Common use of Abschleppen des Fahrzeugs Clause in Contracts

Abschleppen des Fahrzeugs. A.3.5.2 Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit ge- macht werden, organisieren wir für Sie das Abschleppen des Fahrzeugs in die nächstgelegene Fachwerkstatt bzw. bei einem Elektro-Pkw bei nicht vorsätzlich herbeigeführter Entladung des Akkumulators zur nächstgelegenen Ladestation. Dies schließt das Gepäck und die nicht gewerblich beförderte Ladung mit ein. A.3.5.3 Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, organisieren wir für Sie für die Bergung des Fahrzeugs. Dies schließt das Gepäck und nicht gewerb- lich beförderte Ladung mit ein. A.3.5.4 Wurde das Fahrzeug mit falschem Treibstoff betankt, übernehmen wir die Kosten für das Entfernen des Treibstoffs aus allen betroffenen Bauteilen des Fahrzeugs bis höchstens 500 Euro. Folgeschäden aller Art sind vom Versi- cherungsschutz ausgeschlossen. A.3.5.5 Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden zu ver- stehen. Zusätzlich gilt bei Elektro-Pkw die nicht vorsätzlich herbeigeführte Entla- dung des Akkumulators als Panne. Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Als Falschbe- tankung gilt, wenn ein Fahrzeug mit Benzinmotor mit Dieseltreibstoff oder ein Fahrzeug mit Dieselmotor mit Benzin betankt wird. A.3.6 Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall, Totalschaden oder Diebstahl A.3.6.1 Folgende Fahrtkosten werden erstattet, sofern keine Leistung nach

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Abschleppen des Fahrzeugs. A.3.5.2 Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit ge- macht gemacht werden, organisieren wir für Sie das Abschleppen des Fahrzeugs in die nächstgelegene Fachwerkstatt bzw. bei einem Elektro-Pkw bei nicht vorsätzlich herbeigeführter Entladung des Akkumulators zur nächstgelegenen LadestationFahrzeugs. Dies schließt das Gepäck und die nicht gewerblich beförderte Ladung mit ein. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich auf 200 EUR; hierauf werden durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs entstandene Kosten angerech- net. A.3.5.3 Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommenabgekom- men, organisieren wir für Sie für die Bergung des Fahrzeugs. Dies schließt das Gepäck und nicht gewerb- lich gewerblich beförderte Ladung mit ein. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. A.3.5.4 Wurde das Fahrzeug mit falschem Treibstoff betankt, übernehmen wir die Kosten für das Entfernen des Treibstoffs aus allen betroffenen Bauteilen des Fahrzeugs bis höchstens 500 Euro. Folgeschäden aller Art sind vom Versi- cherungsschutz ausgeschlossen. A.3.5.5 Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden zu ver- stehen. Zusätzlich gilt bei Elektro-Pkw die nicht vorsätzlich herbeigeführte Entla- dung des Akkumulators als Panneverstehen. Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Als Falschbe- tankung gilt, wenn ein Fahrzeug mit Benzinmotor mit Dieseltreibstoff oder ein Fahrzeug mit Dieselmotor mit Benzin betankt wird. A.3.6 Zusätzliche Hilfe bei Bei Panne, Unfall, Totalschaden Unfall oder Diebstahl des Fahrzeugs er- bringen wir nachfolgende Leistungen unter den Vor- aussetzungen, dass • die Hilfeleistung an einem Ort erfolgt, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitzin Deutschland entfernt ist und • das Fahrzeug weder am Schadentag noch am darauf folgenden Tag wieder fahrbereit gemacht werden kann oder es gestohlen worden ist. A.3.6.1 Folgende Fahrtkosten werden erstattet, sofern keine Leistung nach:

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Abschleppen des Fahrzeugs. A.3.5.2 Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit ge- macht gemacht werden, organisieren sorgen wir für Sie das Abschleppen des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung in die nächstgelegene Fachwerkstatt bzwund übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. bei einem Elektro-Pkw bei nicht vorsätzlich herbeigeführter Entladung des Akkumulators zur nächstgelegenen Ladestation. Dies schließt das Gepäck und die nicht gewerblich beförderte Ladung mit einDer Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich auf 150,– €; hierauf werden durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs entstandene Kosten ange- rechnet. A.3.5.3 Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, organisieren sorgen wir für Sie für die Bergung des Fahrzeugs. Dies schließt das Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht gewerb- lich beförderte gewerblich beförderter Ladung mit einund übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. A.3.5.4 Wurde das Fahrzeug mit falschem Treibstoff betankt, übernehmen wir die Kosten für das Entfernen des Treibstoffs aus allen betroffenen Bauteilen des Fahrzeugs bis höchstens 500 Euro. Folgeschäden aller Art sind vom Versi- cherungsschutz ausgeschlossen. A.3.5.5 Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden zu ver- stehen. Zusätzlich gilt bei Elektro-Pkw die nicht vorsätzlich herbeigeführte Entla- dung des Akkumulators als Panneverstehen. Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Als Falschbe- tankung gilt, wenn ein Fahrzeug mit Benzinmotor mit Dieseltreibstoff oder ein Fahrzeug mit Dieselmotor mit Benzin betankt wird. A.3.6 Zusätzliche Hilfe bei Bei Panne, Unfall, Totalschaden oder Diebstahl (soweit anwendbar) des Fahrzeugs an einem Ort, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem stän- digen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist, erbringen wir die nachfol- genden Leistungen, wenn das Fahrzeug weder am Schadentag noch am darauf folgenden Tag wieder fahrbereit gemacht werden kann oder es gestohlen worden ist. A.3.6.1 Folgende Fahrtkosten werden erstattet, sofern keine Leistung nachnach A.3.6.5 (Pick-up-Service) oder Mietwagen nach A.3.6.3 in Anspruch genommen wurde:

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Abschleppen des Fahrzeugs. A.3.5.2 Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit ge- macht gemacht werden, organisieren sorgen wir für Sie das Abschleppen des Fahrzeugs in die nächstgelegene Fachwerkstatt bzw. bei einem Elektro-Pkw bei nicht vorsätzlich herbeigeführter Entladung des Akkumulators zur nächstgelegenen LadestationFahrzeugs. Dies schließt das Gepäck und die nicht gewerblich beförderte Ladung mit ein. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich auf 200 Euro; hierauf werden durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs entstandene Kosten angerech- net. A.3.5.3 Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommenabgekom- men, organisieren sorgen wir für Sie für die Bergung des Fahrzeugs. Dies schließt das Gepäck und nicht gewerb- lich gewerblich beförderte Ladung mit ein. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Was versteht man unter Panne oder Unfall? A.3.5.4 Wurde das Fahrzeug mit falschem Treibstoff betankt, übernehmen wir die Kosten für das Entfernen des Treibstoffs aus allen betroffenen Bauteilen des Fahrzeugs bis höchstens 500 Euro. Folgeschäden aller Art sind vom Versi- cherungsschutz ausgeschlossen. A.3.5.5 Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden zu ver- stehen. Zusätzlich gilt bei Elektro-Pkw die nicht vorsätzlich herbeigeführte Entla- dung des Akkumulators als Panneverstehen. Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Als Falschbe- tankung gilt, wenn ein Fahrzeug mit Benzinmotor mit Dieseltreibstoff oder ein Fahrzeug mit Dieselmotor mit Benzin betankt wird. A.3.6 Zusätzliche Hilfe bei Bei Panne, Unfall, Totalschaden Unfall oder Diebstahl des Fahrzeugs er- bringen wir nachfolgende Leistungen unter den Vor- aussetzungen, dass - die Hilfeleistung an einem Ort erfolgt, der mindes- tens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist und - das Fahrzeug weder am Schadentag noch am darauf folgenden Tag wieder fahrbereit gemacht werden kann oder es gestohlen worden ist. A.3.6.1 Folgende Fahrtkosten werden erstattet, sofern keine Leistung nach:

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Abschleppen des Fahrzeugs. A.3.5.2 Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle (bereits ab Haustür) nicht wieder fahrbereit ge- macht gemacht werden, organisieren sorgen wir für Sie das Abschleppen des Fahrzeugs in die nächstgelegene Fachwerkstatt bzw. bei einem Elektro-Pkw bei nicht vorsätzlich herbeigeführter Entladung des Akkumulators zur nächstgelegenen Ladestation. Dies schließt das einschließlich Gepäck und die nicht gewerblich beförderter Ladung bis zur nächsten geeigneten Werkstatt/Fachwerkstatt und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten in unbegrenzter Höhe. Für nicht von uns organisiertes Abschleppen erstatten wir die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 154 Euro. Bei Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse beträgt der Höchst- betrag 200 Euro. Können nicht alle Insassen in der Fahrerkabine des Ab- schleppwagens mitgenommen werden, erstatten wir nach- gewiesene Taxifahrten bis zu einem Höchstbetrag von 52 Euro. Zusätzlich übernehmen wir die Kosten für den separaten Transport von Gepäck und Ladung (keine Tiere, keine ge- werblich beförderte Ladung Ladung) bis zu 200 Euro, wenn ein Transport zusammen mit eindem Fahrzeug nicht möglich ist. A.3.5.3 Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, organisieren sorgen wir für Sie für die seine Bergung des Fahrzeugs. Dies schließt das einschließlich Gepäck und nicht gewerb- lich beförderte gewerblich beförderter Ladung mit einund übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten in unbegrenzter Höhe. A.3.5.4 Wurde das Fahrzeug mit falschem Treibstoff betankt, übernehmen wir die Kosten für das Entfernen des Treibstoffs aus allen betroffenen Bauteilen des Fahrzeugs bis höchstens 500 Euro. Folgeschäden aller Art sind vom Versi- cherungsschutz ausgeschlossen. A.3.5.5 Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden Bremsscha- den zu ver- stehenverstehen. Zusätzlich gilt bei Elektro-Pkw Elektrofahrzeugen die nicht vorsätzlich herbeigeführte Entla- dung Entladung des Antriebs- Akkumulators als Panne. Unfall ist ein unmittelbar von außen au- ßen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Als Falschbe- tankung gilt, wenn ein Fahrzeug mit Benzinmotor mit Dieseltreibstoff oder ein Fahrzeug mit Dieselmotor mit Benzin betankt wird. A.3.6 Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall, Totalschaden oder Diebstahl A.3.6.1 Folgende Fahrtkosten werden erstattet, sofern keine Leistung nach.

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Abschleppen des Fahrzeugs. A.3.5.2 Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit ge- macht werdengemacht wer- den, organisieren sorgen wir für Sie das Abschleppen des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung in die nächstgelegene Fachwerkstatt bzwund übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. bei einem Elektro-Pkw bei nicht vorsätzlich herbeigeführter Entladung des Akkumulators zur nächstgelegenen Ladestation. Dies schließt das Gepäck und die nicht gewerblich beförderte Ladung mit einDer Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich auf 150 Euro; hierauf werden durch den Einsatz eines Pan- nenhilfsfahrzeugs entstandene Kosten angerechnet. A.3.5.3 Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, organisieren sorgen wir für Sie für die Bergung des Fahrzeugs. Dies schließt das Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht gewerb- lich beförderte gewerblich beförderter Ladung mit einund übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. A.3.5.4 Wurde das Fahrzeug mit falschem Treibstoff betankt, übernehmen wir die Kosten für das Entfernen des Treibstoffs aus allen betroffenen Bauteilen des Fahrzeugs bis höchstens 500 Euro. Folgeschäden aller Art sind vom Versi- cherungsschutz ausgeschlossen. A.3.5.5 Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden zu ver- stehen. Zusätzlich gilt bei Elektro-Pkw die nicht vorsätzlich herbeigeführte Entla- dung des Akkumulators als Panneverstehen. Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug Fahr- zeug einwirkendes Ereignis. Als Falschbe- tankung gilt, wenn ein Fahrzeug mit Benzinmotor mit Dieseltreibstoff oder ein Fahrzeug mit Dieselmotor mit Benzin betankt wird. A.3.6 Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall, Totalschaden oder Diebstahl ab 50 km Entfernung Bei Panne, Unfall, Totalschaden oder Diebstahl (soweit anwendbar) des Fahr- zeugs an einem Ort, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohn- sitz in Deutschland entfernt ist, erbringen wir die nachfolgenden Leistungen, wenn das Fahrzeug weder am Schadentag noch am darauf folgenden Tag wie- der fahrbereit gemacht werden kann oder es gestohlen worden ist: A.3.6.1 Folgende Fahrtkosten werden erstattet, sofern keine Leistung nachnach A.3.6.5 (Pick-up-Service) oder A.3.6.3 (Mietwagen ) in Anspruch genommen wurde:

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Samples: www.insurancestation.de

Abschleppen des Fahrzeugs. A.3.5.2 Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit ge- macht gemacht werden, organisieren wir für Sie das Abschleppen des Fahrzeugs in die nächstgelegene Fachwerkstatt bzw. bei einem Elektro-Pkw bei nicht vorsätzlich herbeigeführter Entladung des Akkumulators zur nächstgelegenen LadestationFahrzeugs. Dies schließt das Gepäck und die nicht gewerblich beförderte Ladung mit ein. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich auf 200 EUR; hierauf werden durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs entstandene Kosten angerech- net. A.3.5.3 Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommenabgekom- men, organisieren wir für Sie für die Bergung des Fahrzeugs. Dies schließt das Gepäck und nicht gewerb- lich gewerblich beförderte Ladung mit ein. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. A.3.5.4 Wurde das Fahrzeug mit falschem Treibstoff betankt, übernehmen wir die Kosten für das Entfernen des Treibstoffs aus allen betroffenen Bauteilen des Fahrzeugs bis höchstens 500 Euro. Folgeschäden aller Art sind vom Versi- cherungsschutz ausgeschlossen. A.3.5.5 Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden zu ver- stehen. Zusätzlich gilt bei Elektro-Pkw die nicht vorsätzlich herbeigeführte Entla- dung des Akkumulators als Panneverstehen. Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Als Falschbe- tankung gilt, wenn ein Fahrzeug mit Benzinmotor mit Dieseltreibstoff oder ein Fahrzeug mit Dieselmotor mit Benzin betankt wirdBei Elektrofahrzeugen gilt auch die nicht vorsätzlich herbeigeführte Entladung des Akkus als Panne. A.3.6 Zusätzliche Hilfe bei Das Abschleppen erfolgt in diesem Fall bis zur nächsten Ladestation. Bei Panne, Unfall, Totalschaden Unfall oder Diebstahl des Fahrzeugs er- bringen wir nachfolgende Leistungen unter den Vor- aussetzungen, dass • die Hilfeleistung an einem Ort erfolgt, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitzin Deutschland entfernt ist und • das Fahrzeug weder am Schadentag noch am darauf folgenden Tag wieder fahrbereit gemacht werden kann oder es gestohlen worden ist. A.3.6.1 Folgende Fahrtkosten werden erstattet, sofern keine Leistung nach:

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Abschleppen des Fahrzeugs. A.3.5.2 Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit ge- macht gemacht werden, organisieren sorgen wir für Sie das Abschleppen des Fahrzeugs in die nächstgelegene Fachwerkstatt bzw. bei einem Elektro-Pkw bei nicht vorsätzlich herbeigeführter Entladung des Akkumulators zur nächstgelegenen LadestationFahrzeugs. Dies schließt das Gepäck und die nicht gewerblich beförderte Ladung mit ein. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich auf 200 Euro; hierauf werden durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs entstandene Kosten angerechnet. Bergen des Fahrzeugs A.3.5.3 Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, organisieren sorgen wir für Sie für die Bergung des Fahrzeugs. Dies schließt das Gepäck und nicht gewerb- lich gewerblich beförderte Ladung mit ein. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Was versteht man unter Panne oder Unfall? A.3.5.4 Wurde das Fahrzeug mit falschem Treibstoff betankt, übernehmen wir die Kosten für das Entfernen des Treibstoffs aus allen betroffenen Bauteilen des Fahrzeugs bis höchstens 500 Euro. Folgeschäden aller Art sind vom Versi- cherungsschutz ausgeschlossen. A.3.5.5 Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden zu ver- stehen. Zusätzlich gilt bei Elektro-Pkw die nicht vorsätzlich herbeigeführte Entla- dung des Akkumulators als Panneverstehen. Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Als Falschbe- tankung gilt, wenn ein Fahrzeug mit Benzinmotor mit Dieseltreibstoff oder ein Fahrzeug mit Dieselmotor mit Benzin betankt wird. A.3.6 Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall, Totalschaden Unfall oder Diebstahl ab 50 km Entfernung Bei Panne, Unfall oder Diebstahl des Fahrzeugs erbringen wir nachfolgende Leistungen unter den Voraussetzungen, dass - die Hilfeleistung an einem Ort erfolgt, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist und - das Fahrzeug weder am Schadentag noch am darauf folgenden Tag wieder fahrbereit gemacht werden kann oder es gestohlen worden ist. Weiter- oder Rückfahrt A.3.6.1 Folgende Fahrtkosten werden erstattet, sofern keine Leistung nach:

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