conditions for Construction Services
Abrechnung der Fremdleistungen. Die Abrechnung erfolgt entweder
1) nach den vereinbarten Preisen oder, falls solche nicht vereinbart wurden,
2) nach den vorgelegten Rechnungen zuzüglich des vereinbarten Gesamtzuschlages gemäß ge- mäß ÖNORM B 2061.
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Samples: Allgemeine Vertragsbestimmungen Der Stadt Wien Für Bauleistungen
Abrechnung der Fremdleistungen. Die Abrechnung erfolgt entweder
1) nach den vereinbarten Preisen oder, falls Preisen. Falls solche nicht vereinbart wurden,
2) wurden erfolgt die Abrechnung – sofern diese Leistungen nicht im Angebotspreis inkludiert sind – nach den vorgelegten Rechnungen zuzüglich des vereinbarten Gesamtzuschlages gemäß ÖNORM B 2061.
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Samples: General Terms and Conditions for Construction Services