Abschleppen des Fahrzeugs. A.3.5.2 Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle (bereits ab Haustür) nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgen wir für das Abschleppen des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung bis zur nächsten geeigneten Werkstatt/Fachwerkstatt und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten in unbegrenzter Höhe. Für nicht von uns organisiertes Abschleppen erstatten wir die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 154 Euro. Können nicht alle Insassen in der Fahrerkabine des Abschleppwagens mitgenommen werden, erstatten wir nachgewiesene Taxifahrten bis zu 52 Euro. Zusätzlich übernehmen wir die Kosten für den separaten Transport von Gepäck und Ladung (keine Tiere, keine gewerblich beförderten Waren) bis zu 200 Euro, wenn ein Transport zusammen mit dem Fahrzeug nicht möglich ist. A.3.5.3 Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, sorgen wir für seine Bergung einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten in unbegrenzter Höhe. A.3.5.4 Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsscha- den zu verstehen. Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug ein- wirkendes Ereignis. Bei Panne an einem Ort, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist oder bei Unfall oder Diebstahl des Fahrzeugs, erbringen wir die nachfolgenden Leistungen, wenn das Fahrzeug weder am Schadentag noch am darauf folgenden Tag wieder fahrbereit gemacht werden kann oder es gestohlen worden ist: A.3.6.1 Wir organisieren die Weiterfahrt zu Ihrem ständigen Wohnsitz im Inland oder zu Ihrem Zielort. Dies gilt auch für die Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem Wohnsitz sowie die Abholung des wieder fahrbereiten Fahrzeugs vom Schadenort. Wir übernehmen hierbei entstehende Kosten für a die Fahrt vom Schadenort zu Ihrem Wohnsitz in Deutschland oder für die Fahrt vom Schadenort zum Zielort,
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Abschleppen des Fahrzeugs. A.3.5.2 Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle (bereits ab Haustür) nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgen organisieren wir für Sie das Abschleppen des Fahrzeugs einschließlich vom Scha- denort bis zur nächstgelegenen für die Reparatur geeigneten Werkstatt. Dies schließt das Gepäck und die nicht gewerblich beförderter beförderte Ladung bis zur nächsten geeigneten Werkstatt/Fachwerkstatt und mit ein. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich auf 150 Euro; hierauf werden durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs entstandene Kosten in unbegrenzter Höheangerechnet. Für nicht von Die Kosten werden ohne Begrenzung übernommen, sofern Sie oder eine mitversicherte Person uns organisiertes Abschleppen erstatten sofort nach Schadeneintritt telefonisch informieren und wir die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 154 Euro. Können nicht alle Insassen in der Fahrerkabine des Abschleppwagens mitgenommen werden, erstatten wir nachgewiesene Taxifahrten bis zu 52 Euro. Zusätzlich übernehmen wir die Kosten für den separaten Transport von Gepäck Pannen- und Ladung (keine Tiere, keine gewerblich beförderten Waren) bis zu 200 Euro, wenn ein Transport zusammen mit dem Fahrzeug nicht möglich istUnfallhilfe organisieren. A.3.5.3 Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, sorgen organisieren wir für seine Sie die Bergung einschließlich des Fahrzeugs. Dies schließt das Gepäck und nicht gewerblich beförderter die unter A.3.3.2 als versichert aufgeführte Ladung und mit ein. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten in unbegrenzter HöheKosten. A.3.5.4 Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsscha- den Bremsschaden zu verstehen. Zusätzlich gilt bei Elektrofahrzeugen (Pkw, Krafträdern) die nicht vorsätzlich herbeigeführte Entladung des Antriebs-Akkumulators als Panne. Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug ein- wirkendes einwirkendes Ereignis. A.3.5.5 Bei Panne einem Unfall oder bei Diebstahl des Fahrzeugs helfen wir Ihnen, ein Fahrzeug anzumieten. Wir übernehmen die Kosten des Mietwagens, bis Ihnen das Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht, jedoch höchstens für sieben Tage und höchstens für insgesamt 350 Euro. Wird die Anmietung durch uns organisiert, werden eventuell anfallende Notdienstgebühren zusätzlich übernommen. A.3.5.6 Bei Inanspruchnahme der Leistung Mietwagen unter A.2.5.5 entfallen die Leistungen nach A.3.5.5. Bei Panne, Unfall oder Diebstahl des Fahrzeugs erbringen wir nachfolgende Leistungen unter den Voraussetzungen, dass - die Hilfeleistung an einem OrtOrt erfolgt, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist oder bei Unfall oder Diebstahl des Fahrzeugs, erbringen wir die nachfolgenden Leistungen, wenn und - das Fahrzeug weder am Schadentag noch am darauf folgenden darauffolgenden Tag wieder fahrbereit gemacht werden kann oder es gestohlen worden ist: . A.3.6.1 Wir organisieren die Weiterfahrt zu Ihrem ständigen Wohnsitz im Inland oder zu Ihrem Zielort. Dies gilt auch für die Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem Wohnsitz sowie die Abholung des wieder fahrbereiten Fahrzeugs vom Schadenort. Wir übernehmen hierbei entstehende Kosten für a die Fahrt vom Schadenort zu Ihrem Wohnsitz in Deutschland oder für die Fahrt vom Schadenort zum Zielort,Folgende Fahrtkosten werden erstattet:
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Samples: Kraftfahrtversicherung
Abschleppen des Fahrzeugs. A.3.5.2 Kann Ist nach einer Panne oder einem Unfall das Fahrzeug an der Schadenstelle (bereits ab Haustür) nicht wieder fahrbereit gemacht werdenAbschlep- pen des versicherten Fahrzeugs erforderlich, sorgen wir für das Abschleppen des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung bis zur nächsten geeigneten Werkstatt/Fachwerkstatt und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten in unbegrenzter Höhe. Für nicht von uns organisiertes Abschleppen erstatten wir die werden Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 154 Euro150 EUR übernommen. Können nicht alle Insassen in der Fahrerkabine des Abschleppwagens mitgenommen werden, erstatten wir nachgewiesene Taxifahrten bis zu 52 Euro. Zusätzlich übernehmen wir die Kosten für den separaten Transport von Dies schließt das Gepäck und Ladung (keine Tieredie nicht gewerblich beförderte La- dung mit ein. Wird vom Kunden sofort die von der WWK betreute Notrufzentrale eingeschaltet und die Leistung von dort organisiert, keine gewerblich beförderten Waren) bis zu 200 Euro, wenn ein Transport zusammen mit dem Fahrzeug nicht möglich istwerden die anfallenden Kosten ohne Leistungsbegrenzung übernommen. A.3.5.3 A.3.1.5.3 Bergen des Fahrzeugs Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, sorgen wir für seine die Bergung einschließlich des Fahrzeugs. Dies schließt das Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung und mit ein. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten in unbegrenzter HöheKos- ten. A.3.5.4 A.3.1.5.4 Was versteht man unter Panne oder Unfall? Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsscha- den Brems- schaden zu verstehen. Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug ein- wirkendes Fahr- zeug einwirkendes Ereignis. A.3.1.5.5 Falschbetankung und Verwendung ungeeigneter Be- triebsmittel Haben Sie Ihr Fahrzeug mit falschem Kraftstoff betankt oder ungeeignete Betriebsmittel verwendet, ersetzen wir zusätzlich zu den Leistungen bei einer Panne die Kosten bis zu einer Höhe von insgesamt 500 EUR für das Entfernen des falschen Kraftstoffes oder des un- geeigneten Betriebsmittels aus allen betroffenen Bau- teilen des Fahrzeugs. Folgeschäden aller Art sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Als Falschbetankung gilt, wenn ein Fahrzeug mit Ben- zinmotor mit Dieselkraftstoff oder ein Fahrzeug mit Die- selmotor mit Benzin betankt wird. A.3.1.6 Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl ab 50 km Entfernung Bei Panne Panne, Unfall oder Diebstahl des Fahrzeugs er- bringen wir nachfolgende Leistungen unter den Vo- raussetzungen, dass - die Hilfeleistung an einem OrtOrt erfolgt, der mindestens min- destens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist oder bei Unfall oder Diebstahl des Fahrzeugs, erbringen wir die nachfolgenden Leistungen, wenn und - das Fahrzeug weder am Schadentag noch am darauf folgenden Tag wieder fahrbereit gemacht werden kann oder es gestohlen worden ist: A.3.6.1 Wir organisieren die Weiterfahrt . A.3.1.6.1 Weiter- oder Rückfahrt Folgende Fahrtkosten werden erstattet:
a) eine Rückfahrt vom Schadenort zu Ihrem ständigen ständi- gen Wohnsitz im Inland oder zu Ihrem in Deutschland oder
b) eine Weiterfahrt vom Schadenort zum Zielort. Dies gilt auch für die , je- doch höchstens innerhalb des Geltungsbereichs nach A.3.4 und
c) eine Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem ständigen Wohnsitz sowie in Deutschland,
d) eine Fahrt einer Person von Ihrem ständigen Wohnsitz oder vom Zielort zum Schadenort, wenn das Fahrzeug dort fahrbereit gemacht wor- den ist. Die Kostenerstattung erfolgt bei einer einfachen Ent- fernung unter 1.200 Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 2. Klasse. Bei größerer Entfernung werden diese bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse oder der Liegewagenkosten oder der Kosten eines Linienfluges der Economy-Klasse jeweils einschließlich Zuschlägen übernommen. Zusätzlich erstatten wir die Abholung des Kosten für nachgewiesene Taxifahrten bis zu 25 EUR. A.3.1.6.2 Übernachtung Wir helfen Ihnen auf Wunsch bei der Beschaffung einer Übernachtungsmöglichkeit und übernehmen die Kos- ten für höchstens drei Übernachtungen. Wenn Sie die Leistung Weiter- oder Rückfahrt nach A.3.1.6.1 in An- spruch nehmen, zahlen wir nur eine Übernachtung. Sobald das Fahrzeug Ihnen wieder fahrbereiten Fahrzeugs vom Schadenortfahrbereit zur Ver- fügung steht, besteht kein Anspruch auf weitere Über- nachtungskosten. Wir übernehmen hierbei entstehende die Kosten bis höchstens 80 EUR je Übernachtung und Person. A.3.1.6.3 Mietwagen Wir helfen Ihnen ein gleichwertiges Fahrzeug anzumie- ten. Wir übernehmen die Kosten des Mietwagens (ein- schließlich der Kosten für a Winterbereifung, Notdienst- gebühren und Zustellkosten), bis Ihnen das Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht. Voraussetzung ist, dass Sie weder die Fahrt Leistung Weiter- oder Rückfahrt nach A.3.1.6.1 noch Übernachtung nach A.3.1.6.2 in Anspruch genommen haben. Wir zahlen höchstens für sieben Tage und maximal 80 EUR je Tag. Wird die Anmietung durch den Versicherer organisiert, werden eventuell anfallende Notdienstgebühren zu- sätzlich übernommen. Nach einem Unfall werden diese Kosten auch dann er- stattet, wenn das Fahrzeug zwar noch fahrbereit ist, zur Reparatur jedoch in eine Werkstatt muss. Für die Anmietung im Ausland benötigen Sie eine in- ternational anerkannte Kreditkarte, da die Vorlage einer solchen in der Regel vom Schadenort zu Ihrem Wohnsitz in Deutschland oder für die Fahrt vom Schadenort zum Zielort,Autovermieter verlangt wird.
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Samples: KFZ Versicherung
Abschleppen des Fahrzeugs. A.3.5.2 Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle (bereits ab Haustür) am Schadenort nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgen wir für das Abschleppen des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung bis zur nächsten geeigneten Werkstatt/Fachwerkstatt und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten in unbegrenzter HöheKosten. Für Dies schließt das Gepäck und nicht von uns organisiertes gewerblich beförderte Ladung mit ein. Beauftragt die Polizei oder die Feuerwehr das Abschleppen des Fahrzeugs, übernehmen wir ebenfalls die hierdurch entstehenden Kosten. Organisieren Sie das Abschleppen selbst, erstatten wir Ihnen die hierdurch entstehenden Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 154 Euro200 EUR. Können nicht alle Insassen in der Fahrerkabine des Abschleppwagens mitgenommen werden, Für Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse erhöht sich dieser Betrag auf 400 EUR. Zusätzlich erstatten wir nachgewiesene Taxifahrten bis zu 52 Euro. Zusätzlich übernehmen wir die Kosten für den separaten Transport von Gepäck und Ladung (keine Tiere, keine gewerblich beförderten Waren) bis zu 200 Euro, wenn ein Transport zusammen mit dem Fahrzeug nicht möglich ist50 EUR. A.3.5.3 Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, sorgen wir für seine Bergung einschließlich dessen Bergung. Die schließt das Gepäck und nicht gewerblich beförderter beförderte Ladung und mit ein. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten in unbegrenzter HöheKosten. A.3.5.4 Unter Panne ist jeder Betriebs-Ist Ihr Fahrzeugschlüssel im Fahrzeug eingeschlossen, Bruch- oder Bremsscha- den organisieren wir die Öffnung des Fahrzeugs und übernehmen die Kosten bis zu verstehen100 EUR. Voraussetzung ist, dass ein Ersatzschlüssel nur unter objektiv unzumutbarem Aufwand beschafft werden kann. Die Kosten für Ersatzschlüssel und -schlösser übernehmen wir nicht. A.3.5.5 Bei einem Unfall ist des Fahrzeugs helfen wir Ihnen, ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf Ersatzfahrzeug anzumieten. Wir übernehmen die Kosten des Mietwagens einschließlich der Kosten für Winterbereifung, Notdienstgebühren und Zustellkosten bis Ihnen das Fahrzeug ein- wirkendes Ereigniswieder fahrbereit zur Verfügung steht. Wir zahlen höchstens für sieben Tage und maximal 70 EUR je Tag. Für Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse erhöht sich dieser Betrag auf 100 EUR je Tag. Nachgewiesene Taxifahrten erstatten wir bis zu 50 EUR. Eine für die Aushändigung des Mietwagens geforderte Kaution wird nicht übernommen. Bei Panne einem Unfall an einem Ort, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz Wohn- bzw. Firmensitz in Deutschland entfernt ist oder bei Unfall oder Diebstahl des Fahrzeugsist, erbringen wir die nachfolgenden Leistungengilt: Wir erstatten diese Kosten nur, wenn Sie weder die Leistung Weiter- oder Rückfahrt nach A.3.6.1 noch Übernachtung nach A.3.6.2 in Anspruch genommen haben. A.3.5.6 Bei einem Unfall des Fahrzeugs zahlen wir Ihnen eine Ausfallpauschale bis Ihnen das Fahrzeug weder am Schadentag noch am darauf folgenden Tag wieder fahrbereit gemacht werden kann zur Verfügung steht. Voraussetzung ist, dass Sie die Leistung Mietwagen nach A.3.5.5 oder es gestohlen worden ist: A.3.6.1 Wir organisieren die Weiterfahrt zu Ihrem ständigen Wohnsitz im Inland oder zu Ihrem Zielort. Dies gilt auch für die Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem Wohnsitz sowie die Abholung des wieder fahrbereiten Fahrzeugs vom SchadenortA.3.8.1.c nicht in Anspruch genommen haben. Wir übernehmen hierbei entstehende Kosten zahlen höchstens für a die Fahrt vom Schadenort zu Ihrem Wohnsitz in Deutschland oder für die Fahrt vom Schadenort zum Zielort,sieben Tage 35 EUR je Tag. Für Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse erhöht sich dieser Betrag auf 50 EUR je Tag.
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Samples: KFZ Versicherung
Abschleppen des Fahrzeugs. A.3.5.2 Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle (bereits ab Haustür) nicht wieder fahrbereit fahrbe- reit gemacht werden, sorgen wir für das Abschleppen des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung bis zur nächsten geeigneten Werkstatt/Fachwerkstatt und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich auf 300 Euro; hierauf werden durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs entstandene Kosten in unbegrenzter Höheangerechnet. Für Wir sorgen für ein fachgerechtes Abschleppen Ihres Elektrofahrzeugs zur nächsten Stromtankstelle, sofern Sie Probleme mit Ihrem Akkumu- lator haben und das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht von uns organisiertes Abschleppen erstatten wir die Kosten bis zu einem fahrbereit ge- macht werden kann. Der Höchstbetrag von 154 für diese Leistung beläuft sich auf 300 Euro. Können nicht alle Insassen in der Fahrerkabine des Abschleppwagens mitgenommen werden, erstatten wir nachgewiesene Taxifahrten bis zu 52 Euro. Zusätzlich Wir übernehmen wir ebenfalls die Kosten für den separaten Transport von Gepäck und Ladung ersten Tank, sollten Sie an der Tankstelle nicht registriert sein (keine Tiere, keine gewerblich beförderten Waren) bis zu 200 Euro, wenn ein Transport zusammen mit dem Fahrzeug nicht möglich ist„AdhocLaden“). A.3.5.3 Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, sorgen wir für seine die Bergung des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung und be- förderter Ladung. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten in unbegrenzter HöheKosten. A.3.5.4 Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsscha- den Bremsschaden zu verstehen. Bei Elektrofahrzeugen zählt auch die nicht vorsätzlich oder nicht grob fahrlässig herbeigeführte Entladung des Akkumulators als Panne. Unfall ist ein jedes unmittelbar von außen außen, plötzlich mit mechanischer mecha- nischer Gewalt auf das Fahrzeug ein- wirkendes einwirkende Ereignis. Bei Panne Panne, Unfall oder Diebstahl des versicherten Fahrzeugs an einem Ort, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz Hauptwohnsitz in Deutschland Deutsch- land entfernt ist oder bei Unfall oder Diebstahl des Fahrzeugsist, erbringen wir die nachfolgenden Leistungen, wenn das Fahrzeug weder am Schadentag noch am darauf folgenden Tag wieder fahrbereit gemacht werden kann oder es gestohlen worden ist: A.3.6.1 Wir organisieren die Weiterfahrt zu Ihrem ständigen Wohnsitz im Inland oder zu Ihrem Zielort. Dies gilt auch für die Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem Wohnsitz sowie die Abholung des wieder fahrbereiten Fahrzeugs vom Schadenort. Wir übernehmen hierbei entstehende Kosten für a die Fahrt vom Schadenort zu Ihrem Wohnsitz in Deutschland oder für die Fahrt vom Schadenort zum Zielort,Folgende Fahrtkosten werden erstattet:
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Abschleppen des Fahrzeugs. A.3.5.2 Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle (bereits ab Haustür) am Schadenort nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgen wir für das Abschleppen Abschlep- pen des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung bis zur nächsten geeigneten Werkstatt/Fachwerkstatt und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten in unbegrenzter Höhe. Für nicht von uns organisiertes Abschleppen erstatten wir die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 154 Euro. Können nicht alle Insassen in der Fahrerkabine des Abschleppwagens mitgenommen werden, erstatten wir nachgewiesene Taxifahrten bis zu 52 Euro. Zusätzlich übernehmen wir die Kosten für den separaten Transport von Gepäck und Ladung (keine Tiere, keine gewerblich beförderten Waren) bis zu 200 Euro, wenn ein Transport zusammen mit dem Fahrzeug nicht möglich ist. A.3.5.3 Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, sorgen wir für seine Bergung einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten in unbegrenzter HöheKo- sten bei Pkw bis maximal 150 Euro, bei Lkw bis 3,5 t zu- lässiger Gesamtmasse bis maximal 200 Euro. A.3.5.4 Unter Panne ist jeder Betriebs-A.3.5.3 Ist das versicherte Fahrzeug von der Straße abgekommen, Bruch- oder Bremsscha- den zu verstehen. Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt und kommt es, auch wenn es noch fahrfähig wäre, aus eigener Kraft nicht mehr auf das Fahrzeug ein- wirkendes Ereignisdie Strasse zurück, sorgen wir für die Bergung des Fahrzeugs und überneh- men die hierdurch entstehenden Kosten. Bei Panne Panne, Unfall oder Diebstahl des Fahrzeugs an einem Ort, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz Wegstrecke oder mehr vom regelmäßigen Standort des Fahrzeugs in Deutschland entfernt ist oder bei Unfall oder Diebstahl des Fahrzeugsist, erbringen er- bringen wir die nachfolgenden Leistungen. Regelmäßiger Standort ist der Ort, wenn von dem aus das Fahrzeug normalerweise eingesetzt wird. Im Regelfall ist das Ihr im Handelsregister eingetragener Firmensitz. So- weit das Fahrzeug einem Ihrer Mitarbeiter fest zugeordnet und zum ständigen - auch privaten - Gebrauch überlassen ist, ist regelmäßiger Standort der Wohnsitz dieses Mitar- beiters. A.3.6.1 Kann das versicherte Fahrzeug weder am Schadentag noch am darauf folgenden darauffolgenden Tag wieder fahrbe- reit gemacht werden, ist es wegen eines Totalschadens nicht fahrbereit gemacht werden kann oder ist es gestohlen worden ist: A.3.6.1 Wir organisieren worden, erstatten wir die Fahrtkosten für a eine Rückfahrt vom Schadenort zum regelmäßigen Standort des Fahrzeugs in Deutschland oder b eine Weiterfahrt zu Ihrem ständigen Wohnsitz im Inland oder zu Ihrem Zielort. Dies gilt auch für die vom Schadenort zum Zielort jedoch höchstens innerhalb des Geltungsbereichs gemäß A.3.4, und c eine Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem Wohnsitz sowie die Abholung zum regelmäßigen Standort des wieder fahrbereiten Fahrzeugs in Deutschland, d eine Fahrt einer Person vom regelmäßigen Standort des Fahrzeugs oder vom Zielort zum Schadenort, wenn das Fahrzeug dort fahrbereit gemacht worden ist. Wir übernehmen hierbei entstehende erstatten die Kosten für a die Fahrt vom Schadenort zu Ihrem Wohnsitz in Deutschland oder für die Fahrt vom Schadenort zum Zielort,bei einer einfachen Entfernung unter 1.200 Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten
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