Abtretung und Verrechnung Musterklauseln

Abtretung und Verrechnung. 17.4.1 Die Rechte der Parteien gemäss diesem Vertrag dürfen nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei abgetreten werden. Digital- material, Büro für Erfrischung und Digitalmaterial Computershop dürfen einander ihre Ansprüche ohne Zustimmung des Kunden gegenseitig abtreten. 17.4.2 Die Verrechnung gegenseitiger Forderungen der Vertragsparteien ist ausgeschlossen.
Abtretung und Verrechnung. Die Rechte der Parteien gemäss diesem Vertrag dürfen nur mit vorgängiger schriftlicher Zustim- mung der anderen Partei abgetreten werden. Die Verrechnung gegenseitiger Forderungen der Vertragsparteien ist ausgeschlossen.
Abtretung und Verrechnung. 10.1 Die Abtretung oder Verrechnung von Ansprüchen seitens des Lieferanten wird ausdrücklich wegbedungen. Vorbehalten sind Abtretungen und Verrechnungen unter schriftlicher Zustimmung der mmag.
Abtretung und Verrechnung. 10.1. Ohne die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers kann der Auftragnehmer seine vertraglichen Ansprüche weder ganz noch teilweise an Dritte abtreten, soweit es sich nicht um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt. Für Vorausabtretungen im Rahmen eines Eigentumsvorbehaltes von Vorlieferanten des Auftragnehmers wird hierdurch die Zustimmung mit der Maßgabe erteilt, dass eine Aufrechnung auch mit nach Anzeige der Abtretung erworbenen Gegenforderungen zulässig ist. 10.2. Der Auftraggeber ist berechtigt, seine sämtlichen Forderungen an den Auftragnehmer, soweit diese fällig und unstreitig sind, zu verrechnen mit allen Forderungen, die dem Auftragnehmer aus Lieferungen oder sonstigen Rechtsgründen gegen die Gesellschaft des Auftraggebers zustehen.
Abtretung und Verrechnung. Der Lieferant ist nicht berechtigt, ohne unsere schriftliche Zustimmung seine gegen uns gerichteten vertraglichen Ansprüche ganz oder teilweise an Dritte abzutreten. Die Verrechnung mit Gegenforderungen des Lieferanten ist nur zulässig, soweit diese Forderungen rechtsgültig und von uns schriftlich anerkannt und fällig sind. Wir sind berechtigt, bestehende Ansprüche gegenüber unserem Lieferanten zu verrechnen. Im Falle qualitätsbedingter Rücklieferung von Waren wird der Lieferant verpflichtet, die von uns für diese Ware gegebenenfalls bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich unter Einschluss von Zinsen an uns zurück zuzahlen. Sofern dies nicht geschieht, haben wir das Recht, bis zum Eingang der Rückzahlung die Ware zurückzubehalten.
Abtretung und Verrechnung. Der Vertragspartner kann Ansprüche gegenüber Reka nur mit vorgängiger schrift- licher Zustimmung von Reka an Dritte abtreten. Zudem kann er nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen mit Forderungen von Reka ver- rechnen.
Abtretung und Verrechnung. Die Abtretung von Ansprüchen einer Partei gegenüber der anderen bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der betroffenen Partei. Die Verrechnung von Forderungen im Sinne von Art. 120 OR ist nicht zulässig, vorbehältlich einer vorgängigen gegenteiligen schriftlichen Vereinbarung der Parteien.
Abtretung und Verrechnung. Ohne unsere schriftliche Zustimmung kann der Lieferant seine vertraglichen An- sprüche weder ganz noch teilweise an Dritte abtreten. Für Vorausabtretungen im Rahmen eines Eigentumsvorbehaltes von Vorlieferanten des Lieferers wird hier- durch die Zustimmung mit der Maßgabe erteilt, daß eine Aufrechnung auch mit nach Anzeige der Abtretung erworbenen Gegenforderungen zulässig ist.