Verrechnung von Forderungen Musterklauseln

Verrechnung von Forderungen. Die Verrechnung irgendwelcher Ansprüche des Kunden mit Gegenforderungen der EMU Electronic AG bedarf der vorgängigen Vereinbarung der Parteien.
Verrechnung von Forderungen. Die Verrechnung irgendwelcher Ansprüche einer Vertrags- partei ist nur mit schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen der anderen Partei zulässig.
Verrechnung von Forderungen. Die Verrechnung irgendwelcher Ansprüche einer Vertragspartei mit Gegenforderungen der anderen Partei bedarf der vorgängigen schriftlichen Vereinbarung der Vertragsparteien.
Verrechnung von Forderungen. Sämtliche bestehenden und künftig entstehenden Forderungen gegen den Auftrag-/Vertragsnehmer aufgrund von (Förder)Maßnahmen, die aus dem EGFL (z.B. Betriebsprämie) oder im Rahmen des Maßnahmen- und Entwicklungsplanes Ländlicher Raum Baden-Württemberg (MEPL) aus dem ELER finanziert werden, werden mit vorhandenen oder künftig entstehenden Ansprüchen auf Zuwendungen bzw. Zahlungen aus (Förder)Maßnahmen des EGFL oder des ELER auch maßnahmenübergreifend zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorrangig aufgerechnet und ggf. zusätzliche Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. Forderungsabtretungen zugunsten Dritter gemäß § 399 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und Verpfändungen an Dritte gemäß §§ 1273 ff. BGB in Verbindung mit § 399 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn, die Abtretungs- und Verpfändungserklärung erhält sinngemäß folgenden Passus: „Ansprüche des Landes Baden-Württemberg aufgrund von Rückforderungen aus (Förder)Maßnahmen, die aus dem EGFL oder im Rahmen des MEPL finanziert werden, können vorrangig vor dieser Vereinbarung/Erklärung abgerechnet werden. Dies gilt auch für solche Rückforderungen, die bis zur Auszahlung der abgetretenen oder verpfändeten Ansprüche noch entstehen und seitens des Landes Baden-Württemberg geltend gemacht werden.“ Abtretungen von Ansprüchen sind grundsätzlich nur wirksam, wenn die Abtretung unter Vorlage der schriftlichen Abtretungsvereinbarung innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Vereinbarung und bis spätestens einen Monat vor Zahlung der Zuwendung dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz – Dienstsitz Kornwestheim, Referat 13-K, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxxxxxxxxxx - angezeigt wird.
Verrechnung von Forderungen. Die Verrechnung irgendwelcher Ansprüche eines Vertragspartners mit Gegenforderungen des anderen Partners bedarf der vorgängigen schriftlichen Vereinbarung der Vertragspartner.
Verrechnung von Forderungen. Ich behalte mir das Recht vor, dir zustehende, bei mir eingehen- de Zahlungs- und Erstattungsbeträge mit meinen offenen Ver- gütungsforderungen zu verrechnen. Dies gilt nicht, für ein- gehende Beträge, die zweckgebunden zur Auszahlung an dich bestimmt sind (§4 Abs. 3 BORA) oder wenn andere besondere Gründe einer Verrechnung entgegen stehen.
Verrechnung von Forderungen. Es wird vereinbart, dass zwischen sämtlichen Forderungen der Bank gegenüber dem Kunden und sämtlichen Forderungen des Kunden gegenüber der Bank ein Zusammenhang besteht. Somit kann die Nichterfüllung einer beliebigen Verpflichtung durch den Kunden die rechtmäßige Weigerung der Bank nach sich ziehen, ihre eigenen Verpflichtungen zu erfüllen. Sollte der Kunde es versäumen oder besteht die Gefahr, dass er es versäumt, der Bank eine fällige oder demnächst fällige Verbindlichkeit zu begleichen, werden sämtliche Verbindlichkeiten und Forderungen jeder Art, einschließlich der Terminverpflichtungen des Kunden gegenüber der Bank, unverzüglich fällig. Die Bank ist berechtigt, ohne vorherige Mahnung und in der Reihenfolge der Prioritäten, die sie für angemessen hält, die Verbindlichkeiten mit den bei der Bank deponierten Guthaben des Kunden, die am Verrechnungstag zum Marktwert bewertet werden, zu verrechnen. Negativsalden können ohne Vorankündigung oder sonstige Formalitäten bereinigt werden, indem diese Lastschriften mit den Guthaben und Habensalden von Schuldnern verrechnet werden, die direkt oder indirekt solidarisch oder unteilbar gegenüber der Bank haften. Zu diesem Zweck ist die Bank unwiderruflich berechtigt, jederzeit jede erforderliche Transaktion durchzuführen, um den Sollsaldo eines Xxxxxx durch den Habensaldo eines anderen Xxxxxx auszugleichen.
Verrechnung von Forderungen. Die Verrechnung von Forderungen des Kunden mit Ansprüchen von VERSTANDen bedarf der schriftlichen Übereinkunft beider Vertragspartei- en.
Verrechnung von Forderungen. Eingehende Zahlungen werden auf die jeweils älteste Forderung angerechnet.

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  • Preisänderungen 3.1 Preisänderungen durch LSW erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens. Der Kunde kann die Billigkeit der Preisänderung zivilgerichtlich überprüfen lassen. Bei der einseitigen Leistungsbestimmung durch LSW sind ausschließlich Änderungen der Kosten zu berücksichtigen, die für die Preisermittlung nach Ziffer 2.2 maßgeb- lich sind. LSW ist bei Kostensteigerungen berechtigt, bei Kostensenkungen verpflichtet, eine Preisänderung durchzuführen. Bei der Preisermittlung ist LSW verpflichtet, Kostensteigerun- gen nur unter Xxxxxx gegenläufiger Kostensenkungen zu berücksichtigen und eine Saldierung von Kostensteigerungen und Kostensenkungen vorzunehmen. 3.2 LSW hat den Umfang und den Zeitpunkt einer Preisänderung so zu bestimmen, dass Kostensenkungen nach denselben betriebswirtschaftlichen Maßstäben Rechnung getragen werden wie Kostenerhöhungen. Insbesondere darf LSW Kostensenkungen nicht später weiter- geben als Kostensteigerungen. LSW nimmt mindestens alle zwölf Monate eine Überprüfung der Kostenentwicklung vor. 3.3 Eine Änderung der Preise wird dem Kunden mindestens sechs Wochen vor dem Beginn der beabsichtigten Preisänderung schriftlich mitgeteilt. In diesem Fall steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Erhöht LSW die Preise, kann der Kunde den Vertrag im Wege des Sonderkündigungsrechts mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Zeitraums kündigen, für den die ursprüngliche Preisregelung Gültigkeit besitzt. Die Kündigung bedarf der Schrift- form. LSW soll eine Kündigung unverzüglich nach Eingang in Schriftform bestätigen. 3.4 Abweichend von vorstehenden Ziffern 3.1 bis 3.3 werden Änderungen der Umsatzsteuer gemäß Umsatzsteuergesetz zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung ohne Ankündi- gung und ohne außerordentliche Kündigungsmöglichkeit an den Kunden weitergegeben. 3.5 Ziffern 3.2 bis 3.4 gelten auch, soweit künftig neue Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste, die Beschaffung, Erzeugung, Speicherung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung) oder den Verbrauch von elektrischer Energie betreffende Belastungen oder Entlastungen wirksam werden oder vollumfänglich aufgehoben werden.

  • Änderungen Bei Bedarf werden von den Parteien in Textform vereinbarte zusätzliche oder alternative Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Vereinbarung als Teil der Vereinbarung betrachtet.

  • Lieferungen 4.1 Soweit schriftlich nicht ausdrücklich anders vereinbart, haben alle Liefe- rungen FCA (benannter Hafen oder Abfahrt-/Abflugort) gemäß Incoterms 2010 zu erfolgen, mit der Ausnahme, dass für Seetransport FOB (benannter Hafen) gemäß Incoterms 2010 gilt. Der endgültige Bestimmungsort wird von Philips festgelegt. 4.2 Mit einer Lieferung im Sinne der jeweils anwendbaren Incoterms 2010 Klau- sel gilt die Lieferung als erfolgt. Die Annahme der Xxxx stellt keine Billigung der Ware dar. 4.3 Gleichzeitig mit der Lieferung erhält Philips Kopien aller entsprechenden Lizenzen. Jeder Lieferung ist eine Versandliste beizulegen, die mindestens die gültige Bestellnummer, die Teilenummer von Philips, die Liefermenge sowie das Versanddatum aufführt. 4.4 Teillieferungen und Lieferung vor dem vereinbarten Liefertermin sind unzu- lässig. Philips behält sich das Recht vor, die Annahme zu verweigern und die Waren auf Kosten und Gefahr des Lieferanten zurückzusenden, wenn die Lie- ferart, der Liefertermin oder die vereinbarten Lieferkosten nicht eingehalten werden. Philips übernimmt keinerlei Kosten hinsichtlich Produktion, Installa- tion, Montage oder anderer Arbeiten in Zusammenhang mit den Waren, die dem Lieferanten vor dem Zeitpunkt der Lieferung gemäß dem Vertrag entste- hen. 4.5 Design, Herstellung, Installation und andere durch oder im Namen des Lie- feranten aufgrund des Vertrags zu leistende Arbeiten sind fachmännisch und unter Verwendung geeigneter Materialien auszuführen. 4.6 Der Lieferant hat die Waren nach den einschlägigen Gepflogenheiten eines ordentlichen Kaufmanns und gemäß den Spezifikationen von Philips so zu ver- packen, zu kennzeichnen und zu versenden, dass Beschädigungen während des Transports vermieden werden und ein effizientes Entladen, Abfertigen und Lagern der Waren möglich ist. Alle Waren sind deutlich als für Philips bestimmt zu kennzeichnen. Der Lieferant haftet für Untergang und sämtliche Schäden, die auf eine mangelhafte Aufbewahrung, Verpackung und Abfertigung zurück- zuführen sind; es wird für Philips nicht erforderlich sein, den gemeinsamen Frachtführer wegen Untergang oder Schäden in Regress zu nehmen.

  • Umfang der Forderungsausfalldeckung A3-3.1 Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung. A3-3.2 Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. A3-3.3 Dem schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.

  • Erläuterungen Zahnärztliche Leistungen umfassen Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Funktionsdiagnostik und orale Implantate nach der GOZ und GOÄ bis zu den dort festgelegten Regelhöchstsätzen. a) Zahnbehandlungen umfassen die Kosten für allgemei- ne (außer Erstellen von Heil- und Kostenplänen und Abformungsmaßnahmen bei Zahnersatz und Kieferor- thopädie), prophylaktische, konservierende (außer bei Versorgung mit Kronen und Inlays), chirurgische und bei Erkrankung der Mundschleimhaut und des Parodontiums erforderliche zahnärztliche Leistungen (einschl. Paro- dontoseschienen) sowie Material- und Laborkosten. b) Zahnersatz umfasst die Kosten für Heil- und Kostenplä- ne, Abformungsmaßnahmen und prothetische, bei der Eingliederung von Aufbissbehelfen und -schienen erfor- derliche zahnärztliche Leistungen (außer Parodontose- schienen) – unabhängig von der Ursache des Zahnver- lustes –, Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz (Reparaturen), Brücken, Kronen, Inlays, Onlays und Stiftzähne sowie Material- und Laborkosten. c) Kieferorthopädie umfasst die Kosten für Heil- und Kos- tenpläne, Abformungsmaßnahmen und zahnärztliche Leistungen zur Beseitigung von Kiefer- und Zahnfehlstel- lungen sowie Material- und Laborkosten. d) Funktionsdiagnostik umfasst die Kosten für funktions- analytische und funktionstherapeutische zahnärztliche Leistungen sowie Material- und Laborkosten. e) Orale Implantate umfassen die Kosten für Heil- und Kos- tenpläne, implantologische Leistungen, Implantatkörper, implantatgetragenen Zahnersatz sowie Material- und Laborkosten. Nicht erstattungsfähig sind die Kosten für augmentative Behandlungen (Knochenaufbau mit künst- lichem oder natürlichem Knochenmaterial).

  • Leistungsänderungen 6.1 ICO als Reiseveranstalter ist berechtigt Änderungen und Abweichungen von Vertragsbedingungen vorzunehmen, sofern die Änderung nicht wesentlich ist. Dies gilt insbesondere auch für Änderungen der Fahrt- und Liegezeiten sowie Routen. Diese sind zulässig, wenn sie notwendig sind, weil sie z. B. auf behördlichen Weisungen beruhen, aus Sicherheitsgründen für die Reisenden und die Schiffsmannschaft und/oder durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände, Witterungsgründe oder Sicherheitsüberlegungen erforderlich werden und/oder um Gefahren abzuwenden. Hierüber entscheidet allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän. Der Wechsel einer nicht zugesicherten Flugge- sellschaft und der An- und Abflugzeiten ist zulässig. Hat ICO eine Kabinennummer ausnahmsweise vor der Kreuzfahrt bestätigt, können in der Regel nach Zuteilung keine Änderungswünsche des Anmelders mehr berücksichtigt werden. ICO ist berechtigt, auch zugewiesene Kabinen zu ändern, wenn die Änderung innerhalb derselben Kabinenkategorie erfolgt und zumutbar ist. ICO hat den Anmelder in einem der vorgenannten Fälle vor Reisebeginn auf einem dauer- haften Datenträger (digital oder in Papierform) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. 6.2 ICO als Reiseveranstalter ist berechtigt, Änderungen und Abweichungen von Vertragsbedingungen vorzunehmen, die zu einer erheblichen/wesentlichen Änderung führen. In diesem Fall ist ICO verpflichtet den Reisenden vor Reise- beginn eine entsprechende Vertragsänderung oder wahlweise auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anzubieten. Der Anmelder kann dann von der gebuchten Reise ohne Zahlung einer Entschädigung zurückzutreten oder das Angebot zur Vertragsänderung anzunehmen. 6.3 Soweit die geänderten Leistungen selbst mit Mängeln behaftet sind, bleiben eventuelle Gewährleistungsansprüche des Anmelders unberührt. 6.4 Tritt der Anmelder und/oder die Reiseteilnehmer die Reise an, nachdem der Anmelder vom Reiseveranstalter über eine notwendige Änderung des gesamten Zuschnitts der Reise in Kenntnis gesetzt worden ist, so ist eine auf die Ände- rung gestützte Kündigung des Reisevertrages nach Reiseantritt ausgeschlossen.

  • Forderungsübergang Soweit der Einlagensicherungsfonds oder ein von ihm Beauftragter Zahlungen an einen Kunden leistet, gehen dessen Forderungen gegen die Bank in entsprechender Höhe mit allen Nebenrechten Zug um Zug auf den Einlagensicherungsfonds über.

  • Rechnungen Microsoft kann berechtigten Kunden eine Rechnung ausstellen. Die Möglichkeit des Kunden, die Zahlung per Rechnung zu wählen, steht unter dem Vorbehalt von Microsofts Billigung der finanziellen Situation des Kunden. Der Kunde ermächtigt Microsoft, Informationen über die finanzielle Lage des Kunden einschließlich Kreditauskünfte einzuholen, um die Berechtigung des Kunden für die Zahlung per Rechnung zu beurteilen. Sofern die Jahresabschlüsse des Kunden nicht öffentlich zugänglich sind, kann der Kunde aufgefordert werden, Microsoft seine Bilanz, Gewinn- und Verlust- und Kapitalflussrechnung vorzulegen. Der Kunde kann aufgefordert werden, Sicherheiten in einer für Microsoft akzeptablen Form bereitzustellen, um für die Zahlung per Rechnung berechtigt zu sein. Microsoft kann die Berechtigung des Kunden jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen.

  • Stornierungen 4.1. Kann ein Nutzer das gebuchte Fahrzeug nicht nutzen, kann eine Stornierung erfolgen. 4.2. Der Anbieter behält sich vor, die Vorabreservierungszeit zu ändern. Der Nutzungsvertrag kommt mit Abschluss der Buchung des jeweiligen Fahrzeugs zustande. 4.3. Bei einer Stornierung vor dem geplanten Fahrtantritt sowie nach dem geplanten Fahrtantritt wird eine Gebühr gemäß Preis- und Gebührenliste berechnet. Verkürzungen von Buchungen werden wie Stornierungen des verkürzten Zeitraumes behandelt.

  • Änderungen und Ergänzungen Änderungen und Ergänzungen sowie weitere Vereinbarungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.