Abrechnung der sonstigen Kosten. Die Abrechnung der Kosten für Wasser-, Strom- oder Gasverbrauch, für Flurentschädigun- gen, Mieten, Pachten, Prüfungen, für besondere Versicherungen u. dgl. erfolgt auf Grund von vorzulegenden Rechnungen oder Kostennachweisen zuzüglich des vereinbarten Ge- samtzuschlages gemäß ÖNORM B 2061.
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Samples: Allgemeine Vertragsbestimmungen Der Stadt Wien Für Bauleistungen, Allgemeine Vertragsbestimmungen Der Stadt Wien Für Bauleistungen
Abrechnung der sonstigen Kosten. Die Abrechnung der Kosten für Wasser-, Strom- oder Gasverbrauch, für Flurentschädigun- genFlurentschä- digungen, Mieten, Pachten, Prüfungen, für besondere Versicherungen u. dgl. erfolgt auf Grund von vorzulegenden Rechnungen oder Kostennachweisen zuzüglich des vereinbarten Ge- samtzuschlages ver- einbarten Gesamtzuschlages gemäß ÖNORM B 2061.
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Samples: General Terms and Conditions for Construction Services
Abrechnung der sonstigen Kosten. Die Abrechnung der Kosten für Wasser-, Strom- oder Gasverbrauch, für Flurentschädigun- genFlurentschädigungen, Mieten, Pachten, Prüfungen, für besondere Versicherungen u. dgl. usw erfolgt – sofern diese nicht im Angebotspreis inkludiert sind – auf Grund von vorzulegenden Rechnungen oder Kostennachweisen zuzüglich des vereinbarten Ge- samtzuschlages Gesamtzuschlages gemäß ÖNORM B 2061.
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Samples: General Terms and Conditions for Construction Services
Abrechnung der sonstigen Kosten. Die Abrechnung der Kosten für Wasser-, Strom- oder Gasverbrauch, für Flurentschädigun- genFlurentschädigungen, Mieten, Pachten, Prüfungen, für besondere Versicherungen u. dgl. erfolgt auf Grund von vorzulegenden Rechnungen oder Kostennachweisen zuzüglich des vereinbarten Ge- samtzuschlages Gesamtzuschlages gemäß ÖNORM B 2061.
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Samples: Allgemeine Vertragsbestimmungen