Abrechnung und Zahlungsmodalitäten Musterklauseln

Abrechnung und Zahlungsmodalitäten. (1) Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen.
Abrechnung und Zahlungsmodalitäten. 7.1 Vergütungen im Rahmen dieses Vertrages werden ausschliesslich auf dem Account des PRODUZENTS auf xxxxxxxxxxxx.xxx gutgeschrieben. Der PRODUZENT ist nicht berechtigt, Forderungen aus diesem Vertrag mit Forderungen aus anderen Verträgen oder sonstigen Forderungen gegenüber iGROOVE zu verrechnen oder an Dritte abzutreten.
Abrechnung und Zahlungsmodalitäten. Der Nutzer ermächtigt DIG zum Einzug der anfallenden Entgelte mittels Lastschrift im Vertrag. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnun- gen von DIG sofort fällig und spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Gerät der Nutzer in Verzug, so ist DIG berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank als pauschalen Schadensersatz zu verlangen, mindestens jedoch 5%. Dem Nutzer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden oder eine Wertminderung nicht oder niedriger als der pauschale Schadensersatz entstanden ist. Der Nutzer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Nutzer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt. Entsprechend des Vertrages teilt der Nutzer der DIG die erforderlichen Abrechnungsdaten mit. Dies sind die korrekten Namens-, Adress-, Tele- fon- und Bankverbindungsdaten. Der Nutzer ist verpflichtet, DIG unverzüglich über alle Änderungen zu informieren. Eine Missachtung dieser Pflichten stellt für DIG einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündi- gung des Vertrages dar. Der Nutzer ist verpflichtet, DIG den Schaden zu ersetzen, der DIG dadurch entsteht, dass der Nutzer die vorgenannten Pflichten schuldhaft verletzt (z.B. Kosten durch zurückgereichte Lastschrif- ten, Xxxxxxxxxxxxxxxx).
Abrechnung und Zahlungsmodalitäten. (1) Die Umsätze der durchgeführten Ladevorgänge sind im Smart Mobility Portal einsehbar. Dem Kunden wird eine monatliche Rechnung über die getätigten Ladevor- gänge per E-Mail übermittelt. Auf der Rechnung sind die Ladevorgänge mit Datum, Ort, Dauer und kWh-Verbrauch aller Nutzungsvorgänge seit der letzten Rechnung aufge- führt sowie eventuelle Einzelpositionen, z. B. der Erwerb eines Lademediums. Soweit vom Kunden im Smart Mobility Portal entsprechend eingepflegt, wird in der Rechnung auch das Lademedium (Ladekartennummer oder Profilname) angeführt, mit welchem der jeweilige Ladevorgang vollzogen worden ist. Bei Ladevorgängen, die der Nutzer bei (Roaming-)Partnern der EnBW durch- führt, kann dies jedoch nicht gewährleistet werden, da die entsprechenden Daten EnBW nicht zwingend vom (Roaming-)Partner zur Verfügung gestellt werden.
Abrechnung und Zahlungsmodalitäten. (1) Für die Durchführung von Ladevorgängen muss bei der Registrierung mindestens eine gültige und aktive Zahlungsart hinterlegt sein.
Abrechnung und Zahlungsmodalitäten. Die Abrechnung erfolgt zu dem gewählten Tarif bei Aktivierung der Tankkarte. Der Abrechnungszeitraum beträgt jeweils 4 Wochen und beginnt mit Aktivierung der Tankkarte. Die Abrechnung des gewählten Tarifs erfolgt quartalsweise. Die Rechnung ist unmittel- bar nach Rechnungslegung gemäß der vereinbarten Zahlungsweise zahlbar. Der Rech- nung ist ein Einzeltransaktionsnachweis über die Ladevorgänge mit Datum, Ort, Dauer und kWh-Verbrauch der Ladevorgänge im Abrechnungszeitraum beigefügt. Mit der Ab- rechnung ist der gesamte Strombezug abgegolten. Der gewählte Tarif enthält alle Ener- giekosten des Ladestroms, inklusive der Umsatzsteuer. Im Falle des Verlustes der Karte, ist der Nutzer so lange zur Zahlung des vereinbarten Nutzungsentgeltes verpflichtet, bis er den Verlust meldet und SWD AG die Karte sperren können. Die SWD AG bieten darüber hinaus die Möglichkeit einer ad hoc Nutzung der Ladesäule per App an. Hierfür ist eine gültige Kreditkarte erforderlich. Dem Nutzer steht es frei, auch diesen Zugang zur Ladeinfrastruktur zu nutzen. Eine Verrechnung der so abgerechneten Ladevorgänge mit der monatlichen Gebühr für die Tankkarte erfolgt nicht. Bei Zahlungsverzug des Kunden können die SWD AG, wenn sie erneut zur Zahlung auf- fordern oder den Betrag durch einen Beauftragten einziehen lassen, die dadurch ent- standenen Kosten für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnen; die Pauschale dar die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht überstei- gen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen.
Abrechnung und Zahlungsmodalitäten a) Für alle Studierenden gemäß § 1 ist seitens der Studierendenschaft an die DB Regio NRW ein Betrag in Höhe des unter § 3 genannten Preises für ein Semester zu zahlen. Der Fahrgeldbetrag (Semestergesamtsumme) errechnet sich anhand der Multiplikation der realen Studierendenzahlen mit dem vereinbarten Preis pro Semester.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.