Common use of Abschleppen des Fahrzeugs Clause in Contracts

Abschleppen des Fahrzeugs. A.3.5.2 Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit gemacht werden, organisieren wir für Sie das Abschleppen des Fahrzeugs. Dies schließt das Gepäck und die nicht gewerblich beförderte Ladung mit ein. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich auf 200 EUR; hierauf werden durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs entstandene Kosten angerech- net. A.3.5.3 Ist das Fahrzeug von der Straße abgekom- men, organisieren wir für Sie die Bergung des Fahrzeugs. Dies schließt das Gepäck und nicht gewerblich beförderte Ladung mit ein. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. A.3.5.4 Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden zu verstehen. Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Bei Elektrofahrzeugen gilt auch die nicht vorsätzlich herbeigeführte Entladung des Akkus als Panne. Das Abschleppen erfolgt in diesem Fall bis zur nächsten Ladestation. Bei Panne, Unfall oder Diebstahl des Fahrzeugs er- bringen wir nachfolgende Leistungen unter den Vor- aussetzungen, dass • die Hilfeleistung an einem Ort erfolgt, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitzin Deutschland entfernt ist und • das Fahrzeug weder am Schadentag noch am darauf folgenden Tag wieder fahrbereit gemacht werden kann oder es gestohlen worden ist. A.3.6.1 Folgende Fahrtkosten werden erstattet:

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Abschleppen des Fahrzeugs. A.3.5.2 Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit gemacht werden, organisieren wir für Sie das Abschleppen des Fahrzeugs. Dies schließt das Gepäck und die nicht gewerblich beförderte Ladung mit ein. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich auf 200 EUR; hierauf werden durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs entstandene Kosten angerech- net. A.3.5.3 Ist das Fahrzeug von der Straße abgekom- men, organisieren wir für Sie die Bergung des Fahrzeugs. Dies schließt das Gepäck und nicht gewerblich beförderte Ladung mit ein. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. A.3.5.4 Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden zu verstehen. Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Bei Elektrofahrzeugen gilt auch die nicht vorsätzlich herbeigeführte Entladung des Akkus als Panne. Das Abschleppen erfolgt in diesem Fall bis zur nächsten Ladestation. Bei Panne, Unfall oder Diebstahl des Fahrzeugs er- bringen wir nachfolgende Leistungen unter den Vor- aussetzungen, dass • die Hilfeleistung an einem Ort erfolgt, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitzin Deutschland entfernt ist und • das Fahrzeug weder am Schadentag noch am darauf folgenden Tag wieder fahrbereit gemacht werden kann oder es gestohlen worden ist. A.3.6.1 Folgende Fahrtkosten werden erstattet:

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die KFZ Versicherung

Abschleppen des Fahrzeugs. A.3.5.2 Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit gemacht werden, organisieren sorgen wir für Sie das Abschleppen des Fahrzeugs. Dies schließt das Gepäck und die nicht gewerblich beförderte Ladung mit ein. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich auf 200 EUREuro; hierauf werden durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs entstandene Kosten angerech- netangerechnet. Bergen des Fahrzeugs A.3.5.3 Ist das Fahrzeug von der Straße abgekom- menabgekommen, organisieren sorgen wir für Sie die Bergung des Fahrzeugs. Dies schließt das Gepäck und nicht gewerblich beförderte Ladung mit ein. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Was versteht man unter Panne oder Unfall? A.3.5.4 Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden zu verstehen. Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Bei Elektrofahrzeugen gilt auch die nicht vorsätzlich herbeigeführte Entladung des Akkus als A.3.6 Zusätzliche Hilfe bei Panne. Das Abschleppen erfolgt in diesem Fall bis zur nächsten Ladestation. , Unfall oder Diebstahl ab 50 km Entfernung Bei Panne, Unfall oder Diebstahl des Fahrzeugs er- bringen erbringen wir nachfolgende Leistungen unter den Vor- aussetzungenVoraussetzungen, dass - die Hilfeleistung an einem Ort erfolgt, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitzin Wohnsitz in Deutschland entfernt ist und - das Fahrzeug weder am Schadentag noch am darauf folgenden Tag wieder fahrbereit gemacht werden kann oder es gestohlen worden ist. Weiter- oder Rückfahrt A.3.6.1 Folgende Fahrtkosten werden erstattet:

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die KFZ Versicherung

Abschleppen des Fahrzeugs. A.3.5.2 Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit gemacht werden, organisieren sorgen wir für Sie das Abschleppen des Fahrzeugs. Dies schließt das Fahrzeugs einschließlich Gepäck und die nicht gewerblich beförderte beförderter Ladung mit ein. Wir in die nächstgelegene Fachwerkstatt und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich auf 200 EUR150,– €; hierauf werden durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs entstandene Kosten angerech- netange- rechnet. A.3.5.3 Ist das Fahrzeug von der Straße abgekom- menabgekommen, organisieren sorgen wir für Sie die Bergung des Fahrzeugs. Dies schließt das Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderte beförderter Ladung mit ein. Wir und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. A.3.5.4 Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden zu verstehen. Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Bei Elektrofahrzeugen gilt auch die nicht vorsätzlich herbeigeführte Entladung des Akkus als Panne. Das Abschleppen erfolgt in diesem Fall bis zur nächsten Ladestation. Bei Panne, Unfall Unfall, Totalschaden oder Diebstahl (soweit anwendbar) des Fahrzeugs er- bringen wir nachfolgende Leistungen unter den Vor- aussetzungen, dass • die Hilfeleistung an einem Ort erfolgtOrt, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitzin stän- digen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist und • ist, erbringen wir die nachfol- genden Leistungen, wenn das Fahrzeug weder am Schadentag noch am darauf folgenden Tag wieder fahrbereit gemacht werden kann oder es gestohlen worden ist. A.3.6.1 Folgende Fahrtkosten werden erstattet, sofern keine Leistung nach A.3.6.5 (Pick-up-Service) oder Mietwagen nach A.3.6.3 in Anspruch genommen wurde:

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Samples: Kraftfahrtversicherung

Abschleppen des Fahrzeugs. A.3.5.2 Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit gemacht werdenwer- den, organisieren sorgen wir für Sie das Abschleppen des Fahrzeugs. Dies schließt das Fahrzeugs einschließlich Gepäck und die nicht gewerblich beförderte beförderter Ladung mit ein. Wir in die nächstgelegene Fachwerkstatt und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich auf 200 EUR150 Euro; hierauf werden durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs Pan- nenhilfsfahrzeugs entstandene Kosten angerech- netangerechnet. A.3.5.3 Ist das Fahrzeug von der Straße abgekom- menabgekommen, organisieren sorgen wir für Sie die Bergung des Fahrzeugs. Dies schließt das Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderte beförderter Ladung mit ein. Wir und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. A.3.5.4 Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden zu verstehen. Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug Fahr- zeug einwirkendes Ereignis. Bei Elektrofahrzeugen gilt auch die nicht vorsätzlich herbeigeführte Entladung des Akkus als A.3.6 Zusätzliche Hilfe bei Panne. Das Abschleppen erfolgt in diesem Fall bis zur nächsten Ladestation. , Unfall, Totalschaden oder Diebstahl ab 50 km Entfernung Bei Panne, Unfall Unfall, Totalschaden oder Diebstahl (soweit anwendbar) des Fahrzeugs er- bringen wir nachfolgende Leistungen unter den Vor- aussetzungen, dass • die Hilfeleistung Fahr- zeugs an einem Ort erfolgtOrt, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitzin Wohn- sitz in Deutschland entfernt ist und • ist, erbringen wir die nachfolgenden Leistungen, wenn das Fahrzeug weder am Schadentag noch am darauf folgenden Tag wieder wie- der fahrbereit gemacht werden kann oder es gestohlen worden ist. : A.3.6.1 Folgende Fahrtkosten werden erstattet, sofern keine Leistung nach A.3.6.5 (Pick-up-Service) oder A.3.6.3 (Mietwagen ) in Anspruch genommen wurde:

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Abschleppen des Fahrzeugs. A.3.5.2 Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit gemacht ge- macht werden, organisieren wir für Sie das Abschleppen des FahrzeugsFahrzeugs in die nächstgelegene Fachwerkstatt bzw. bei einem Elektro-Pkw bei nicht vorsätzlich herbeigeführter Entladung des Akkumulators zur nächstgelegenen Ladestation. Dies schließt das Gepäck und die nicht gewerblich beförderte Ladung mit ein. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich auf 200 EUR; hierauf werden durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs entstandene Kosten angerech- net. A.3.5.3 Ist das Fahrzeug von der Straße abgekom- menabgekommen, organisieren wir für Sie für die Bergung des Fahrzeugs. Dies schließt das Gepäck und nicht gewerblich gewerb- lich beförderte Ladung mit ein. Wir A.3.5.4 Wurde das Fahrzeug mit falschem Treibstoff betankt, übernehmen wir die hierdurch entstehenden KostenKosten für das Entfernen des Treibstoffs aus allen betroffenen Bauteilen des Fahrzeugs bis höchstens 500 Euro. A.3.5.4 Folgeschäden aller Art sind vom Versi- cherungsschutz ausgeschlossen. A.3.5.5 Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden zu verstehenver- stehen. Zusätzlich gilt bei Elektro-Pkw die nicht vorsätzlich herbeigeführte Entla- dung des Akkumulators als Panne. Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Bei Elektrofahrzeugen gilt auch die nicht vorsätzlich herbeigeführte Entladung des Akkus als PanneAls Falschbe- tankung gilt, wenn ein Fahrzeug mit Benzinmotor mit Dieseltreibstoff oder ein Fahrzeug mit Dieselmotor mit Benzin betankt wird. Das Abschleppen erfolgt in diesem Fall bis zur nächsten Ladestation. Bei A.3.6 Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall Unfall, Totalschaden oder Diebstahl des Fahrzeugs er- bringen wir nachfolgende Leistungen unter den Vor- aussetzungen, dass • die Hilfeleistung an einem Ort erfolgt, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitzin Deutschland entfernt ist und • das Fahrzeug weder am Schadentag noch am darauf folgenden Tag wieder fahrbereit gemacht werden kann oder es gestohlen worden ist. A.3.6.1 Folgende Fahrtkosten werden erstattet:, sofern keine Leistung nach

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Abschleppen des Fahrzeugs. A.3.5.2 Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit gemacht werden, organisieren sorgen wir für Sie das Abschleppen des Fahrzeugs. Dies schließt das Gepäck und die nicht gewerblich beförderte Ladung mit ein. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich auf 200 EUREuro; hierauf werden durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs entstandene Kosten angerech- net. A.3.5.3 Ist das Fahrzeug von der Straße abgekom- men, organisieren sorgen wir für Sie die Bergung des Fahrzeugs. Dies schließt das Gepäck und nicht gewerblich beförderte Ladung mit ein. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Was versteht man unter Panne oder Unfall? A.3.5.4 Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden zu verstehen. Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Bei Elektrofahrzeugen gilt auch die nicht vorsätzlich herbeigeführte Entladung des Akkus als Panne. Das Abschleppen erfolgt in diesem Fall bis zur nächsten Ladestation. Bei Panne, Unfall oder Diebstahl des Fahrzeugs er- bringen wir nachfolgende Leistungen unter den Vor- aussetzungen, dass - die Hilfeleistung an einem Ort erfolgt, der mindestens mindes- tens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitzin Wohnsitz in Deutschland entfernt ist und - das Fahrzeug weder am Schadentag noch am darauf folgenden Tag wieder fahrbereit gemacht werden kann oder es gestohlen worden ist. A.3.6.1 Folgende Fahrtkosten werden erstattet:

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