Abschlagsrechnungen. Abschlagsrechnungen können in Abständen von mindestens 4 Wochen, jedoch erst ab einer Höhe des Zahlbetrages von 2.500,00 EUR gestellt werden. Abschlagsrechnungen sind fortlaufend zu nummerieren. Im Übrigen wird auf §16 (1) VOB/B und §632a BGB verwiesen. Zahlungsziel für Abschlagsrechnungen ist jedoch 30 Tage, sofern nicht etwas anders vereinbart wird.
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Samples: Werkvertrag, Werkvertrag
Abschlagsrechnungen. Abschlagsrechnungen können in Abständen von mindestens 4 Wochen, jedoch erst ab einer Höhe des Zahlbetrages Zahlbetra- ges von 2.500,00 EUR gestellt werden. Abschlagsrechnungen sind fortlaufend zu nummerieren. Im Übrigen wird auf §16 (1) VOB/B und §632a BGB verwiesen. Zahlungsziel für Abschlagsrechnungen ist jedoch 30 Tage, sofern nicht etwas anders vereinbart wird.
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Samples: Werkvertrag
Abschlagsrechnungen. Abschlagsrechnungen können in Abständen von mindestens 4 Wochen, jedoch erst ab einer Höhe des Zahlbetrages von 2.500,00 2.500,- EUR gestellt werden. Abschlagsrechnungen sind fortlaufend zu nummerieren. Im Übrigen wird auf §16 (1) VOB/B und §632a BGB verwiesen. Zahlungsziel für Abschlagsrechnungen ist jedoch 30 Tage, sofern nicht etwas anders vereinbart wird.
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Samples: Werkvertrag