Zahlungsverzug des Kunden. ● von deZem nicht unmittelbar beeinflussbare Faktoren (Hackerangriffe auf Infrastrukturkomponenten (Rechenzentrum, Netze, Hardware), DDOS-Attacken
Zahlungsverzug des Kunden. Ist der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung von Nexgen in Verzug, so kann Nexgen einen Verzugszins von 5% geltend machen. Überdies kann Xxxxxx nach Ansetzung einer Nachfrist nach eigener Xxxx entweder:
(1) weiterhin am Vertrag festhalten, auf Bezahlung der ausstehenden Forderung nebst Verspätungsschaden klagen sowie die weitere Erbringung von Leistungen bis zur ordentlichen Bezahlung verweigern oder
(2) weiterhin am Vertrag festhalten, auf Bezahlung der ausstehenden Forderung nebst Verspätungsschaden klagen sowie auf die weitere Erbringung von Leistungen definitiv verzichten oder
(3) vom Vertrag zurücktreten, sämtliche gelieferten Produkte herausverlangen und für die bereits erbrachten Dienstleistungen die vertraglich vereinbarte Entschädigung vollumfänglich als Schadenersatz in Rechnung stellen. In den Fällen (2) und (3) kann Nexgen zudem zusätzlich einen pauschalisierten Schadenersatz für die entfallenden zukünftigen Leistungen verlangen. Dieser beträgt 50% des Vertragswertes der dannzumal noch nicht gelieferten Produkte und der noch nicht erbrachten Dienstleistungen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt bei entsprechendem Nachweis vorbehalten.
Zahlungsverzug des Kunden. Ist der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung von Nexgen in Verzug, so kann Xxxxxx nach eigener Xxxx entweder: • (1) weiterhin am Vertrag festhalten, Bezahlung der ausstehenden Forderung nebst Verspätungsschaden (bei Kaufleuten verzinst mit 8 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, ansonsten 5 %-Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz) fordern, sowie die weitere Erbringung von Leistungen aus dem betroffenen Vertragsverhältnis bis zur ordentlichen Bezahlung verweigern oder • (2) vom Vertrag zurücktreten. Im Falle des Rücktritts kann Xxxxxx zudem zusätzlich einen pauschalisierten Schadenersatz verlangen. Dieser beträgt 50% des Vertragswertes der gelierten / zu liefernden Produkte. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt bei entsprechendem Nachweis vorbehalten. Der Kunde kann nachweisen, dass tatsächlich nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
Zahlungsverzug des Kunden. (1) Für Mahnschreiben erhebt Miet Event eine Mahngebühr von jeweils € 10,00.
(2) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt Miet Event unbenommen.
Zahlungsverzug des Kunden. (a) Ein Zahlungsverzug des Kunden bewirkt, dass sämtliche Beträge, die der Kunde SVG schuldet (unabhängig davon, ob sie bereits in Rechnung gestellt wurden oder nicht) für Abrechnungen jeder Art unverzüglich und automatisch zur Zahlung fällig werden. Dies gilt unbeschadet des Rechts von SVG, automatisch und ohne Ankündigung den Zinssatz zu berechnen.
(b) Der Kunde haftet für sämtliche Kosten, Gebühren und sonstigen Verbindlichkeiten, die SVG infolge des Zahlungsverzugs entstehen. SVG ist berechtigt, zusätzlich zu allen anderen fälligen Beträgen sämtliche Inkassokosten, einschließlich Anwaltskosten, in dem gesetzlich zulässigen Umfang in Rechnung zu stellen. Zahlungen, die nicht am Fälligkeitstermin geleistet werden, können für den Zeitraum der Überfälligkeit mit einem Zinssatz entsprechend der AGB erhöht werden, wobei ein Mindestbetrag von 20,00 € angesetzt wird. Dies gilt ungeachtet des Rechts von SVG, einen höheren Betrag in Rechnung zu stellen, wenn die Inkassokosten höher sind. SVG behält sich das Recht vor, zusätzlich zu den Verwaltungskosten, auch Rechtskosten und -gebühren dem Kunden zu berechnen.
(c) Sämtliche Zahlungen des Kunden und sämtliche Gutschriften oder Erstattungen für den Kunden werden wie folgt auf Zahlungen angerechnet:(1) auf fällige Zinsen; (2) auf unbesicherte Teile der Schulden; (3) auf besicherte Teile der Schulden und schließlich (4) auf sonstige Verbindlichkeiten gegenüber SVG.
(d) SVG kann, ohne dies vorher mitzuteilen oder zu beantragen, die Sicherheit ganz oder teilweise verwenden, um jegliche Verbindlichkeit oder Verpflichtung des Kunden gegenüber SVG, einschließlich Schulden, die aus Käufen im Rahmen dieses Vertrags oder aus anderen, zwischen dem Kunden und SVG über die Nutzung von Karten geschlossenen Verträgen entstehen, ganz oder teilweise zu verrechnen bzw. zu erfüllen.
(e) Wurde eine Barsicherheit geleistet, kann diese Sicherheit nach freiem Ermessen von SVG als Zahlung für Transaktionen, die in Rechnung gestellt wurden oder noch nicht in Rechnung gestellt wurden, verwendet werden.
(f) Bei Zahlungsverzug, bei nicht vorhandener angemessener Sicherheit, bei Überschreitung des Höchstkredits oder wenn SVG nach eigenem Ermessen bestimmt, dass objektive Gründe für die Schlussfolgerung vorliegen, dass die finanzielle Lage des Kunden beeinträchtigt oder nicht zufriedenstellend ist, kann SVG die Karten des Kunden ohne vorherige Ankündigung sperren oder kündigen.
Zahlungsverzug des Kunden. 1. Bei Zahlungsverzug ist 23fx berechtigt für die 1. und 2. Mahnung Mahngebühren zu erheben.
2. Gerät der Kunde über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten in Zahlungsverzug, so ist 23fx berechtigt, die Leistungen zu sperren, bis der Kunde seiner noch ausstehenden und fälligen Zahlungsverpflichtung ohne Abzüge nachgekommen ist. Die Entsperrung wird von der Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 20,00 pro Dienst abhängig gemacht.
3. Gerät der Kunde über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten in Zahlungsverzug, so ist 23fx berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
1. Eine Verarbeitung der Daten des Kunden durch 23fx findet lediglich in dem Rahmen statt, in welchem es für die Geschäftsabwicklung erforderlich und im Sinne des Datenschutzes rechtlich zulässig ist.
2. 23fx weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, daß der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, z.B. im Internet, zum derzeitigen Stand der Technik nicht vollständig gewährleistet werden kann.
1. Der Kunde ist verpflichtet, 23fx bei der Erfüllung der durch den Vertrag geschuldeten Leistungen zu unterstützen, namentlich in der Zurverfügungstellung von Informationen, Daten und sonstigem, zur Erfüllung der Leistung erforderlichem.
2. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in vollem Umfang nach, so verschieben sich etwaige gesetzte Fristen zugunsten von 23fx entsprechend nach hinten.
3. Der Kunde führt regelmäßige Datensicherungen durch und setzt auf seinem eigenen Computer ein Virenschutzprogramm in jeweils aktueller Version ein.
4. Der Kunde verhindert den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software und verpflichtet auch seine Mitarbeiter zur Einhaltung dieser Pflicht.
1. Der Kunde ist verpflichtet, Mängel schriftlich per eMail oder Post anzuzeigen. Hierbei hat die Schilderung des Mangels von einer kompetenten Person so exakt als möglich zu erfolgen, um 23fx bestmöglich bei der Mängelsuche zu unterstützen.
2. 23fx verpflichtet sich, vom Kunden angezeigte Mängel innerhalb angemessener Zeit zu beheben. Die Angemessenheit der Frist für die Nachbesserung bestimmt sich zum einen nach der Art des Mangels und zum anderen danach, inwieweit der Kunde der Mängelanzeige und seiner Mitwirkungspflicht nachkommt.
3. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, deren Ursache auf den Kunden zurückzuführen ist. Anzuführen sind hier insbesondere Bedienfehler, eigenmächtige Veränderungen, Nachlässigkeiten oder Nichtbeachten von Sicherheitsmaßn...
Zahlungsverzug des Kunden. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Bechtle berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden einzustellen, bis sämtliche fälligen Forderungen getilgt sind. Die Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben (zum Beispiel aus Schadenersatz), gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden. Bechtle ist daneben auch berechtigt, nach den allgemeinen Regeln des OR vorzugehen.
Zahlungsverzug des Kunden. COPA kann, nach billigem Ermessen, neben ih- ren sonstigen Rechten im Falle des Zahlungs- verzugs des Kunden, nach wiederholter Mah- nung und Ankündigung ein Leistungsverweige- rungsrecht hinsichtlich sämtlicher noch nicht er- brachter Leistungen bis zum Ausgleich aller in Verzug befindlichen Zahlungen geltend ma- chen. Darüber hinaus ist COPA im Falle eines Zah- lungsverzuges berechtigt, Mahngebühren und gegebenenfalls Aufwendungsersatz in ange- messener Höhe zu verlangen.
Zahlungsverzug des Kunden. Im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden ist Luxembourg Online berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Unberührt hiervon bleibt das Recht von Luxembourg Online einen tatsächlich höheren Schaden geltend zu machen. Im Falle eines Zahlungsverzugs des Kunden von mehr als zwei Monaten nach Rechnungseingang ist Luxembourg Online berechtigt, den ASTRAConnect Service für den Kunden solange zu sperren, bis der Kunde alle Rechnungen beglichen hat, mit deren Zahlung er in Verzug geraten ist; die Zahlungsverpflichtung des Kunden bleiben während des Zeitraums der Sperrung unverändert bestehen. Die Kosten für die Sperrung betragen EUR 25,00, wobei es dem Kunden unbenommen bleibt, nachzuweisen, dass Luxembourg Online kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Luxembourg Online ist alternativ im Falle eines Zahlungsverzugs des Kunden von mehr als zwei Monaten nach Rechnungseingang berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen und Schadensersatz vom Kunden in Höhe der Summe der Beträge zu fordern, die der Kunde bis zum Ende der aktuellen Vertragslaufzeit an Luxembourg Online hätte leisten müssen. Im letzteren Fall ist es dem Kunden unbenommen nachzuweisen, dass Luxembourg Online ein geringerer als der geltend gemachte Schaden entstanden ist. Die in dieser Ziffer 6.3 für den Fall eines Zahlungsverzuges des Kunden definierten Regelungen gelten entsprechend, wenn beim Bankeinzug eine Lastschriftrückgabe aus vom Kunden zu vertretenden Gründen vorgenommen worden ist.
Zahlungsverzug des Kunden. Ist der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung der HEAD IT Solutions AG in Verzug, so kann HEAD IT Solutions AG einen Verzugszins von 5 % geltend machen. Überdies kann HEAD IT Solutions AG nach Ansetzung einer Nachfrist nach eigener Xxxx entweder:
1) weiterhin am Vertrag festhalten, auf Bezahlung der ausstehenden Forderung nebst Verspätungsschaden klagen sowie die weitere Erbringung von Leistungen bis zur ordentlichen Bezahlung verweigern oder
2) weiterhin am Vertrag festhalten, auf Bezahlung der ausstehenden Forderung nebst Verspätungsschaden klagen sowie auf die weitere Erbringung von Leistun- gen definitiv verzichten oder
3) vom Vertrag zurücktreten, sämtliche gelieferten Produkte heraus verlangen und für die bereits erbrachten Dienstleistungen die vertraglich vereinbarte Entschädi- gung vollumfänglich als Schadenersatz in Rechnung stellen. In den Fällen 2) und 3) kann HEAD IT Solutions AG zudem zusätzlich einen pauschalisier- ten Schadenersatz für die entfallenden zukünftigen Leistungen verlangen. Dieser beträgt 50% des Vertragswertes der dannzumal noch nicht gelieferten Produkte und der noch nicht erbrachten Dienstleistungen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt bei entsprechendem Nachweis vorbehalten.