Common use of Abtretung, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte Clause in Contracts

Abtretung, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte. 7.1 Der Kunde kann wegen Mängeln nur aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten, soweit ihm tatsächlich Zahlungsansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln der Leistung zustehen. Wegen sonstiger Mängelansprüche kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sein Mangelanspruch verjährt ist. Im Übrigen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder eine Zurückbehaltung ausüben.

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Abtretung, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte. 7.1 6.1 Der Kunde kann wegen Mängeln nur aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten, soweit ihm tatsächlich Zahlungsansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln der Leistung zustehen. Wegen We- gen sonstiger Mängelansprüche kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung Berücksichti- gung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten. Der Kunde hat kein ZurückbehaltungsrechtZurückbehal- tungsrecht, wenn sein Mangelanspruch verjährt ist. Im Übrigen kann der Kunde nur mit unbestrittenen un- bestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder eine Zurückbehaltung Zurückbe- haltung ausüben.

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Abtretung, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte. 7.1 6.1 Der Kunde kann wegen Mängeln nur aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten, soweit so- weit ihm tatsächlich Zahlungsansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln der Leistung Leis- tung zustehen. Wegen sonstiger Mängelansprüche kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sein Mangelanspruch verjährt ist. Im Übrigen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder eine Zurückbehaltung ausüben.

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Abtretung, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte. 7.1 Der Kunde kann wegen Mängeln nur aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten, soweit ihm tatsächlich Zahlungsansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln der Leistung zustehen. Wegen We- gen sonstiger Mängelansprüche kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung Berücksichti- gung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten. Der Kunde hat kein ZurückbehaltungsrechtZurückbehal- tungsrecht, wenn sein Mangelanspruch verjährt ist. Im Übrigen kann der Kunde nur mit unbestrittenen un- bestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder eine Zurückbehaltung Zurückbe- haltung ausüben.

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